Hallo Kodierer2905,
wissen Sie, auf welcher Grundlage diese Neuregelung beruht?
Ist das eine verhandelte Kompromisslösung? Den KDIGO-Guidelines kann ich das nicht entnehmen.
Viele Grüße
Medman2
Hallo Kodierer2905,
wissen Sie, auf welcher Grundlage diese Neuregelung beruht?
Ist das eine verhandelte Kompromisslösung? Den KDIGO-Guidelines kann ich das nicht entnehmen.
Viele Grüße
Medman2
Hallo Medman2,
wenn ich es richtig weiß, dann gab es eine Arbeitsgruppe unter Beteiligung der Fachgesellschaft und der Selbstverwaltungspartner, die diesen Vorschlag erarbeitet hat.
Berücksichtigt wurde dabei, dass das Stadium 1 eine hohe Sensitivität aber eine geringe Spezifität bzgl. des Vorliegens eines wirklichen ANV hat. Beim Stadium 1 liegt in der Regel noch kein struktureller Schaden vor.
Letztendlich war es aber sicher eine Art Kompromisslösung.
Gruß
B.W.
Hallo Medman2,
und dann gab es ja auch noch diese Nephrologen-Arbeitsgruppe in Kassel, die geschrieben hatte: "....wenn die deutlich erhöhten Retentionsparameter im Regelfall eindeutige und unmittelbare Folge der Exsikkose sind und neben der Volumentherapie keinen weiteren therapeutischen Aufwand bewirkten, waren sie im Sinne der Kodierrichtlinien eines der Symptome der Exsikkose" (B 1 KR 13/14 R) Und ein Nierenversagen ist nicht zu kodieren.
Da ist der aktuelle Kompromiss doch ganz gut zu ertragen.
Das Spielfeld ist eingegrenzt. Aber weg ist der Streit nicht....
Gruß
W.
Hallo Kodierer2905,
vielen Dank für die Info. Damit kann man m.E. leben.
Für mich ist nur nicht verständlich, weshalb in den ICD mit dieser Differenzierung auf die KDIGO-Leitlienien Bezug genommen wird. Diese geben die Differenzierung nicht her.
Viele Grüße
Medman2
Hallo Willis,
Sie meinen die Nephrologengruppe mit der besonderen Expertise für Organversagen (BSG 1 KR 14/12 vom 13.11.2012):
Ich schlage vor, dass Herr Montgomery der nächste Präsident des Bundessozialgerichts wird, dann ist's perfekt.
Viele Grüße
Medman2
Hallo,
ich wollte eigentlich einen neuen Threat ANV 2017 öffnen aber passt gut hierher:
nun ist ja eigentlich per Definition in der ICD10 dwer fall klar wann ANV kodiert werden darf, jetzt mein Problem mit dem MDK:
"Damit ist von einer vorübergehenden Einschränkung/passageren Verschlechterung der Nierenfunktion auszugehen. Bei belegtem Ressourcenverbrauch ist der Sachverhalt mit N18.4 abzubilden. (=-800Euro)
wir ANV als ND bei Exsikkose als ND (beides ND) (HD Sigmadivertikulitis, bitte keine Kommentare zu mgl. inf./entzdl. Genese des ANV da kaum zu beweisen)
Bei Aufnahme Crea 391µmol/l (vorwerte aus nephrolog.Praxis vor 2Monaten 208µmol/l(Kommentar damals GFR steigt weiter an), 4Tage vor Aufnahme ambulant 270µmol/l), letzter Wert vor Entlassung nach 7 Tagen bei uns 177µmol.
Vor Aufnahme "viele Tage Durchfall"
Interressant hier bei Entlassung dtl.bessere Werte als "vorher": könnte man N17.92 rein vom Wert her nehmen da >100% Anstieg, somit auch Exsikkoseargument irrelevant; betrachtet man aber den Vorwert von 4 Tagen wäre die Exsikkoseproblematik aber relevant da nur N17.91 und somit nicht zu verschlüsseln ist, ich kann natürlich im Nachhinein (Doku?!!aarrhhg!) nicht herausfinden ob "viele Tage Durchfall" den Laborkontrolltag schon impliziert (kein Einweisungsschein da mit Rettungsdienst gebracht).
Habt ihr (im Zweifel auch gerichtlich plausible) Argumente zur Kodierung der N17.92, meines Erachtens nach zweifelt aber der MDK hier auch an der Verschlüsselung des ANV neben dem chron. NV (s.o.).
Sorry bin kein Nephrologe und hatte gehofft ausufernde fachliche Streitigkeiten mit dem MDK wären mit einer einfachen und gut nachvollziebare ICD10-Beschreibung der Stadien endlich beseitigt.
Hoffe auf Hilfe oder ggf. auch Zurechtweisung
mfG
Rokka
Hallo,
schauen Sie mal in die Original-Literatur zur CKD und ARF. Insbesondere bei der Leitlinie zur CKD wird im Text die Abgrenzung zwischen undulierenden Werten und dem akut-auf-chronischem-NV vorgenommen.
Hallo Rokka,
die N17.- bezieht sich ja ausdrücklich auf die KDIGO Leitlinien.
In denen ist wiederum nachzulesen, wie ich meinen Ausgangswert zur Stadieneinteilung ermitteln kann, hier gibt es unterschiedliche Varianten, je nach Ausgangslage, z.B. gibt es einen Ausgangswert oder kommt mein Patient bereits mit erhöhten Werten? Es wird hier klar gesagt, dass der niedrigste während des Aufenthaltes gemessene Serumkreatininwert gleich (oder größer!) dem Ausgangswert ist, die Stadieneinteilung also durchaus retrospektiv erfolgen kann bzw. muss. Zudem steht darin, dass der Schluss naheliegend ist, dass eine Verschlechterung der Nierenfunktion im Rahmen einer akuten Erkrankung als ebenso akut angesehen werden kann.
Freundliche Grüße
Margherita
Hallo Rokka,
Sie finden die Differenzierung auch in den KDIGO Clinical Practical Guidelines for Acute Kidney Injury auf S. 33 ff.
M.E. (ich bin kein Nephrologe) ist Ihre Einschätzung zutreffend, allerdings handelt es sich um ein AKI III.
Bei Umrechnung auf die mir gebräuchliche Einheit findet sich bei Aufnahme ein Wert von 4,42 mg/dl, sieben Tage danach von 2 mg/dl. Das ist der Wert, der die Verbesserung der Nierenfunktion zeigt. Aus diesem Verfauf ist auf den vorherigen Anstieg zurückzuschließen. Der Ausgangswert liegt allerdings über 4 mg/dl, daher Stadium III.
Für den Nachweis der vorbestehenden chronischen Nierenerkrankung benötigen Sie eine mindestens drei Monate vorbestehende Erhöhung oder den Nachweis von - aktuellen - morphologischen Veränderungen, z.B. in der Sonographie. Vorwerte wird es vermutlich geben, wenn eine nephrologische Betreuung erfolgt ist.
Viele Grüße
Medman2
Hallo,
und wow super Hinweis mit Seite 33, vielen Dank (auch wenn ich mich durchs englisch quälen muss) aber das ist doch endlich mal ein Argumentationszaunpfahl.
Danke
rokka
Hallo,
N17.93. da steht im ICD zur Kodierung ...oder auf mindestens 0.4mg/dl oder ...oder... oder...oder Abfall der GFR auf unter 35...bei Patienten bis zur Vollendung des 18 Lbj.
1. also 18LbJ. bezieht sich doch wohl auf den GFR-Abfall?
2. auf mind. 0,4mg/dl ist dann ein Grenzwert ab dem man immer N17.93 verschlüsseln kann??? (wie ist das dann mit den Chronikern?!)
MfG
reinhold