Primäre Fehlbelegung in der AEB

  • Hallo allerseits,

    seit der Ausgliederung der Pflegeerlöse aus dem DRG-System ist die Berechnung des Erlöses eines Falles, der zurecht aufgrund von primärer Fehlbelegung geprüft wurde, gar nicht mehr so einfach. Mit der neuen AEB (inkl. Pflege) kam bei mir die Frage auf, inwieweit diese Fälle in der AEB berücksichtigt werden müssen.

    Wie sehen Sie das?

  • Hallo secretvm,

    ich lese aus § 275 c Abs. 6 SGB V heraus, dass bei Streichung eines Falls aufgrund primärer Fehlbelegung dieser in keiner Weise mehr als stationärer Abrechnungsfall zu zählen ist. Also sind weder der Fall noch seine (tatsächlich stationär geleisteten) Pflegetage und -erlöse in der AEB zu berücksichtigen.


    § 275 c Abs. (6) SGB V:

    Eine einzelfallbezogene Prüfung nach Absatz 1 Satz 1 ist nicht zulässig

    1. bei der Abrechnung von tagesbezogenen Pflegeentgelten nach § 7 Absatz 1 Satz 1 Nummer 6a des Krankenhausentgeltgesetzes; Prüfergebnisse aus anderweitigen Prüfanlässen werden insoweit umgesetzt, dass in Fällen, in denen es nach einer Prüfung bei der Abrechnung von voll- oder teilstationären Entgelten verbleibt, für die Ermittlung der tagesbezogenen Pflegeentgelte die ursprünglich berücksichtigten Belegungstage beibehalten werden und in Fällen, in denen eine Prüfung zur Abrechnung einer ambulanten oder vorstationären Vergütung nach § 8 Absatz 3 des Krankenhausentgeltgesetzes führt, die Abrechnung tagesbezogener Pflegeentgelte entfällt,

    Gruß

    Norbert Schmitt

  • Vielen Dank für die Informationen! Ihre Erklärung klingt prinzipiell plausibel.

    Jedoch passt das alles in meinen Augen nicht zusammen. Bei Fällen mit primärer Fehlbelegung wird der Pflegeanteil von der Kasse bezahlt, da dieser Erlösteil nicht Bestandteil der Prüfung ist. In der AEB soll der Fall jedoch nicht auftauchen, obwohl hier Erlöse generiert wurden...

  • Dass trotz festgestellter primärer Fehlbelegung der Pflegeanteil vergütet wird, halte ich für bemerkenswert.

    Rechnen Sie denn statt der ursprünglichen aG-DRG etwas anderes ab (z. B. eine vorstationäre Pauschale oder eine ambulante OP) oder verbleibt Ihnen ausschließlich der Pflegeerlös?

    Gruß

    Norbert Schmitt

  • Ich bin nicht im Krankenhaus, sondern für eine Softwarefirma tätig. Wir haben heute versucht herauszufinden, wie man richtig mit diesen Fällen umgeht. Mittlerweile hat sich unsere Meinung auch dahingehend geändert, dass bei Fällen mit primärer Fehlbelegung auch der Pflegeerlös wegfällt...

  • nadannisjagut… ;)

    Schön, dass Sie sich kundig machen, bevor (?) Sie irgendetwas daherprogrammieren.

    Gruß

    Norbert Schmitt

  • Hallo,

    wie oben im §275 aufgeführt sind die Fälle mit primärer FB "futsch" - tauchen auch in keiner AEB mehr auf (was schon immer so war).

    Die Fälle mit sekundärer FB müssen die Berechnungstage für die Pflege ausgewiesen werden - aber doch erst nächstes Jahr...

    Es zählt doch erst ab 2020.

    Letztendlich habe ich ein Pflegebudget (Ist-Kosten) welches durch Behandlungstage dividiert wird, je nach dem wird der Pflegeentgeltwert höher oder ein paar Cent niedriger - das Pflegebudget insgesamt bleibt wie verhandelt.

    Und dann stellt sich mir die Frage secretvm: Sie haben schon Gutachten für 2020? Was ist das für ein schneller MDK? Wir sind so bei August / September 2019...

    Und die Kasse hat Ihnen wirklich für eine Fall mit primärer FB das Pflegeentgelt nicht verrechnet ? - das kann ich kaum glauben!

    Liebe Grüße aus Sachsen
    D. Zierold