Guten Tag zusammen,
ich hab da mal ne Frage:
Jedes nicht belegte Bett geht nach §21 (2)f. Krankenhausfinanzierungsgesetz mit einer tagesbezogenen Pauschale von 560 EUR in die Ausgleichszahlung ein.
Was ist ein belegtes/nicht belegtes Bett? Ein Bett in dem ein Patient liegt oder ein Bett in dem ein aus medizinischen Gründen stationär behandelter Patient liegt? Also der Umgang mit primärer und sekundärer Fehlbelegung.
Die Statistik laut Gesetzestext:
Die Krankenhäuser ermitteln die Höhe der Ausgleichszahlungen nach Absatz 1, indem sie täglich, erstmals für den 16. März 2020, von der Zahl der im Jahresdurchschnitt 2019 pro Tag voll- oder teilstationär behandelten Patientinnen und Patienten (Referenzwert) die Zahl der am jeweiligen Tag stationär behandelten Patientinnen und Patienten abziehen.
Wissen Sie schon, wie Ihre KIS-Auswertung / Statistik mit den nicht abrechenbaren Tagen umgeht?