Hallo allerseits,
seit der Ausgliederung der Pflegeerlöse aus dem DRG-System ist die Berechnung des Erlöses eines Falles, der zurecht aufgrund von primärer Fehlbelegung geprüft wurde, gar nicht mehr so einfach. Mit der neuen AEB (inkl. Pflege) kam bei mir die Frage auf, inwieweit diese Fälle in der AEB berücksichtigt werden müssen.
Wie sehen Sie das?