Hallo Forum,
von uns waren einige Mediziner auf einer DRG Fortbildung und sagen nun, dass eine TEP Luxation IMMER mit S73.0 verschlüsselt werden sollte. Meines Wissens nach, gilt die S73.0 aber nur für traumatische Luxation (Kodierrichtlinien), wenn aber nun jemand beim Zehennägelschneiden oder Bücken eine Hüftlux erleidet, ist dies ja nicht unbedingt traumatisch und postop auch nicht zwingend auf eine fehlerhaft eingebrachte TEP zurückzuführen (mangelndes Narbengewebe, Zugangsweg mit Durchtrennung der stab. Muskulatur etc.), sondern hier hat der Pat. meist die ihm an die Hand gegebenen postop Verhaltensweisen nicht berücksichtigt. Wie wird dies normalerweise von anderen Kliniken gehandhabt? Der Beitrag von Herrn Winter vom 23.06 in einer ähnlichen Diskussion hat letztendlich meine Meinung bestätigt, stimmt nicht mit o.g. Fortbildung überein. Haben die Kollegen vielleicht etwas falsch verstanden, oder gibt es Interpretationsvarianten????(