Hallo liebe Kollegen,
ich möchte folgendes Thema nochmals aufgreifen. Ein ähnliches Thema ist bereits einige Jahre her.
Aufnahme eines Patienten mit B-Symptomatik und stammbetonten Hämatomen. Verdacht auf eine akute Leukämie, die sich histologisch als AML mit Meningiosis leucaemica bestätigte.
Aufgrund eines akuten Nierenversagens bei Tumorlysesyndrom mußte Therapie abgebrochen werden. Nachdem sich die Kreatininwerte wieder normalisiert hatten traten plötzlich Kopfschmerzen,Aphasie und Lähmungssyndrome auf.
Als Ursache ließ sich ein beidseitiges Subduralhämatom nach Blutung unter Thrompozytopenie feststellen. Es erfolgte die Verlegung auf die Intensivstation. Eine Sepsis komplizierte den stationären Aufenthalt. Nach 25 Tage konnte der Patient auf die periphere Station verlegt werden. Kompletter stationärer Aufenthalt 78 Tage.
Kodierung OPS 8-98f.21 - Aufwendige intensivmedizinische Komplexbehandlung.
DRG - R36Z - Intensivmedizinische Komplexbehandlung > 784 / 828 Aufwandspunkte bei hämatologischen und soliden Neubildungen - MDC: (1) Hämatologische und solide Neubildungen.
Nun zur eigentlichen Frage.
Dürfen für die Berechnung der Aufwandspunkte (OPS 8-98f.21) - Chronische Leiden - Hämatologische - Neoplasie, die Punkte herangezogen werden?
https://www.dimdi.de/static/de/klas…-erwachsene.htm
Ab welchen Zeitraumkann das "Chronische Leiden" als chronisch bezeichnet werden?
Wie lange muss die Erkrankung zurückliegen?
Bei einer Verweildauer von 78 Tage wäre bereits ein langer Zeitraum vorhanden.
Gruß
ochpowi