Servus und hallo,
folgende Fragestellung ist bei uns aufgetaucht:
Patient A wird aus dem KH entlassen, wird routinemäßig gegroupt und abgerechnet.
Bei einer Nachfrage durch eine KK bezüglich einer ND stellt sich heraus, daß zwar die ND verschlüsselt wurde und auch der entsprechende Aufwand in realiter hierfür stattgefunden hat (z.B. zusätzliche Diagnostik/Therapie), dieser Aufwand (der ja zur Verschlüsselung beerchtigt hatte) durch den zuständigen Arzt zu dokumentieren vergessen wurde (Gründe hierfür gibt es immer wieder mal, siehe die üblichen Streßsituationen...).
Darf in diesem Fall die Dokumentation quasi nachträglich vervollständigt werden, wenn die Behandlung/Pflege auch tatsächlich stattgefunden hatte? Aus juristischer Sicht handelt es sich hier NICHT um eine Urkundenfälschung (dies jedenfalls stellte unser Jurist am Haus klar), so daß also durchaus nachträglich dokumentiert werden darf.
Wie aber verhält es sich in diesem Zusammenhang mit den Kodierrichtlinien? Darf eine Dokumentation nachgereicht werden, was ja u.U. erlösrelevante Auswirkungen nach sich ziehen kann?
Wer hat in dieser Hinsicht vielleicht schon Erfahrung? Für entsprechende Diskussionsbeiträge wäre ich sehr dankbar!
Mit freundlichen Grüßen
shadow