• Guten Morgen,

    gestern wurde die OPS-Vorabfassung 2016 vom DIMDI veröffentlicht.

    Diese enthält markante Veränderungen für den gesamten Kapitelbereich 9-6! Für den Erwachsenenbereich sind diese u.a.:

    Streichungen:

    • Die aufwendige Diagnostik (1-903) wurde gestrichen (die Zeit für Diagnostik wird nun in „normale“ Therapie-Einheiten ‚verpackt‘)!
    • Die bisherigen Regelbehandlungskodes 9-604, 9-605 und 9-606 wurden gestrichen (nebst Streichungen in den Hinweisen zu 9-60)!
    • Die bisherigen Intensivbehandlungskodes 9-614, 9-615 und 9-616 wurden gestrichen (nebst Streichungen in den Hinweisen zu 9-61)!
    • Die bisherigen Kodes der Psychotherapeutischen Komplexbehandlung 9-624 und 9-625 wurden gestrichen (nebst Streichungen in den Hinweisen zu 9-62)!
    • Die bisherigen Kodes der Psychosomatisch-psychotherapeutischen Komplexbehandlung 9-630, 9-631, 9-632 und 9-633 wurden gestrichen (nebst Streichungen in den Hinweisen zu 9-63)!

    Neue Kodes:

    • Neu ist der Kode für Regelbehandlung 9-607
    • Neu sind die Kodes für Intensivbehandlung 9-617 bis 9-61b
    • Neu ist der Kode der Psychotherapeutischen Komplexbehandlung 9-626
    • Neu ist der Kode der Psychosomatisch-psychotherapeutischen Komplexbehandlung 9-634
    • Die "Zusatzinformationen" (9-640) wurden ausdifferenziert!
    • Neu ist die Zusatzkode-Gruppe „Anzahl der Therapieeinheiten pro Woche bei Erwachsenen“ (9-649)

    Weitere nennenswerte Änderungen in den bisherigen Kodes sind ebenfalls beachtlich. Ich empfehle dringend die Kenntnisnahme. Ich freue mich schon auf die Diskussion. :/


    MfG,

    ck-pku

  • Hallo!
    Vielen Dank für die Zusammenfassung.
    Als ich gestern erst die Streichung las und noch nicht beim neuen TE-Kode angekommen war, fiel mir die Kinnlade herunter. ;)

    Im Grunde ist das Auslagern der TE in einen eigenen Kode, unabhängig von der Therapieart, eine mMn gute Idee. Dies reduziert deutlich den Verwaltungsaufwand seitens der IT, die Kodes sind einfacher zu lesen und es wirkt sauberer.

    Wichtig sind in meinen Augen noch folgende Änderungen:

    • 1:1-Betreuung gilt nicht mehr inVerbindung mit der Regelbehandlung PSY/PSOM
    • Bedingung gestrichen, nach der der Kode zum KomplexenEntlassaufwand 2 Berufsgruppen benötigte
    • Behandler mit „Master of Science“ inPsychologie zu den Psychologen hinzugefügt
    • Eltern-Kind-Setting (KJP) ausdefiniert


    Viele Grüße,

    B. Gohr

    Das Problem am Gesundheitssystem ist der aufrechte Gang. Der aufrechte Gang ist moralisch wünschenswert, orthopädisch aber eine Katastrophe.

  • Hallo!

    Bei den jeweils ersten vier Punkten den Aufzählungen von ck_pku handelt es sich ja eigentlich nicht um Streichungen bzw. Neuerungen, sondern um Änderungen, denen das DIMDI eine neue Nummer gegeben hat. Die Änderungen sind vor allem durch das "Auslagern" der Therapeieinheiten bedingt.

    Ich halte diese wesentliche Änderung:

    • Auslagern der Therapieeinheiten mit eigener (von Behandlungsart unabhängiger) konsequenter wochenweiser Zählung
    • Kodierung der Behandlungsart (Regel-/Intensiv-...) nur noch bei Behandlungsbeginn und Wechsel, dafür dann aber auch bei Änderung der Anzahl der Intensivmerkmale
    • Abschaffung der Diagnostik und Abbildung des entsprechenden Zeitaufwandes in den TE

    für einen Schritt in die richtige Richtung. Kombinationen verschiedener Merkmale machen bei der Kodierung erheblichen Mehraufwand.

    Gruß

  • Hallo zusammen,

    bei der Neuordnung und Trennung von Art der Behandlung und den Therapieeinheiten hat sich - wie wir finden - leider eine Ungenauigkeit eingeschlichen:
    Bei der psychotherapeutischen Komplexbehandlung werden weiterhin drei TEs pro Woche gefordert. In unserem Setting in den Tageskliniken ist der Therapieplan so aufgebaut, daß eigentlich alle Pat. die Komplexbehandlung kriegen sollen (was in der Praxis wegen Fehltagen etc. nicht immer klappt).
    Was ist nun, wenn ich die Komplexbehandlung kodiere und merke, daß die drei TEs nicht erfüllt sind, z.B. weil Pat. X am Montag das Einzelgespräch hat ausfallen lassen. Zähle ich dann Mo. und Di. als Regelbehandlung und von Mi. (wo das nächste geplante Einzel ist) bis zur nächsten Woche dann die Komplexbehandlung? Das klingt nach heillosem Durcheinander und Ärger für die Kodierkräft :-/

    Viele Grüße,

    Pali

  • Guten Tag,

    eine brauchbare Zusammenfassung der Vorabversion des OPS 2016 zu den "Psych-Kodes" finden Sie hier.

    Vielen Dank an das PEPP-Team um Herrn Häring und Herrn Kutschis. :thumbup:


    MfG,

    ck-pku

  • Interessant ist auch die Klarstellung bei den Komplexbehandlungen 8-98 zum 24h Monitoring: entgegen vielfach vom MDK vertretener Auffassung ist eine automatisierte Dauerüberwachung von Blutdruck und Temperatur, bei der man nicht aufs Klo o.ä. darf, nicht gefordert - alle 4h reicht...

  • Hallo Forum,

    im OPS 2016 ist in den Hinweisen zu den Codes 9-62 und 9-63 u.a. ausgeführt:
    "Dieser Kode ist zu Beginn der Behandlung und bei jedem Wechsel der Behandlungsart anzugeben
    Die Anzahl der Therapieeinheiten pro Woche ist für jede Berufsgruppe getrennt nach Einzel- und Gruppentherapie gesondert zu kodieren (9-649 ff.)"
    Das ist soweit klar und folgt der neuen Systematik.
    Nun lese ich aber bei den Mindestmerkmalen:
    "Die durchgeführten ärztlichen und/oder psychologischen Verfahren (ärztliche und psychologische Einzel- und Gruppentherapie) müssen mindestens 3 Therapieeinheiten pro Woche umfassen. Bei weniger als 3 Therapieeinheiten pro Woche ist ein Kode aus dem Bereich 9-60 (Regelbehandlung) zu verwenden, sofern keine Intensivbehandlung (9-61) vorliegt. Bei Erfassungszeiträumen von weniger als 1 Woche (z.B. wegen Entlassung) können die 3 Therapieeinheiten auch anteilig erbracht werden, sofern die Behandlung in diesem Zeitraum dem dominierenden Behandlungskonzept des stationären Aufenthaltes im Sinne der Komplexkodes entspricht."
    Fragen:
    Nachdem die Ermittlung der Therapieeinheiten nun auf einen klaren 7-Tage-Rhythmus unabhängig von der Behandlungsart umgestellt wurde, bedeutet das Mindestmerkmal in dieser Formulierung, dass für die zwei genannten Behandlungsarten nun ein anderer 7-Tage-Rhythmus relevant wird zur Ableitung von Therapieeinheiten (basierend auf dem Beginndatum dieser Behandlungsarten, das ja komplett abweichen kann vom 7-Tage-Rhythmus vom Beginn der Behandlung an)?
    Und welcher Code aus den Bereichen 9-60 bzw. 9-61 soll bei Nichterreichen der 3 Therapieeinheiten herangezogen werden, wo doch in diesen Bereichen die Codes für die Therapieeinheiten abgeschafft wurden?
    Kann es sein, dass dieses Mindestmerkmal irrtürmlich im OPS 2016 belassen wurde?

    Vielen Dank für Ihre Meinungen

    Loser