Liebes Forum, welche Fälle werden konkret als \"upgecodet\" bewertet. Was ist, wenn ich aufgrund einer besseren Dokumentation jetzt wesentlich komplexere Fälle habe (hoher PCCL) als zuvor. Wird dann upcoding unterstellt?
Upcoding
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Hallo marjama,
in der Krankenhaus Umschau 09/2004, S. 777 ff. gab es einen interessanten Artikel \"Wie hoch ist das Upcoding-Risiko?\"
Mit freundlichen Grüßen
Hans Heiner Hartenfels -
Hallo,
lesen Sie hierzu unbedingt mal den Artikel von Bohn et al in der f&w 5/2004, S. 452ff. Hier finden Sie eine Möglichkeit der Differenzierung und Argumentation gegenüber den Kostenträgern.
Viele Grüße,
V. Blaschke
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Hallo,
auch ich würde auf den von Herrn Blaschke genannten Artikel zurück greifen, hier ist sehr detailliert dargestellt, wann es ein Upcoding gibt und wann nicht. Dies ist im Bezug auf die Ausgleichsberechnung ein wichtiger Faktor, da hier ja durch ein Upcoding 100% ausgeglichen werden müssen. D.h. im schlimmsten Fall müsste ich zunächst erstmal alles was ich an Mehrerlösen habe \"zurückbezahlen\". Nicht zu vergessen wäre allerdings, dass eine verbesserte Kodierung unbedingt nachzuweisen ist. Sollten Sie das nicht können, wäre hier eben nur ein Upcoding anzunehmen. Upcoding ist zumindestens ein Thema mit dem man sich länger und sorgfältig beschäftigen muss, denn wer arbeitet schon gerne mehr und dann auch noch umsonst.
Gruss
Pandur
:a_link:
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Hallo Forum und insbesondere marjama,
wenn Sie, wie Sie schreiben, aufgrund besserer Kodierung komplexere Fälle haben, dann hat sich eben nur die Kodierung und nicht die Fallschwere geändert. Im Umkehrschluss heisst das: Sie kodieren nun richtig(er) und haben die Patienten, die Sie zur Grundlage Ihrer E1-Vereinbarung herangezogen haben, weniger richtig kodiert. Daher kann man annehmen, dass Ihr vereinbarter CMI zu gering war und Sie durch die Kodierveränderung (nach dem Wortlaut des Gesetzes gibt es keinen Unterschied zwischen up- und right-coding) einen zu hohen Durchschnittserlös erzielt haben. In diesem Fall sollten Sie sich über das zinslose Darlehen aus der erhöhten Abrechnung freuen und ebenso fröhlich zurückzahlen. Die gestiegene Kodierqualität kommt Ihnen dann in den Verhandlungen für das Folgejahr zu Gute, weil Sie mit dem höheren CMI eine bessere Position für den Konvergenzschritt erreicht haben.
Anders sieht es natürlich aus, wenn eine tatsächliche Änderung der medizinischen Fallschwere vorliegt und Sie diese nachweisen möchten. Erst dann werden die im f&w-Artikel vorgestellten Argumente wirklich interessant. Mal sehen, ob sie ohne die Schiedsstelle auf offene Ohren stoßen werden...
Gruß
Norbert Schmitt
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Hallo Herr Blaschke, liebes Forum,
ich würde auch gern mal den Artikel in der \"f&w\" nachlesen.
Leider kann ich ( möglicherweise auch andere nicht ) mit dieser Abkürzung nichts anfangen.
Könnten Sie mir da bitte weiterhelfen?Danke
Mit freudlichen Grüßen
Steffen
Med. Dokumentar
Uni Düsseldorf -
Schönen Guten Tag,
f&w ist die Zeitschrift \"Führen und Wirtschaften im Krankenhaus\". Früher konnte man von der Homepage bestimmte Artikel downloaden, ich glaube aber das ist jetzt nur noch für Abonnenten möglich.
Viele Grüße
G.Grimm -
Da habe ich mich wohl geirrt, einige Artikel sind immer noch für alle zugänglich. http://www.bibliomed.de
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Hallo Forum,
ich beschäftigte mich gerade mit Mehrerlösausgleichen in 2004. Wir werden unsere Fallzahl nicht erreichen, die verhandelten Casemixpunkte werden wir deutlich überschreiten und somit wird der Casemixindex deutlich höher sein.
Wir kommen somit in die Diskussion der Mehrerlösausgleiche. Erlöse aus Upcoding sind nun mal zu 100% zurückzuerstatten. Anders sieht es natürlich aus, wenn eine tatsächliche Änderung der medizinischen Fallschwere vorliegt und diese nachgewiesen werden kann. Ich möchte tatsächliche Veränderungen im Patientenmix im Ist gegenüber der Planung, die nicht vom Krankenhaus zu vertreten sind, transparent machen. Eine gute Anregung gibt mir m.E. der Artikel in der KU 9/2004 „Upcoding-Risiko?“Nun meine Fragen: :sterne:
Wie gehen Sie mit Mehrerlösausgleichen um?
Gibt es andere Überlegungen, Berechnungsansätze das Upcoding zu widerlegen?
Werden Zuschläge aus mehr Überliegertagen, bzw. weniger Abschläge aus Unterliegertagen aus dem Mehrerlösausgleichsberechnung herausgerechnet?
Hat jemand eine Gegenüberstellung von CC-abhängigen, bzw. demografischen, nebendiagnoseunabhängigen DRGs („Warum das Rad mehrmals erfinden“)?Viele Grüße
Henning