Hallo Forumteilnehmer,
ich habe folgenden Fall:
Ein Patient wir erlitt in Italien einen Motorradunfall. Dabei zog er sich massive multiple Frakturen der Brustwirbelsäule zu, mit Hämatothorax und diversen anderen Frakturen. Medizinisch und kodiertechnisch ist der Fall soweit klar. Nur VN wurde drei Tage stationär in Italien vorbehandelt. Am Dritten Tag erfolgte per DRK-Flugdienst ein Transport nach Deutschland, da bei der instabilen Verletzung der BWS eine exakte Diagnostik einschl. kernspintomopgraphie und eine operative Stabilisierung erforderlich war. Dies konnte adäquat nicht in Italien vorgenommen werden. Die stat. Aufnahme hier erfolgte am selben Tag nach dem Transport. Da ich im Forum zu dieser Thematik noch keine Beiträge finden konnte, bitte ich das Forum mal um einige Meinungen, ob ein Verlegungsabschlag nach § 3 Abs. 2 KFPV vorgenommen werden muss?