OP- Abbruch

  • Ich hoffe die Frage ist nicht zu blöd! Aber darf ich den OPS 5-995 "OP-Abbruch" auch nutzen wenn noch kein Schnitt erfolgt ist?

    Die Patientin (dement, Betreuung durch Sohn) war schon in Narkose, intubiert etc. als der Anruf der Station kam: " OP abbrechen, Sohn verweigert OP und möchte nicht das die Mutter operiert wird".

    Dem wurde entsprochen und die Patientin zurück auf die Intensiv verlegt.

  • Hallo shoegirl,

    ich meine, den lediglich geplanten aber noch nicht begonnen Eingriff können Sie nicht kodieren (arg. Wortlaut OPS; Eingriff nicht komplett durchgeführt, setzt zumindest eine Teilerbringung des eigentlichen Eingriffs voraus). Sie können so nur die Intubation, Narkose etc. kodieren. Eine andere Argumentation kann m.E. auch aus den DKR P004f nicht hergeleitet werden, wo es zwar heißt, es "ist die geplante, aber nicht komplett durchgeführte Prozedur zu kodieren; bei Operationen ist zusätzlich der OPS-Kode 5-995 anzugeben". Sofern man allerdings den Eingriffsbeginn nicht erst mit dem Schnitt, sondern schon bei Nüchternheit des Patienten bzw. Unterzeichnung des Aufklärungsformulars annimmt, wäre hier natürlich eine Erweiterung möglich...

    Was meint das Forum? 8)

  • Hallo,

    s.a. Einschätzung der FoKA: KDE-139.


    Etwas anderes beschäftigt mich dabei eher, wenn der Sohn, wenn ich o.g. Fakten richtig interpretiere, der Betreuer zu sein scheint mit Vollmacht etc., dann ist die Pat. ja nicht einwilligungsfähig zur OP, außer in einer Notfallsituation, hätte man doch so oder so vorher Rücksprache mit ihm halten müssen, oder?

    Schönen Abend,
    F15.2

    Grüße aus dem Salinental

  • Etwas anderes beschäftigt mich dabei eher, wenn der Sohn, wenn ich o.g. Fakten richtig interpretiere, der Betreuer zu sein scheint mit Vollmacht etc., dann ist die Pat. ja nicht einwilligungsfähig zur OP, außer in einer Notfallsituation, hätte man doch so oder so vorher Rücksprache mit ihm halten müssen, oder?

    Wir benutzen OP Checklisten die vor jedem OP Start abgearbeitet werden müssen. Im Prinzip dasselbe wie Piloten es vor einem Linienflug durchführen. Eine fehlende Einwilligung würde dabei sofort auffallen.

  • Hallo shoegirl,
    hatte der Sohn am Tag vor geplanter OP vielleicht schon nach Aufklärung eingewilligt und dann am OP-Tag seine Entscheidung geändert?
    Gruß

    Dr.Gerhard Fischer
    Medizincontroller/Frauenarzt

  • Hallo,

    ist bei uns genauso, darum kam mir halt der Zusammenhang etwas spanisch vor.


    Gruß vom Nebelhorn,
    F15.2

    Grüße aus dem Salinental

  • Der Patient wurde am Tag vorher über die Befunde/Situation aufgeklärt und die Notwendigkeit der OP erörtet. Daraufhin Zustimmung des Sohnes und OP-Aufklärung mit Unterschrift. Naja, und dann kam eben der Anruf, dass er doch nicht will das seine Mutter operiert wird.

    Mir ging es nur um die Doku bzw. die korrekte Darstellung und ab wann der OPS greift.

    Aber Danke für die Antworten, bzw. Rückfragen ob wir Patienten ohne Einwillung operieren! ;)

  • Hallo,

    die Nüchternheit oder die Aufklärung als OP-Beginn anzusetzen, hielte ich nun auch völlig übertrieben. Die Narkose bzw. deren Beginn - Stichwort monokausale Kodierung - gehört m.E. allerdings schon zur OP und rechtfertigt die Angabe der entsprechenden OPS-Ziffer. Es sei denn, das angewendete Narkoseverfahren lässt sich als "Teilleistung" verschlüsseln, dann würde natürlich die DKR greifen.

    Viele Grüße,
    fimuc

  • Hallo Forumsteilnehmer,

    entgegen der SEG4-Auffassung und entgegen der Zustimmung seitens der Foka teile ich die Auffassung von Fimuc.

    DKR P003:
    "Informationsgehalt eines Einzelkodes
    Grundprinzip des OPS ist die Abbildung eines durchgeführten Eingriffes möglichst mit einem Kode (monokausale Kodierung). Das bedeutet: jeder Einzelkode enthält normalerweise alle Informationen für eine Prozedur mit allen notwendigen Komponenten, wie z.B. Vorbereitung, Lagerung, Anästhesie, Zugang, die eigentliche Operation, Naht, usw. (s.a. den Abschnitt „Prozedurenkomponenten“ in DKR P001 Allgemeine Kodierrichtlinien für Prozeduren (Seite 35))."

    Im hier diskutierten Beipsiel wird nichts über die Lagerung gesagt. Im Beispiel der SEG 4 wird beschrieben, dass bereits abgedeckt und desinfiziert wurde, also auch z.B. die Lagerung erfolgt ist. Also hat der Eingriff begonnen. Die Lagerung ist m.W. nicht gesondert kodierbar. Damit ist eine Kodierung lediglich der Anästhesie nicht ausreichend.

    Selbst wenn neben der Anästhesie die Lagerung gesondert kodierbar wäre, würde eine "gestückelte Kodierung" dem vielfach gelobten Gebot der monkausalen Kodierung zuwiderlaufen.

    M.E. wäre die Kodierung des Eingriffs mit dem Zusatzkode 5-995 möglich.

    Viele Grüße

    Medman2