Liebe Kolleginnen und Kollegen,
folgende Fallkonstellation:
MDK prüft Abrechnungsfall ==> lt. Gutachten ist die Nebendiagnose xy falsch kodiert. - Diesem wäre (leider zuzustimmen). Aber aus dem E - Brief ist zu erkennen, das die Nebendiagnose yz hätte kodiert werden können und diese Nebendiagnose würde den ND - Ausgleich herbeiführen.
Nach Abschluss des Prüfverfahrens ist uns keine Rechnungsänderung möglich, oder ? - Der Prüfauftrag umfasste explizit die Rechtmäßigkeit der übermittelten Nebendiagnosen.
Wäre gerichtlich durchsetzbar, das der Gutachter eine für ihn erkennbare (durch uns leider nicht kodierte ND) hätte ergänzen müssen?
Viele Grüße
Stephan Wegmann