Guten Morgen,
vielleicht kann mir jemand helfen.
Ich meine ein Urteil gelesen zu haben, in dem stand, dass der MD die Unterlagen, die er haben will explizit benennen muss, und nicht später darauf verwiesen werden darf, dass bestimmte Unterlagen nicht vorgelegen haben.
Hat das noch jemand gelesen, oder war es nur ein Wunschtraum?