Hallo Forum,
immer wieder behandeln wir bereits auswärts in Heimen invasiv dauerbeatmete Patienten bei akut aufgetretenen beatmungunabhängigen Problemen auf peripheren stationen. dabei wird die Beatmung natürlich fortgeführt.
Hier stellt sich die Frage ob die entsprechenden OPS-Codes auch bei nicht-intensivmedizinischer Behandlung zu verschlüsseln und die sich daraus ergebenden DRGs abzurechnen sind, oder ob die intensivmedizinische Behandlung Voraussetzung für die Verschlüsselung der Beatmungs OPs ist.
Wie wird das anderenorts gesehen?
Danke im voraus
D. Lindner
Beatmung auf peripher Station
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D.Lindner -
16. Dezember 2004 um 10:20 -
Erledigt
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Hallo Dominik,
die Beatmung ist weder im OPS noch in den DKR an die Intensivstation gebunden. Die Weiterführung einer Heimbeatmung ist nicht explizit beschrieben. Plausibel ist meiner Meinung nach, die DKR 1001d für verlegte beatmete Patienten hier analog anzuwenden:Zitat
Das aufnehmende Krankenhaus erfasst die Dauer der dort durchgeführten Beatmung, bei Neugeborenen wird zusätzlich ein Kode aus 8-711 zugewiesen. Ein Kode für die Einleitung der Beatmung wird nicht angegeben, da diese Maßnahmen vom verlegenden Krankenhaus durchgeführt wurden.D.h. (ab 1.1.2005): Beatmungsstunden erfassen, OPS für Beatmungszeit entfällt sowieso, auch sonst keine OPS-Kodierung. Ausnahme: wenn die Heimbeatmung angepasst wird, gibts den Code 8-716._
Respirat. Insuffizienz (ICD) nicht vergessen!
Viele Grüße!
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Hallo Peter,
merci für den Tip.
Gruß aus Düren
D. lindner -
Zitat
Original von D.Lindner:
Hallo Forum,
immer wieder behandeln wir bereits auswärts in Heimen invasiv dauerbeatmete Patienten bei akut aufgetretenen beatmungunabhängigen Problemen auf peripheren stationen. dabei wird die Beatmung natürlich fortgeführt.
Hier stellt sich die Frage ob die entsprechenden OPS-Codes auch bei nicht-intensivmedizinischer Behandlung zu verschlüsseln und die sich daraus ergebenden DRGs abzurechnen sind, oder ob die intensivmedizinische Behandlung Voraussetzung für die Verschlüsselung der Beatmungs OPs ist.
Wie wird das anderenorts gesehen?
Danke im voraus
D. LindnerHallo,
ich muss diese Thread nochmal aufnehmen, weil ich für einen banalen Fall keine Vorschriften finde. Wir behandeln einen vom Respirator abhängigen, dauerbeatmeten (24 h/Tag) Pat. mit kleineren Problemen, die nicht mit der Lungenerkrankung zu tun haben. Wir kodieren \"Abhängigkeit vom Respirator\". Formal müßte man auch die Beatmungsstunden zählen, oder nicht ?P.S. Im akuten Fall eines KH-Aufenthaltes von 33 h hat\'s zwar ohnehin keine Konsequenz...
Grüße von der Ostsee.
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Hallo an alle, besonders an Herrn Stern,
der ja im Intensivbereich zu den ungewollt genannten Experten gezählt wird.
Scherz beiseite. Ich möchte hier nach Herrn Bobrowski- Grüße nach HGW-
auch nochmal etwas aufwärmen zur Beatmung Normalstation.Wie definieren denn die anderen Häuser \"intensivmedizinisch versorgt\" als Voraussetzung für Maskenbeatmung- Anerkennung?
1. anhand der Kriterien der intensivmedizinischen Komplexbehandlung?
2. anhand der potentiellen Lebensbedrohung
3. anhand eines spezifischen Monitorings?Davon hängt doch ab, inwieweit für einen respiratorisch globalinsuffizienten Patienten auf der pulmologischen Normalstation, der tgl. mehrer Stunden über
Maske beatmet wird, die Beatmung kodiert werden darf.
Monitoring- Blutgasanalysen 2x tgl. 0 und 4 Uhr, kein online monitoring.Ich habe da so meine Probleme das als intensivmedizinisch versorgt anzusehen.
Mfg
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Hallo Herr Bobrowski,
wie beatmen Sie denn - über Tracheostoma? dann zählen wir die aktiven Beatmungsstunden immer und haben da auch keine größeren AKzeptanzprobleme.
Problematisch ist nur die Maske.Mfg
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Lieber Herr Neiser,
zu 1.
Auch ohne die Vorraussetzung zur Punktesammlung zu erfüllen, kann man Intensivmedizin betreiben.
zu 2.
Hier kommen wir der Sache schon näher. Intensivüberwachung und Intensivbehnadlung sind bei den Menschen indiziert, deren Vitalfunktionen bedroht oder schon gestört sind (Definition der DGAI)
zu 3.
Monitoring ist zwar ein integraler Bestandteil der intensivmedizinischen versorgung, aber sicher nicht das alleinige Kriterium.Sie sehen schon, die Definition \"Intensivmedizin\" bleibt schwierig.
In der Theorie kann hierzu nur folgende Literatur empfehlen:
\"Richtlinien für die Organisation der Intensivmedizin in Krankenhäusern\" der DKG vom 09.09.1974 (alt, aber in den Gründzügen immer noch gültig)
Die Vereinbarungen der Fachgesellschaften zur Intensivmedizin
Stellungnahmen der DIVI zur Strukturen in der IntensivmedizinDie Kassen (und viele andere) sehen das einfach praktischer: Intensivmedizinisch versorgt wird der Patient, der auf der Intensivstation liegt.Und eine Intensivstation ist eine Station, die als solche gemeldet (wo? ) ist, und organisatorisch (Arzt/Pflege/Patient-Schlüssel u.v.m.) und von der Ausstattung her als solche geführt wird. Zur apparativen Ausstattung siehe z.B. die Empfehlung der DGAI (Anästh. Intensivmed.38 (1997) 470-474)
So einfach ist es also nicht, seine Station zur Intensivstation zu erklären, um Beatmunsgzeiten u.a. abrechnen zu können
Ich hab da auch so meine Probleme.
Beste Grüße
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Es geht doch darum, ob es sich um eine Respiratorbehandlung handelt, oder eine Beatmung mit ärztlicher Überwachungsnotwendigkeit, wie sie nur auf Intensivstation möglich ist und auch durchgeführt wird.
Die \"Abhängigkeit vom Respirator\" wird doch bereits mit einem speziellen ICD-Code abgedeckt, welchen Sie dann auch verwenden sollten.Es gibt doch sowohl qualitative als auch materielle Unterschiede bei einem sogar häufig von zu Hause mitgebrachten Respirator. Einen Mehraufwand im Vergleich zur nicht-stationären Behandlung kann ich dann nicht erkennen. Anders liegt der Fall wenn nachgewiesen werden kann, dass die Respiratoreinstellungen laufend kontrolliert und ärztlich angepasst werden.
mit freundlichem GrußDr.med.Dietrich Klüber
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Guten Morgen,
Zitat
Original von MediConsult:
Es gibt doch sowohl qualitative als auch materielle Unterschiede bei einem sogar häufig von zu Hause mitgebrachten Respirator. Einen Mehraufwand im Vergleich zur nicht-stationären Behandlung kann ich dann nicht erkennen. Anders liegt der Fall wenn nachgewiesen werden kann, dass die Respiratoreinstellungen laufend kontrolliert und ärztlich angepasst werden.Es geht hier nicht um den Unterschied zur nicht stationären Behandlung. Es geht hier um eine AUfwandserhöhung. Diese ist der Höhe nach nicht definiert. Wo andernorts bereits eine einzige Tablette reicht, dürfte der Aufwand bei einem beatmeten Patienten sicher gegeben sein. Ein Patient, der für das Klinikpersonal unbemerkt und ohne jede weitere Intervention mit einem Heimbeatmunggerät in der Klinik beatmet ist, dürfte, ausser bei Schlaf-Apnoe, kaum vorstellbar sein.
Gruß
merguet
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Schönen guten Tag allerseits, insbesondere Herr Merguet!
ZitatOriginal von merguet:
Es geht hier um eine AUfwandserhöhung. Diese ist der Höhe nach nicht definiert. Wo andernorts bereits eine einzige Tablette reicht, dürfte der Aufwand bei einem beatmeten Patienten sicher gegeben sein.Ich möchte nur darauf hinweisen, dass die Beatmung keine Nebendiagnose und daher auch nicht nach den Kriterien der DKR D003 zu bemessen ist. Die Beatmung ist eine völlig eigenständige Angabe. Was eine Beatmung (im Sinne der DKR) ist, wird in der DKR 1001f definiert:
ZitatMaschinelle Beatmung („künstliche Beatmungâ€) ist ein Vorgang, bei dem Gase mittels einer mechanischen Vorrichtung in die Lunge bewegt werden. Die Atmung wird unterstützt durch das Verstärken oder Ersetzen der eigenen Atemleistung des Patienten. Bei der künstlichen BeatÂmung ist der Patient in der Regel intubiert oder tracheotomiert und wird fortlaufend beatmet. Bei intensivmedizinisch versorgten Patienten kann eine maschinelle Beatmung auch über MasÂkenÂsysteme erfolgen, wenn diese an Stelle der bisher üblichen Intubation oder Tracheotomie eingesetzt werden.
Danach ist eine Beatmung über Maske ausdrücklich nur bei intensivmedizinisch versorgten Patienten anzugeben.
Ich wünsche noch einen schönen Tag,
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Hallo,
interessant ist in diesem Zusammenhang vieleicht auch, dass das INEK-Institut nächstes jahr zwingend für die Kostenträgerrechnung \'bewertete Intensivstunden\' vorschreibt.
Diese Jahr gab es 2 Kategorien, nächstes jahr sind 3 vorgeschrieben. Die mit Abstand höchste Kategorie ist die Beatmung auf Intensiv.
Damit werden dann die Intensivkosten verteilt und die entsprechenden Kostengewichte ermittelt.Beatmung und Intensivtherapie wird damit nämlich sehr teuer gerechnet (weil da jetzt massiv höhere Kostenanteile drauf kalkuliert werden natürlich werden die Nichtbeatmungs Intensivanteile der DRG\'s entsprechend niedriger und damit billiger, es wird ja immer nur umverteilt!).
Dies mag ja auch bei vielen Fällen stimmig sein. Aber generell wird damit die Intensivbeatmung schon durch die Kalkulationsmechanik sehr teuer. Kostengünstige Beatmungen wie auf Normalstation, bei gleichen Aufwand auf Intensiv wird damit generell (kalkulatorisch und dann resultierend auch DRG-Technisch) hochteuer gerechnet, Intensivabteilungen die wenig Beatmen, viel z.B. \'Standardchirurgie\' betreiben, werden damit auch langfristig Probleme bekommen bzw. die Krankenhäuser, da die DRG mit nicht-Beatmungs Intensivstunden deutlich billiger kalkuliert werden.Ich halte dieses Verfahren für generell schlecht, da hier nicht der echte Aufwand gemessen wird, sondern einfach per Beschluss eine einzelne Intensivtherapie als Hauptkostenverursacher ausgedeutet wird und dann deutlich erhöhte Kosten draufgeschlagen werden. Was halten Sie den davon?
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