Hallo Forum,
mich treibt die Frage um, ob auch andere Krankenhäuser momentan ähnliche Erfahrungen mit der einer speziellen gesetzlichen Krankenkasse machen, welche nicht am MDK-Verfahren teilnimmt, da sie ihren eigenen sozialmedizinischen Dienst betreibt.
Besagte Krankenkasse fordert nun fast ausschließlich nicht mehr nach einer Rechnungsstellung Unterlagen zur medizinischen Prüfung an, sondern schon direkt nach Übermittlung der Aufnahmeanzeige.
Es werden pauschale Unterlagen angefordert, obwohl sich der Patient aktuell noch in stationärer Krankenhausbehandlung befindet bzw. der Patient zwar entlassen ist, eine Fallgruppierung und Abrechnung noch nicht erfolgt ist.
Dies betrifft auch Unterlagen, die zum Zeitpunkt der Anforderung noch gar nicht existieren, da der Patient ja zu dem Zeitpunkt noch nicht entlassen ist, wie zum Beispiel einen Entlassungsbericht oder ggf. OP-Berichte. Der Aufwand durch regelmäßige Sichtung der Wiedervorlage ist immens!
Das Ziel der Krankenkasse ist: Durch die Unterlagenanforderung vor Rechnungsstellung will sie sich von den Fristen und Regelungen der PrüfVv und des § 275 SGB V befreien und vor allem vom Risiko der Zahlung einer Aufwandspauschale nach § 275 SGB V befreien.
Die Aufwandspauschalen werden in allen Fällen mit dem Argument verweigert, da „zum Zeitpunkt der Auftragsvergabe noch keine Rechnung vorgelegen hat und somit der Prüfauftrag nicht mit dem Ziel einer Minderung Ihrer Abrechnung erteilt worden sein kann“.
Die Prüfquote von Patienten dieser Krankenkasse hat sich nunmehr in unserem Hause auf ca. 45% erhöht, während in normalen MDK-Verfahren der Bundesschnitt wohl 12% beträgt.
Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht und wie gehen Sie damit um?
Verweigert jemand in solchen Fällen den Versand der Unterlagen? Dann kommt allerdings wieder das Argument der fehlenden Mitwirkungspflicht des Krankenhauses...
Danke & Gruß