Kassenrückfragen

  • Hallo ToDo, hallo Forum

    habe schon quasi auf einen Beitrag von Ihnen zu diesem Thema gewartet, waren Sie im Urlaub? :dance1: :teufel:

    Wenn ich natürlich auch die (vielleicht einseitige ) Sichtweise meiner ärtzlichen Kollegen bezüglicher DER KASSEN verstehen kann, bei den vielen, oft überflüssig anmutenden Anfragen (ich schimpfe auch immer mal wieder lauthals über DIE KASSEN:angry: , wenn es mich gerade packt :)) ), hat mich der teilweise aggressive Ton in diesem Thread verwundert.:kong:


    Ich habe den extremen Datenschutz, der den Kassen gegenüber z. T. betrieben wird (und gesetzlich vorgegeben ist:vertrag: ), immer nur teilweise verstanden , schließlich zahlen die Kassen ja, wie Sie auch schon schrieben, und sind sicherlich auch zum entsprechenden Umgang im Sinne des Datenschutzes mit diesen Daten verpflichtet, meist liegt ja den Kassenanfragen eine Schweigepflichtentbindung bei, oder gilt die etwa nicht???


    Einen schönen Gruß aus Bayern, Laupi

  • Hallo Forum,

    Herr Sommerhäuser, es tut mir ja fast schon wieder leid, weil ich inzwischen unter einem anderen Thema gelesen habe, dass Herr Hönninger mich von seinen pauschalen Vorwürfen ausdrücklich ausgenommen hat.

    Dennoch wollte ich diese allgemeinen Unterstellungen nicht unkommentiert lassen.

    Laupi, danke für die milde stimmenden Worte. Soweit ich weiß, gibt es eine unsägliche Stellungnahme des Bundesbeauftragten für den Datenschutz, der auch eine schriftliche Einwilligung des Patienten nicht als Legitimation ansieht, als Kasse Behandlungsunterlagen anzufordern. Das lässt mich ja so aufbrausen.

    Den Sinn sehe ich wie Sie auch nicht, da wir alle maßgeblichen Diagnosen und Prozeduren erhalten, aber z.B. einen Grund für eine nicht durchgeführte Operation oder eine sekundäre Wundheilung oder eine Behandlung über ein Wochenende hinaus bis zur Montagsentlassung (unter DRG-Bedingungen ja nicht mehr so interessant) aus datenschutzrechtlichen Bestimmungen nicht erfahren sollen!

    Was ist denn schlimmer, dass wir (legitim) wissen, dass jemand HIV-positiv ist, oder dass wir erfahren, dass er wegen bspw. untersagter Medikamenteneinnahme am geplanten OP-Tag erst einen Tag später operiert werden konnte??? Vielleicht ein blödes Beispiel, aber halt nur ein Beispiel...

    Das macht keinen Sinn und das frustiert den Kassenmitarbeiter. Folglich überfrachtet er teils völlig unnötig den MDK. Das wiederum frustiert den MDK-Arzt und der überfachtet das Krankenhaus mit Anfragen - super System!

    Apropos, ich war wirklich im Urlaub und habe mich aufgrund einer deftigen Sommergrippe (10 von 14 Tagen flach gelegen) nicht wirklich gut erholt. Vielleicht verzeiht man mir aus Mitleid den giftigen Ton, der aber nur dem galt, von dem er ausging!?

    Gruß,


    ToDo

    Freundliche Grüße


    ToDo

    Wir lieben die Menschen, die frisch heraus sagen, was sie denken - falls sie das gleiche denken wie wir.
    (Mark Twain)

  • Hallo Forum,

    und nun gibt noch ein Kassenmensch sein bestes zur Sache.

    Also wir hier halten es so, bevor wir hier unnötig Zeit und auch Geld in MDK-Fälle stecken, sprechen wir mit den zuständigen Controllern, wobei 60 % der Fälle tatsächlich geklärt werden können.

    Der rest geht weiterhin zum MDK.

    Das die Kassen aber letztendlich die Dummen sein sollen und die KH-Ärzte mit Ihren Anfragen bomberdieren, liegt wohl eindeutig an den rechtlichen Grundlage.

    Würden wir mehr Details eines Falles erhalten, wie der Kollege Kassenfürst bereits kurz anschnitt, würden mit sicherheit von diesen 40 % noch 10 % übrig bleiben und wir hätten alle noch Zeit was anderes zu tun als mittlerweile 80 % meines Arbeitstages mit MDK-Fällen zu verbringen.

    Das die Kassen keinen Einblick in die Akten erhalten dürfen, habe ich seit Beginn meines Arbeistlebens in meiner KK nicht verstanden,
    da es hierbei ja um Datenschutz geht, welch ein Blödsinn, wir unterliegen ja genau diesem selben Schutz.

    Und jetzt noch mal zu den KH's zukommen ohne hier jemanden angreifen zu wollen, wenn die Ärzte/Coder mal etwas enger mit den KK's zusammen arbeiten würden, gäbe es doch diese Flut von Problemen, die wir heute Tag für Tag erledigen müssen gar nicht, aber leider werden die KK-Mitarbeiter als der große Feind abgestempelt, mit dem man fachliches eh nicht abklären kann, was absoluter humbuck ist.

    Ja wir wissen nicht jede Indikation oder jeden Zusammenhang, aber das grundsätzliche, und wenn man sich mal ein wenig Zeit nehmen würde und es vernünftig erklärt, statt ab zu würgen, gäbe es auch ein besseres Klima unter den Pateien.

    Das es immer Streitfälle geben wird, ist normal, aber nicht in dieser Form.

    Ein Beispiel, wir haben gerade heute eine gesamt KH-Prüfung zurück erhalten, wonach von 92 Fällen 31 in falsche DRG eingruppiert wurden und weitere 24 zu einem Fall zusammengeschlossen wurden.

    Von diesen 55 Fällen, haben wir dem entsprechenden KH darauf hingewiesen, da hier evtl. die und die DRG nin Abrechnung zu bringen gewesen wäre, was heute durch den MDK bestätigt wurde.

    Hätte man sich hier mal vernünftig miteinander auseinander gesetzt, hätten wir diese ganzen Fälle in einem Tag klären können, aber so hat uns das ganze mehrere Tage unnötige Arbeit gekostet.

    So das reicht jetzt für heute.

    Gruß

    Dubbel

  • Hallo allerseits,

    möchte auch noch gern meinen Senf zum Them "Umgang Medizincontrolling - Kassen" hinzugeben...

    Herrn Hönninger sei ins Stammbuch geschrieben: es schadet nicht, sich die Kassen als Kunden des Krankenhauses vorzustellen, welche die dort erbrachten Leistungen letztlich bezahlen müssen. Hilft auch das nicht weiter, dann vielleicht ein Blick in die eigene Gehaltsabrechnung und dort insbesondere auf den Posten "Sozialabgaben": vielleicht wird dann klar, dass wir ALLE ein Interesse an niedrigen Kassenausgaben haben sollten, weil wir per saldo alle Beitragszahler sind, auch wenn wir im Gesundheitswesen arbeiten (oder werden Sie in Naturalien vergütet?)

    Es mag ja sein, daß ein kompromißloser Umgang mit den Kassen die Liquidät des Hauses erhöht - fragt sich nur, um welchen Preis...:rolleyes:

    Zum Thema Datenschutz: gerade aufgrund der zuvor gemachten Ausführungen sollte klar sein, dass die Kassen primär im Interesse der bei ihnen Versicherten handeln (müssen) - das ist nicht unbedingt gleichbedeutend mit den Interessen der Erkrankten! Als Patient wäre es mir daher gar nicht recht, wenn ein Angestellter der Krankenkasse (der ja nun seinem Arbeitgeber und der Summe der Beitragszahler verpflichtet ist) qua eigener Kompetenz darüber entscheiden darf, inwieweit eine Kostenerstattung erfolgt.

    Andererseits braucht dies ja nicht gleich in Paranoia auszuarten. Von mir erhält ein Kassenmitarbeiter daher im persönlichen Gespräch alle Daten, die ihm sowieso vorliegen - aber keine Kopie des Entlaßberichtes.

    Im übrigen kann ich mich den bereits gemachten Ausführungen zu den beiderseitigen Vorteilen einer engen Zusammenarbeit zwischen KK und KH nur anschließen - allein schon, um Arbeit zu sparen, zumal ein erklecklicher Anteil der Anfragen schlicht auf technische Probleme zurückzuführen ist, die sich auf telefonischem Wege oft in wenigen Minuten lösen lassen. Was übrig bleibt, sind unterschiedliche Auslegungen der Kodierrichtlinien oder andere grundsätzliche Fragen, die sich ohnehin meist nur nach Studium der Akte beantworten lassen - wenn hier überhaupt eine Antwort gefunden werden kann.

    Auf gute Zusammenarbeit,

    Markus Hollerbach

  • Guten Morgen allerseits, auch dem Herrn ToDo,

    Zitat


    Sie sind der Gute und ich bin der Schlechte …
    … mich von seinen pauschalen Vorwürfen ausdrücklich ausgenommen hat


    Weil ich Sie der Fraktion zurechne, die genau das tut weshalb wir den anderen gegenüber die das nicht tun auf Kampflinie fahren, nämlich mit Fairness und Respekt mit ihrem Gegenüber umgehen.

    Zitat


    Das lässt mich ja so aufbrausen


    Eben und mich auch, nur in die andere Richtung. Gleiches Recht für alle.
    Womit wir beim Thema wären,

    Zitat


    Ihnen hat der böse Mann von der Krankenkasse ein Förmchen geklaut und Sie haben noch heute an diesem Trauma zu knabbern...


    ´s war kein Förmchen, sondern ´ne große Form und auf der stand Recht und Gesetz, Fairness, Respekt und noch so´n paar Vokabeln.
    Nicht nur knabbern sondern richtig zu beißen, weil es nämlich schon ein wenig meine „Weltordnung“ erschüttert hat. Ich bin kein Don Quichotte oder Michael Kohlhaas, aber mindestens genauso frustriert wie die beiden.
    Oder wie soll man sich/ich mich fühlen, wenn eine Flut von Anfragen etc. über einen hereinbricht (bei uns hat sich die Zahl in diesem Jahr gegenüber dem letzten mehr als verdoppelt – dass es auch anderen so geht, siehe Posts in diesem und anderen Threads, v. a. das Eingangsposting), in netten Briefen mit völlig irrelevanten Paragraphen gewunken wird (z.B. § 100 SGB ? – X oder XI, das weiß ich zu nachtschlafender Zeit nicht mehr so genau), summa summarum uns gegenüber Rechte eingefordert bzw. wir in die Pflicht genommen werden sollen.
    Auf der andern Seite aber dann mengenweise Rechnungen einfach nicht bezahlt werden, teilweise ganz ohne dass wir etwas hören, teilweise kommt Monate nach Rechnungslegung ein Schreiben: “Wir haben den MDK mit der Prüfung Ihrer Rechnung beauftragt ….“, oder „Wir sind der Meinung, dass Ihre Rechnungslegung falsch ist. Bitte überprüfen Sie diese und übersenden uns eine korrigierte Rechnung“ – wenn eine Begründung warum die Rechnung falsch sein soll dabei steht, dann sind wir schon richtig froh, etc. etc.. Trotz bestehender Gesetze, Verträgen und höchstrichterlicher Rechtssprechung werden hiermit Kassenpflichten bzw. unsere Rechte im zigsten Wiederholungsfalle ignoriert.
    Hossa, jucheee, trallala oder wie ?
    Das ganze ist derartig heftig, dass wir inzwischen eine gute dreistellige Zahl an Klagen beim Sozialgericht anhängig haben. Ich sage WIR und bin damit beim nächsten Thema

    Zitat


    mir müssen Sie jedenfalls nicht beweisen, was für ein toller Freiheitskämpfer für deutsche Krankenhäuser Sie sind


    weiß ich, ich muss niemand nix beweisen, dazu habe ich ausreichend Selbstbewusstsein, aber ich bin’s ja auch nicht alleine. Der Leiter Rechnungswesen liefert die Offene-Posten-Liste, die Klageschriften müssen beim Verwaltungsdirektor vorbereitet werden und die Prozessvollmacht muss vom Trägervertreter unterschrieben werden, um nur ein paar beteiligte zu erwähnen. Sprich es ist gar nicht alleine meine Meinung.

    Ich will das ganze jetzt nicht zu meinem Privatforum umfunktionieren (weil ich noch ein paar Seiten weitermachen könnte), aber zu zwei Dingen habe ich doch noch etwas zu sagen.

    Zitat


    ich wünsche Ihnen ein Super-Job-Angebot einer Kasse und möchte die Entwicklung Ihrer Rechtsauffassung, Ihrer Ansichten und Ihrer Argumentation gern begleiten


    Das hat mit Geld überhaupt nichts zu tun. Nur mit dem was für mich Maßstab ist und woran ich glaube (klingt fürchterlich pathetisch aber mir fällt nix besseres ein) Deshalb könnte ich mir vorstellen, dass Sie vielleicht ganz zufrieden wären, andererseits bin ich mir sicher, dass ich bei der einen oder anderen Kasse die Probezeit nicht überleben würde.
    Und damit bin ich bei meinem (eigentlich nicht) letzten Punkt. Wenn Sie meine Posts in den diversen Threads gelesen haben, sollten Sie eigentlich festgestellt haben, dass es mir und uns sehr wohl bewusst ist, dass es nicht der einzelne „kleine“ Kassenmitarbeiter ist, sondern dass solche Strategien von weit höher kommen und er sich deshalb logischerweise auch nach seiner Decke strecken muss und nicht nach unserer. Deshalb gibt es sehr wohl einige Kassenmitarbeiter die mit mir/uns und ich/wir mit denen reden. Allerdings nur bei Kassen, deren generelle Linie es ist mit dem Gegenüber fair und partnerschaftlich umzugehen.

    --
    Michael Hönninger
    FA Anästhesiologie / Notfallmedizin
    MedizinController
    Städt. Krankenhaus
    Frankenthal (Palz)

    Michael Hönninger
    FA Anästhesiologie / Notfallmedizin
    [glow=#FF0000,3]MedizinController[/glow]
    Stadtklinik Frankenthal

  • "Auf gute Zusammenarbeit,"

    dem ist nichts hinzuzufügen, und in meinen Augen der (einzige) richtige Weg wie "wir" (kleine Mitarbeiter eines KH und einer KK und MDK) die gesetzlichen Vorgaben umsetzen, und ohne Nerverzusammenbruch und Magengeschwür noch bis zur Rente(ab 70?) und mit positiver Motivation weiterarbeiten!

    private Grüße an meine private Meinung
    D. Bahlo-Rolle.


    :dance1: :dance1: :dance1: :dance1: :x

    Mit freundlichen Grüßen aus Nürtingen

    D. Bahlo-Rolle :d_niemals: :d_pfeid: :sonne:

  • Schönen guten Tag allerseits!

    Einerseits:
    Wir sollten uns mal auf beiden Seiten hinterfragen, was diese Streiterei über Einzelabrechnungen (allerdings leider nicht mehr in Einzelfällen) letzten Endes bringt. Selbst wenn der ein oder andere Euro von der ein oder anderen Seite dabei gut gemacht werden kann, letztlich wird am vereinbarten Gesamtbudget gemessen und Mehr- oder Mindererlöse werden ausgeglichen. Rechnet mal aus, um wie viel Euro es dann letztlich unter Berücksichtigung der Ausgleiche geht, insbesondere bei Optionshäusern, die in diesem Jahr bei Mindererlösen 95% Ausgleich bekommen.

    Ja klar, ich weiß auch, dass da noch mehr dranhängt, aber mir ging es jetzt erst einmal um den Betrag im Einzelfall. Wenn ich dafür vor Gericht gehe, übersteigen die Kosten diesen Betrag schnell.

    Nach wie vor plädiere ich wie Herr Lückert dafür, die Einzelfallabrechnung abzuschaffen und statt dessen den Krankenhäusern von den Kassen entsprechend der Kostenträgerstatistik monatlich 1/12 des Budgets bezahlen zu lassen. Die DRGs dienen dann, wie in anderen Ländern auch, zur Budgetfindung, wobei man dann auch die ganze GVD-Geschichte weglassen könnte.

    Andererseits:
    Ich kann die Erfahrung leider nur bestätigen, dass der Versuch eines guten Klimas zur zuständigen Abteilung der Krankenkasse leider in vielen Fällen gar nichts bringt. Auf Seiten vieler Krankenkassen werden sich immer neue Kriterien zur Kontrolle ausgedacht und angewendet, ganz zu schweigen von der bereits erwähnten Missachtung gesetzlichen, vertraglichen oder gesprochenen Rechts. Das sind dann „Unternehmensentscheidungen“ oder „-Strategien“, worauf die entsprechende Abteilung „leider“ keinen Einfluss hat und daher umzusetzen gezwungen ist.

    Hinzu kommt, dass sich einige Sachbearbeiter oder Abteilungsleiter dann persönlich beleidigt fühlen und teilweise unverhohlen Konsequenzen androhen , wenn ein Krankenhaus versucht, sein Recht gerichtlich durchzusetzen.

    Ich beobachte momentan, dass sich im Krankenhausbereich der Eindruck durchsetzt, dass zumindest einige Krankenkassen den Bogen inzwischen überspannen. Und dass, obwohl meiner Ansicht nach die Leidensfähigkeit im Krankenhausbereich recht groß ist. Der Schuss kann dann auch irgendwann für die Krankenkassen nach hinten los gehen.

    Zum Thema Transparenz/Datenschutz
    Die Krankenkasse zahlt zwar (und zwar einen Preis für die Behandlung und keineswegs die Kosten, auch wenn sie die Rechnung vollständig bezahlt), aber der Behandlungsvertrag besteht zwischen Krankenhaus und Patient, während zwischen Krankenkasse und Versichertem eben ein Versichertenverhältnis besteht. Viele unserer Probleme liegen in diesem Dreiecksverhältnis. Es begründet aber, warum die Krankenkasse per se kein Einsichtsrecht in Behandlungsunterlagen hat.

    Warum auch? Auch wenn es arrogant klingt: Kann den ein Krankenkassensachbearbeiter mit kaufmännischer Ausbildung die medizinischen Entscheidungen eines durch mehrjähriges Studium und Berufserfahrung qualifizierten Facharztes in Frage stellen oder auch nur beurteilen? Auch in anderen Bereichen (z.B. KFZ) bemühen die Versicherungen dafür ihre Sachverständigen.

    Zusammenfassung:
    Ich halte eine Zusammenarbeit mit den Krankenkassen für sinnvoll,. Voraussetzung dafür ist aber, dass die Krankenkassen ihre Anfragen und Kontrollen auf ein vernünftiges Maß beschränken und sich vor allem an Recht und Gesetz halten.

    Schönen Tag noch

    --
    Reinhard Schaffert

    Medizincontroller
    Facharzt für Chirurgie
    Kliniken des Wetteraukreises

  • Hallo Forum, hallo Herr Schaffert,

    ich habe natürlich - wie immer - was zu meckern:

    Die Sache mit der Einzelfallprüfung und den Erlösausgleichen ist so eine Sache. Stellen Sie sich vor, ich wäre bei einer sehr kleinen Krankenkasse, die in keinem Krankenhaus einen Belegungsanteil von 5 % erreicht. Dann bringt ein evtl. zu meinen Lasten erwirtschafteter Mehrerlös des Krankenhauses im folgenden Budgetjahr meinen Mitbewerbern eine Entlastung - mir als kleiner Kasse aber niemals im Verhältnis zu dem zu Unrecht gezahlten Rechnungsbetrag.

    Sie schreiben in Ihrem Post zwei Dinge, die Sie zu Recht anmerken, aber die genau das Problem darstellen, mit dem der medizinisch nicht oder nicht ausreichend geschulte Kassenmitarbeiter zu kämpfen hat.

    Sie sagen, den Laien bei der Krankenkasse geht die Krankengeschichte seines Versicherten nichts an, schon weil er mangels Fachwissen nichts damit anfangen kann - grundsätzlich richtig!

    Von dem gleichen Laien erwarten Sie aber eine Fallselektion, damit Anfragen und Kontrollen auf ein vernünftiges Maß beschränkt werden.

    Nur wie sollen diese beiden Punkte zusammen passen???

    Gruß,


    ToDo


    P.S.: Zu Herrn Hönninger: Vielen Dank für die sachliche Antwort. Ich verstehe Ihre Nöte und habe auch in diesem Forum schon mehrfach angedeutet, dass ich an "Ihrer" Stelle die vielen für mich sprechenden Verträge und Urteile als Krankenhaus anwenden würde, weil es Ihr gutes Recht ist. Dann können Ihnen die Methoden der Kassen doch egal sein und Sie müssen sich nicht drüber aufregen. Wir z.B. setzen jedes Urteil (keine Zurückbehaltung, keine generelle Befristung ect.) konsequent um, auch wenn diese Urteile mit meinem Rechtsempfinden teilweise nicht vereinbar sind, aber deshalb kann ich trotzdem noch gute und konstruktive Gespräche mit den Kranknhäusern führen.

    In diesem Sinne, danke für die an- und aufregende Diskussion

    Freundliche Grüße


    ToDo

    Wir lieben die Menschen, die frisch heraus sagen, was sie denken - falls sie das gleiche denken wie wir.
    (Mark Twain)

  • Zitat


    Original von ToDo:
    ...Wir z.B. setzen jedes Urteil (keine Zurückbehaltung, keine generelle Befristung ect.) konsequent um, auch wenn diese Urteile mit meinem Rechtsempfinden teilweise nicht vereinbar sind, aber deshalb kann ich trotzdem noch gute und konstruktive Gespräche mit den Kranknhäusern führen...


    Hallo Kassenfürst,
    es wäre schön, wenn sich alle Krankenkassen dieses Vorgehen zu eigen machten.

    Aktueller Fall (wir sind nicht Optionshaus):
    Bei korrekt kodierter bimalleollärer Sprunggelenksfraktur (Außen- und Innenknöchel sind gebrochen) mit operativer Versorgung von Waden- und Schienbein kürzt die KK von sich aus unsere korrekte Rechnung, in der wir das Sonderentgelt 17.18 zusätzlich zu den tagesgleichen Pflegesätzen geltend machen. Die KK setzt eigenmächtig die Fallpauschale 17.05 an, obwohl das Bundessozialgericht bekanntermaßen bereits am 13.12.2001 das einschlägige Urteil exakt für diese Fälle verkündet hat und unser Vorgehen genau diesem Urteil entspricht.

    Ist solches Vorgehen dazu angetan, einen partnerschaftlichen Umgang miteinander zu fördern (wofür ich prinzipiell immer plädiere) ??? Oder ist hier nur ein Haufen Inkompetenz versammelt ???
    Mit freundlichen Grüßen und einiger Wut über die unnötigerweise verplemperte Arbeitszeit
    --
    R. Balling
    Chirurgische Klinik, 82229 Seefeld

    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. med. Roland Balling

    Chirurg
    Medizincontroller
    "Ärztliches Qualitätsmanagement"
    Chirurgische Klinik, 82229 Seefeld

  • Schönen guten Tag Herr Kassenfürst!

    Zunächst einmal freue ich mich, dass sich unsere Urlaube wenigstens zum Teil überschnitten haben, so musste ich nicht allzu lange auf die zwar kontroverse, aber erfrischende Diskussion mit Ihnen warten (Auch deshalb erfrischend, weil Sie nicht unseren Erfahrungen (vielleicht auch Vorurteilen) mit Kassenmitarbeitern zu entsprechen scheinen).

    Das Sie sich in Ihrem Urlaub nicht richtig erholen konnten, tut mir ehrlich leid und ich wünsche Ihnen gute Besserung.

    Zitat


    Original von ToDo:
    Sie sagen, den Laien bei der Krankenkasse geht die Krankengeschichte seines Versicherten nichts an, schon weil er mangels Fachwissen nichts damit anfangen kann - grundsätzlich richtig!

    Von dem gleichen Laien erwarten Sie aber eine Fallselektion, damit Anfragen und Kontrollen auf ein vernünftiges Maß beschränkt werden.

    Ich gehe mal davon aus, dass die Fallselektion bei Ihnen weitgehend automatisiert abläuft, mit datenbezogenen Kriterien, die der Sachbearbeiter nur geringfügig beeinflusst.

    Aber auch wenn der Sachbearbeiter selbst die Kriterien festlegen sollte, gibt es auch Möglichkeiten, dies ohne Sachkenntnis sinnvoll zu tun. Es reicht nämlich, die Effektivität zu messen, d.h. mit welchen Kriterien die meisten beanstandeten Fälle auch letztendlich zu Gunsten der Krankenkasse entschieden werden.

    Dagegen habe ich den Eindruck, bei einigen Krankenkassen geht es vor allem darum, etwas zu beanstanden (und dann vertragswidrig die Rechnung zunächst nicht zu bezahlen), obwohl in diesen Fällen der MDK dann meist die Behandlung anerkennt.

    Noch zu einem anderen Punkt wollte ich Stellung nehmen: Ihr großzügiges Angebot, Herr Kassenfürst, für einen hochdotierten Kassenjob in allen Ehren, aber ich glaube, die wenigsten Krankenhausmitarbeiter hier im Forum würden den Job annehmen, auch wenn er deutlich besser bezahlt wäre. Das gilt insbesondere für diejenigen, die hier engagiert diskutieren. Man braucht nur auf die Uhrzeit einiger Beiträge zu sehen, um zu wissen, dass einige Leute hier in dem was sie tun eben mehr sehen, als nur einen austauschbaren Job. Ich vermute allerdings, dass dies bei Ihnen ähnlich ist.

    Schönen Tag noch,
    --
    Reinhard Schaffert

    Medizincontroller
    Facharzt für Chirurgie
    Kliniken des Wetteraukreises

  • hallo Kollegen,was die Rückfragen der KK angeht beziehe ich mich in den letzten Wochen auf ein Musterurteil des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz(AZ:L5KR 51/02)welches besagt,daß bei einer ärztlichen Einweisung die KK die Behandlungskosten in jedem Fall zu tragen hat.Die KK darf die Übernahme der Kosten nicht mit der Begründung ablehnen,die statiomäre Behandlung sei nicht notwendig gewesen(Urteil vom 6.Februar 03).Bisher liegt jedenfalls noch keine "Gegenreaktion" der KK bei uns vor.Hat jemand ähnliche Erfahrungen unter Verweis auf dieses Urteil hin machen können? Gruß U.Bertz,Ostseeklinik DampAZ:L5KR 51/02