Neues vom BSG / LSG

  • Schönen guten Tag allerseits,

    nicht vom BSG sondern vom LSG Sachsen Anhalt gibt es ein aus meiner Sicht sehr lesenswertes Urteil zur Agrenzung der stationären/vorstationären Behandlung bei Weiterverlegungen.

    Fazit: stationäre Behandlung setzt die dokumentierte Entscheidung zur stationären Behandlung sowie deren Beginn voraus. Eine sofortige Entscheidung zur Weiterverlegung im Rahmen der Aufnahmeuntersuchung ohne wesentliche weiterführende Therapie reicht für eine stationäre Abrechnung nicht aus.

    LSG SAN, Urteil vom 21.12.2010, L 4 KR 71/07

    Ich wünsche noch einen schönen Tag,

  • Moin,

    ist das SG Urteil S 1 KR 382/07 vom SG Lübeck vom 20.05.2008 eigentlich rechtskräftig?

    Unter Sozialgerichtsbarkeit.de findet man es zwar, aber nur mit dem Hinweis \"nicht rechtskräftig\".

    Habe aber auch nichts gefunden, dass gegen dieses Urteil Berufung eingelgt wurde.

    Kann mir jemand helfen?

    Vielen Dank

    stellv. Leitung Medizincontrolling
    Fachwirt Gesundheits- und Sozialwesen (IHK)
    MDA

  • Hallo Papiertiger_2,

    rufen Sie einfach beim SG Lübeck an, lassen Sie sich mit der Geschäftsstelle der 1. Kammer verbinden und fragen Sie die dortigen Mitarbeiter. Ich mache das auch nicht anders.

    Mit freundlichen Grüßen
    DRG-Recht

  • Hallo zusammen,

    das LSG Stuttgart hat die \"6-Monats-Frist\" kassiert (Az: L 5 KR 3136/09).
    Bisher hatten Kassen und MDK in Ba-Wü nur insgesamt 6 Monate nach Rechnungszugang Zeit, um Forderungen gegen ein KH geltend zu machen.
    Das wurde nun aufgehoben.

    Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

    Beste Grüße - NV

  • Hallo NV,

    gibt es zu der Entscheidung des LSG noch weitere Hinweise bzw. ist die Urteilsbegründung bereits irgendwo veröffentlicht oder einsehbar?!

    Für evtl. weitere Informationen bedanke ich mich.

    Freundliche Grüße
    LJH166

  • Moin,

    rein interessehalber: kann das Gericht denn einen gültigen Vertrag nachträglich so einschränken? Denn der Vertrag nach §112 wurde ja doch von den KKn unterzeichnet...

    Dann müsste doch eigentlich der gesamte Vertrag ungültig sein....

    stellv. Leitung Medizincontrolling
    Fachwirt Gesundheits- und Sozialwesen (IHK)
    MDA

  • Hallo,

    bei dem Vertrag handelt es sich um ein Ergebnis der Schiedsstelle. Der Richter hat wohl in der mündlichen Verhandlung eine Aufforderung an die Schiedsstelle gestellt die Rechtsauffassung des Gerichts im Vertragswerk zu vertreten.

    Die Frage von Papiertiger finde ich jedoch berechtigt. Allerdings sind wir es ja zwischenzeitlich gewohnt, dass die Legislative durch die Judikative ausgebremst wird - ich denke hier an die BSG Rechtsprechung z.B. zur Aufwandspauschale.
    Deshalb wundert mich das LSG Urteil hier nicht mehr.

    Gruß Elsa

  • Schönen guten Tag

    Zitat


    Original von papiertiger_2:
    kann das Gericht denn einen gültigen Vertrag nachträglich so einschränken? Denn der Vertrag nach §112 wurde ja doch von den KKn unterzeichnet...

    Natürlich, nämlich wenn das Gericht der Auffassung ist, dass der Vertrag oder eine Regelung darin gegen ein höherwetiges Gesetz verstößt.


    Zitat


    Original von papiertiger_2:
    Dann müsste doch eigentlich der gesamte Vertrag ungültig sein....

    Ich kenne den Wortlaut des Vertrages nicht, aber vermutlich hat dieser Vertrag wie viele andere eine sogeannte Salvatorische Klausel die genau für einen solchen Fall diese Folge verhindern soll.

    Ich wünsche noch einen schönen Tag,

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    Urteil zur Auslegung des OPS-Kodes 8-977 (Multimodal-nicht operative Komplexbehandlung des Bewegungssystems -
    http://www.medizinrecht-ra-mohr.de/pdfs/SG_Koblen…eiben_DIMDI.pdf