Kann bekannte N18.4 zur N17.9 werden?

  • Hallo zusammen!

    Ich hätte gerne mal eure Meinung bzgl. N17.9 bei bekannter N18.4

    Im E- Brief sprechen wir von einem akut auf chronischem Nierenversagen, am ehesten medikamentös toxischer Genese!

    Ich übernehme den Pat. aus der UCH, es handelt sich bei mir nicht um die Hauptdiagnose!!!

    Bei Aufnahme 25.12.13 UCH mit Krea 3,36 Übernahme Innere 2.01.14 Krea 4,52

    Aufnahme GFR 12,4 Übernahme GFR 8,6


    Bei Entlassung Krea 2,67 GFR 16,4

    Was nehme ich nun bei mir als FDH???

    Danke für Infos!

  • Hallo,

    einfach mal anhander der NI-kritierien prüfen:

    für N17.9 nötig:

    Crea um das 3-fache gestiegen oder

    Crea >4mg/dl mit akutem Anstieg von >0,5mg/dl - wenn ich dies lese, ist der Verlauf eher schleichend gewesen (25.12.-2.1.) oder

    Abfall der GFR > 75% oder

    Rückgang der Urinausscheidung auf <0,3ml/kg/h oder Anurie > 12h

    ?(

    sonst ist doch N18.5 auch nicht schlecht (GFR <15) - Chronizität nachweisbar? (3 Monate) - bei uns der "Dauerprüfer" :)


    MfG

    Tf

  • Hallo mesquida,

    in diesem Fall ist es m.E. ganz klar:

    bei Aufnahme lag bereits bei einer GFR von 12 eine Niereninsuffizienz V. vor, die sich im Verlauf weiter verschlechtert hat. Zumindest nach den Daten, die Sie angeben.

    Interessant ist nun tatsächlich, ob bei dem Patienten bereits eine chronische Niereninsuffizienz bekannt ist oder ob bei Aufnahme schon ein Nierenversagen vorlag.

    Da in der N18.- ebenso das "chronische Nierenversagen" beinhaltet ist, ist m.E. die Kodierung eines ANV bei chronischer Niereninsuffizienz im Stadium V nicht korrekt (sog. Stadium Loss). Hier handelt es sich wohl eher um eine akute Verschlechterung der N18.5.

    Ist bei dem Patienten im Vorfeld keine chronische Niereninsuffizienz bekannt (zumindest nicht im Stadium V), würde ich die Kodierung des ANV nehmen. Wobei hier noch ein wichtiger Punkt ist, da der Patient in der UCH aufgenommen wurde, ob dieses nicht postoperativ aufgetreten ist. Dann müsste bspw. die N99.0 genommen werden, die keine DRG-Relevanz hat.

    Ich hoffe, damit weiter geholfen haben zu können.

    LG,

    Doerdi

  • Moin,

    es gibt ein interessantes Gerichtsurteil des SG Mainz:

    AZ: S 14 KR 443/11

    Gruß,

    B. Schrader