Hallo liebe Mitstreiter,
ich habe vergeblich gesucht, aber nichts entsprechendes im Forum gefunden (außer BG und PKV). Sollten wir die ersten sein, denen das mit einer gesetzlichen KK passiert?
Wir haben eine lokale Krankenkasse, die schickt reihenweise Schreiben an uns raus, in denen sie aufklärt, dass es anhand der internen Prüfung der 301-Daten zu Auffälligkeiten gekommen sein (VWD zu hoch, Diagnosen passen nicht zu Prozeduren, etc.). Es wird umgehend gekürzt, d.h. nur der unstrittige Rechnungsbetrag überwiesen. Am Ende des Schreibens wird dann der Hinweis gegeben, dass ein ordentliches MDK-Prüfverfahren eingeleitet wird und sollte der MDK uns recht geben, wird die strittige Summe selbstverständlich überwiesen...
Nun meine kurze und knappe Frage:
Ist das juristisch haltbar? Darf die KK die Rechnung im Vorfeld kürzen? Gibt es Rechtssprechungen zu dieser Art der Vorgehensweise?
Vielen Dank und viele Grüße aus dem Norden