Hallo Herr Schaffert,
die Frage ist juristisch umstritten, ergänzend zur Auflistung von Entscheidungen durch Herrn Salome gibt es ja noch ein weiteres aktuelles Urteil des SG Aachen, welches ebenfalls die Rückwirkung in Bezug auf sachlich-rechnerisch vor Veröffentlichung der BSG-Urteile in 2014 verneint. In Bezug auf den Begründungsansatz liefern die Urteile pro Krankenhaus m.E. zwar eine Vielzahl von beachtlichen Argumenten, allein ich denke nicht, dass das BSG hier die analoge Anwendung der BVerfG-Rechtsprechung zur Rückwirkung von Gesetzesänderungen auf seine eigene Rechtsprechung bestätigen wird - ob Karlsruhe dies ggf. anders sehen würde ist offen. Zudem geht es bei den Urteilen pro KH immer um den Wegfall der AWP aufgrund des sachlich-rechnerischen Prüfregimes, eine Verneinung der rückwirkenden Anwendung von Auslegungen zu Abrechnungsbestimmungen (also zB Altersgrenze Geriatrie, Gewöhnungsvoraussetzung bei Zählung Beatmungsstunden, Apherese, ständige ärztliche Anwesenheit auf Intensiv, etc.) wurde bislang noch in keinem mir bekannten Fall angenommen. Aus dem LSG NRW-Urteil lassen sich insoweit allerdings Anhaltspunkte entnehmen, wann ggf. doch unter dem Aspekt von Treu und Glauben eine Rückwirkung ausgeschlossen sein könnte: Nachweisliche dauerhafte andere Auslegung (also Vorlage von MDK-Gutachten, die positiv ausfielen) und eine über den Einzelfall hinausgehenden systematische nachträgliche Anwendung auf abgeschlossene Fälle. Für die Transportdauer sehe ich unter diesem Aspekt dann wieder einen Hoffnungsschimmer, da ja vielfach positive Strukturprüfungsgutachten aus der Vergangenheit vorliegen und die Kassen hier gerade Falllisten mit Altfällen zur Rückforderung versenden. Da die Frage für einige KH tatsächlich existenzbedrohend ist, gehe ich davon aus, dass man hier letztlich durch die Instanzen gehen wird.
Sorry, das kann ich leider auch nicht auflösen... daher auch meine obige Einschätzung.
MfG, RA Berbuir