Schönen guten Tag allerseits,
nicht vom BSG sondern vom LSG Sachsen Anhalt gibt es ein aus meiner Sicht sehr lesenswertes Urteil zur Agrenzung der stationären/vorstationären Behandlung bei Weiterverlegungen.
Fazit: stationäre Behandlung setzt die dokumentierte Entscheidung zur stationären Behandlung sowie deren Beginn voraus. Eine sofortige Entscheidung zur Weiterverlegung im Rahmen der Aufnahmeuntersuchung ohne wesentliche weiterführende Therapie reicht für eine stationäre Abrechnung nicht aus.
LSG SAN, Urteil vom 21.12.2010, L 4 KR 71/07
Ich wünsche noch einen schönen Tag,