Hallo Zusammen,
ich habe eine Frage zum Gesetzestext PEPPV 2014 §2, dort heiß es:
"Das Krankenhaus hat eine Zusammenfassung der Aufenthaltsdaten zu einem Fall und eine Neueinstufung in ein Entgelt vorzunehmen, wenn eine Patientin oder ein Patient innerhalb von 21 Kalendertagen, bemessen nach der Zahl der Kalendertage ab dem Entlassungstag der vorangegangenen Behandlung, wieder aufgenommen wird und in dieselbe Strukturkategorie einzustufen ist."
Soweit ist alles okay! Weiter heißt es:
Das Kriterium der Einstufung in dieselbe Strukturkategorie findet keine Anwendung, wenn Fälle aus unterschiedlichen Jahren zusammenzufassen sind.
Heißt das, dass bei Jahreswechsel die Fälle immer zusammengefasst werden müssen, unabhängig von der Strukturkategorie? Widerspricht das nicht der Logik des ersten Satzes?
Danke! haering50h