Hallo,
vor dem verdienten Wochenende noch eine erheiternde Anekdote.
Der Titel könnte auch lauten: "Eigentlich was zum Lachen, aber nicht lustig" Oder "Es gibt sie noch, die deutsche Gründlichkeit"
Sachverhalt: DRG A06A - Verweildauer 143 Tage - Beatmungsdauer 2479h - TISS/SAPS 6253 - ECMO über 94 Tage - Rechnungssumme 328 Tsd €.
Geprüft wurde ALLES. Im 13 seitigen Gutachten wird unter vielem anderen auch ausführlich auch auf folgende Punkte eingegangen: dass ECMO nicht als Intervention i.R. der Intensivpunkte gezählt wurde .... dass tgl. ein Intensivmediziner Visite machte.... dass für jeden Tag die Kriterien einer intensivmedizinischen Behandlung erfüllt waren....
Versuchen Sie sich mal vorzustellen, Sie müssten so einen Fall begutachten. Wie lange das wohl dauert. Lt. Gutachten ist nachvollziehbar, dass der Gutachter tatsächlich sorgfältig geprüft hat. Alle Achtung (das ist keine Ironie! meine ich ernst)
Ergebnis: Alles korrekt - fast. 2 CoVid-Tests waren nicht nachvollziehbar.
=> MDK02. Erstattungsanspruch 105€ . Formal nicht zu beanstanden.
Kann man das vielleicht auch unter Corona-Folgeschäden verbuchen? Die wenigen MDK02´s wegen angeblich nicht indizierter CoVid-Tests haben uns fürs 2. Quartal knapp unter die 60% - Grenze gebracht und damit gibts im nächsten Quartal 10% Prüfquote und Strafzahlungen. Sonst wären es 5% und keine Strafzahlungen.
Wir freuen uns natürlich, dass uns bei dem Fall die 300€ Strafzahlung noch erspart geblieben ist.
Schönes Wochenende