Guten Tag zusammen,
ich habe ein Problem und finde dazu keine informationen.
Folgenede Situation: Ein Fall wurde nicht geprüft, da die Akte nicht vorlag. Der Vorgang geht vom MDK zurück an die Krankenkasse A und die kürzt die Rechnung erst einmal um den strittigen Betrag. Wir erhalten ein Schreiben der Kasse mit der Bitte um Übersendung der Unterlagen an den MDK, damit ein neuer Prüfauftrag an den MDK gehen kann. Soweit kein Problem.
In dem Schreiben der Kasse steht: "Sofern nicht innerhalb von 14 Tagen die angeforderten Unterlagen beim MDK eingehen, betrachten wir das Prüfungsverfahren als abgeschlossen." Leider haben wir die Akten erst 6 Wochen später gefunden. Nun sagt Krankenkasse A, dass wir die 14 tägige Frist nicht eingehalten haben und somit einfach Pech gehabt haben. Im beschriebenen Fall (eine Fallzusammenführung) sind wir mit 18 Tagen über der oberen GVD und die Krankenkasse streicht uns alle 18 Zuschläge!
Ähnliche Schreiben mit 14 tägiger Frist erhalten wir auch von anderen Kassen. Zwar wird auch hier die Rechnung um den strittigen Betrag gekürzt oder komplett nicht bezahlt, allerdings ist es bei denen kein Problem, wenn man die Akte erst einige Monate später zur Prüfung bereitstellt!
Auf Nachfrage bei Kasse A konnte mir die Mitarbeiterin dort spontan auch keinen Gesetzestext nennen, der dieses Vorgehen rechtfertigt. "Es gäbe wohl ein Urteil..."
Darf die Krankenkasse also nach 14 Tagen nur die Rechnung um den strittigen Betrag/komplett kürzen oder die Rechnung um den strittigen Betrag kürzen UND das Prüfverfahren abschließen?
Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar.
MfG