Hallo,
ich sehe das Problem nicht.
Alle KGs sagen doch, dass der Rechnungszuschlag auf alle ENT-Segmente außer dem Rechnungszuschlag selbst (rekursiv) berechnet wird - also auch auf das neue Zusatzentgelt. Über die grundsätzliche Problematik eines Zuschlags auf die Gesamtrechnung einschließlich der (ggf. periodenfremden) Zu- und Abschläge wurde hier ja bereits diskutiert. Aber hinsichtlich des Zusatzentgeltes ist meines Erachtens die Sachlage klar: Das Zusatzentgelt ist ein Rechnungsbestandteil und damit ist der Rechnungszuschlag auch darauf anzuwenden.
Schönen Tag