Schönen guten Tag allerseits,
obwohl ich die Aussagen darin für medizinisch und haftungsrechtlich bedenktlich halte, möchte ich auf ein Urteil des Schleswig-Holsteinischen Landessozialgerichts, AZ L 5 KR 49/11 vom 23.02.2012 hinweisen. Das Urteil führt aus, dass selbst die weiterführenden Abklärunguntersuchungen (hier CT bei Verdacht auf HWK Fraktur) ambulant geführt werden muss, wenn sich keine stationär behandlungsbedürftige Diagnose daraus ergibt. Außerdem enthält es Ausführungen zur Einweisungserfordernis bei vorstationärer Behandlung.
Ich wünsche noch einen schönen Tag,