• Hallo Forum,

    von uns waren einige Mediziner auf einer DRG Fortbildung und sagen nun, dass eine TEP Luxation IMMER mit S73.0 verschlüsselt werden sollte. Meines Wissens nach, gilt die S73.0 aber nur für traumatische Luxation (Kodierrichtlinien), wenn aber nun jemand beim Zehennägelschneiden oder Bücken eine Hüftlux erleidet, ist dies ja nicht unbedingt traumatisch und postop auch nicht zwingend auf eine fehlerhaft eingebrachte TEP zurückzuführen (mangelndes Narbengewebe, Zugangsweg mit Durchtrennung der stab. Muskulatur etc.), sondern hier hat der Pat. meist die ihm an die Hand gegebenen postop Verhaltensweisen nicht berücksichtigt. Wie wird dies normalerweise von anderen Kliniken gehandhabt? Der Beitrag von Herrn Winter vom 23.06 in einer ähnlichen Diskussion hat letztendlich meine Meinung bestätigt, stimmt nicht mit o.g. Fortbildung überein. Haben die Kollegen vielleicht etwas falsch verstanden, oder gibt es Interpretationsvarianten????(

  • Allegra Laupi,

    bei uns wird das meistens so codiert:

    T84.- Komplikationen durch orthopädische Endoprothesen, Implantate oder Transplantate
    T84.0 Mechanische Komplikation durch eine Gelenkendoprothese
    Unter T82.0 aufgeführte Zustände durch eine Gelenkprothese

    S73.0 verstand ich bisher ohne TEP (natürliches Gelenk). Aber ich muß zugeben, daß ich auch nicht alle DKR im Kopf habe.

    Die DKR 1306a läßt beides zu. Es hängt aber von den Umständen ab.

    Bei T84.- ist eine Steigerung des Erlöses drin (C/B/A), bei S73.- nicht.


    --
    Einen freundlichen Gruß vom MDA aus Schorndorf

    [size=12]Freundlichen Gruß vom Schorndorfer MDA.

  • Hallo Herr Konzelmann,

    genau das ist ja mein Problem, in den speziellen Kodierrichtlinien (Version 2002)1306 a steht "mit TRAUMATISCH ausgerenketer HTEP" S73.0, T84 bei "mechanischem Versagen". Bei den Fortbildungsunterlagen ist das traumatisch nicht erwähnt, hat sich da etwas geändert?

    Gruß, Laupi

    • Offizieller Beitrag
    Zitat


    Original von Laupi:
    "mit TRAUMATISCH ausgerenketer HTEP" S73.0, T84 bei "mechanischem Versagen". Bei den Fortbildungsunterlagen ist das traumatisch nicht erwähnt, hat sich da etwas geändert?

    Hallo,

    so ist zu kodieren, die DKR ist da sehr klar.
    Änderungen kann es ja nur mit der nächsten DKR-Version geben (wobei hier eher keine anstehen).

    Gruß
    --
    D. D. Selter

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter

    Ärztlicher Leiter Medizincontrolling

    Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau

  • Allegra Laupi,

    können Sie die Fortbildungsunterlagen hier einstellen?

    --
    Einen freundlichen Gruß vom MDA aus Schorndorf

    [size=12]Freundlichen Gruß vom Schorndorfer MDA.

  • Hallo Herr Selter, vielen Dank für die Antwort (bzw. weitere Bestätigung ;) ).

    Hallo Herr Konzelmann, mir liegt das Ganze nur in Papierform vor, sieht aus wie eine Powerpointdemo, die haben die Kollegen von der Fortbildung in Nürnberg mitgebracht, und ich selber bin technisch nicht mit Scanner ausgerüstet.
    Mal abgesehen davon, weiß ich natürlich auch nicht wie das urheberrechtlich wäre...:rotate:

    Trotzdem schönen Gruß aus Oberbayern,

    Ulrike Laupichler

  • Hallo Forum, um welche DRG-Fortbildung handelt es sich denn ?

    Wir machen gerade jetzt eine ebensolche Fortbildung und kodieren das natürlich gleich richtig...:-)

    Grüße,
    Scherlitz
    --
    Krankenhaus Reinbek

    Dr. med. J. Scherlitz
    Krankenhaus Reinbek St. Adolf-Stift GmbH

  • Hallo liebes Forum,
    wie würde am kodieren wenn Pat. Hüft TEP bekommen hat:
    Bei der Pat. ist es in der Häuslichkeit zu einer Hüftluxation gekommen (3 Wochen nach 1. stat. Aufenthalt)
    Dieses passierte auf d. Sofa. Es erfolgte eine geschlossenen Repo. in Narkose.
    Ich denke auch, dass beide Fälle verknüpft werden müssen. Durch d. Arzt erfolgte eine wiederholte Aufklärung über die gestatteten Bewegungsabläufe. Man kann auch davon ausgehen, dass hier die \"Schuld\" beim Pat. zu suchen ist, aber trotzdem Hauptdiagnose T84.0
    zu kodieren u. Fälle zusammenführen?
    Wer hat eine Antwort
    Danke im voraus u. viele Grüße aus Hamburg sendet
    maus

  • Hallo Maus,

    Ihre Fragen sind so einfach nicht zu beantworten. Die neue Aufnahme erfolgte infolge einer H-TEP-Luxation nach inadaequatem Trauma also T84.0 + S73.0ff je nach Richtung. Die Reposition ist dann die 8-201.g. Hinzu käme die Narkose, wenn bei Ihnen auch Repositionen ohne erfolgen sowie eine eventuelle Lagerungsbehandlung und - falls erfolgt - ein Querholzgips o.ä. 8-390.ff(5. Stelle noch optional);8-311.ff.

    Ob eine Zusammenführung erfolgen muss, hängt von der vorher abgerechneten DRG und deren oberer GVD ab. Hierzu machen Sie keine Angaben. Deshalb kann ich dazu auch nicht Stellung nehmen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Thomas Winter
    Berlin

  • Hallo Herr Winter,
    vielen Dank für Ihre Antwort.
    Ergänzend möchte ich hinzufügen: Pat. hat beim ersten Fall Hauptdiagnose
    M16.1, mit Nebendiagnosen, aber auch schon während des Aufenthaltes S73.00, Luxation, es erfogte eine geschl. Repo im OP, Narkose.
    Verweildauer: 21 Tage DRG I05Z.
    Dann kommt Pat. 3 Tage später wieder mit Hüftluxation, auf d. Sofa passiert. Geschl. Repo erfolgte im OP mit Narkose.
    Wenn als HD die T84.0 komme ich in die I64B. Frage:Wiederaufnahme wegen Komplikation?
    Es kann aber ja auch sein, dass die Pat. sich falsch bewegte auf d. Couch. Dann müsste evt. S73.00 kodiert werden, als Komplikation zu sehen?
    Danke
    MfG
    maus

  • Zitat


    Original von maus:
    Es kann aber ja auch sein, dass die Pat. sich falsch bewegte auf d. Couch. Dann müsste evt. S73.00 kodiert werden, als Komplikation zu sehen?
    Danke
    MfG
    maus

    ... da hilft wohl nur eine detaillierte Befragung des Patienten. :lach:
    Gruß
    B. Schrader