Zitat
Original von StZacher:Zur zweite Frage:
Primär sollten Sie sich an den medizinischen Notwendigkeiten orientieren und nicht den Behandlungsablauf durch zwischenzeitliche Entlassungen verzögern. Standarttherapieabläufe sind in den DRGs mitkalkuliert (oder sollten es sein). Zum zweiten Zyklus mit zweiter Aufnahme können Sie bedenkenlos die nächste DRG abrechnen. Die Wiederaufnahmeregelung ist wie o.g. hier nicht rechtmäßig.Viele Grüße
Steffen Zacher
Medizinmanager
Städtisches KH Martha-Maria Halle/S.
Hallo Herr Zacher, hallo Forum,
aus der BPflV-zeit sind wir bei der Fallpauschale 16.041 gewohnt: Alles was drei Tage vor der Geburt stationär ablief fiel mit in die Pauschale. Das ist jetzt anders.
Aber ist es wirklich so, dass eine extra DRG abgerechnet wird, wenn eine Patientin z.B. wegen Wehen ins Krankenhaus kommt, stationär aufgenommen wird, aber, weil die Wehen sistieren nach X Stunden wieder entlassen wird, um dann nach weiteren Wenigen Stunden zur Geburt wieder stationär aufgenommen zu werden.
Ist die doppelte Abrechnung der DRG für vorgeburtlichen Aufenthalt (O65B) und stationäre Entbindung (O60D) korrekt? Wenn nicht, wo sind die zeitlichen Grenzen?
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mfG
Thomas Heller
QMB/OA Gyn
Haßberg-Kliniken
Haus Haßfurt/Unterfranken