Abrechung Begleitpersonen

  • Hallo ToDo,

    da wird doch aber der Hund in der Pfanne verrückt: Wenn bislang Kliniken Leistungen, z.B. bei der kostenlosen Mitaufnahme von Begleitpersonen verweigert haben mit dem Hinweis darauf, dass die Kassen diese Leistung nicht übernehmen, ist dies doch vollkommen korrekt. Nun sollen die Kosten von den KK übernommen werden, man kann also den Versicherten von Seiten der KK sagen, wir bezahlen das alles und vergisst dabei vollkommen, dass ich zu Beginn eines Budgetjahres zunächst darlegen muss, mit wievielen BT Begleitpersonen ich denn rechne. Dann wird mir dieser Betrag aus dem Budget gestrichen. Wenn ich dann weniger BT erziele - Pech gehabt. Und wenn ich mehr BT erziele - auch Pech gehabt. Und wenn ich nach Erreichen der vereinbarten BT zu den nächsten Eltern sage, die KK zahlt nicht mehr - auch Pech gehabt, die KK werden immer sagen, wir zahlen pro BT €45. Verstehe ich da irgendetwas falsch oder ist es für die Kliniken eine unauflösbar miese Situation?

    Gruß, Siefert

    wertschätzende Grüße an
    alle Gesundmacher(innen)
    und Gesundmacher(innen)bezahler(innen),
    Dr. S. Siefert
    Medizinmanagement und Arzt
    Kath. Kinderkrankenhaus Wilhelmstift
    Freie und Hansestadt Hamburg

  • In unserem Hause wurde über viele Jahre sehr kulant mit dem Thema Begleitpersonen umgegangen, als wir es noch selber zu zahlen hatten.
    Es steht aber zu befürchten, daß eine Regelung auf Ermessensspielraum der Kassen für uns bei sinkenden Einnahmen (und damit weniger Spielraum für Kulanz) einen erhöhten Verwaltungsaufwand und viel Ärger bedeuten wird.
    Von den Nachteilen in den Verhandlungen mal ganz zu schweigen...

    Leider ist unseren Erfahrungen nach nicht zu erwarten, daß ToDos differenzierter Ansatz von allen seiner Kollegen geteilt wird.
    Es wird auch in einiger Zeit schwierig sein, mit unserer Kulanz von anno Tobak zu argumentieren, also bedeutet das einfach nur dokumentieren ?( , dokumentieren :( und noch mehr dokumentieren... :rotwerd:

    :erschreck: :deal:

    • Offizieller Beitrag

    Hallo \"Karl-May\",

    Zitat


    Original von Karl May:
    Ist ein spannendes Thema.
    Aber auch ein trauriges. ;(

    Eindeutig ein Planungsproblem. Wie eigentlich die ganzen ZEs.
    Das Traurigste, was ich allerdings mit Karl May verbinde, war der Tod von Nscho-Tschi. Der ging mir gefühlsmäßig deutlich näher. Zugegeben, ich war da noch sehr jung und verletzlich, aber trotzdem!

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter

    Ärztlicher Leiter Medizincontrolling

    Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau

  • Hallo Forum,

    wenn es denn also so sein soll, dass die Z76.3 beim Patienten kodiert und kein eigener Fall für die Begleitperson angelegt wird (was ja sinnvoll ist), wie erkennt dann das System / die KK..., in welchem Zeitraum die Begleitperson erforderlich war. Oder geht das dann automatisch über die gesamte Verweildauer?

    MfG

    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. med. Roland Balling

    Chirurg
    Medizincontroller
    "Ärztliches Qualitätsmanagement"
    Chirurgische Klinik, 82229 Seefeld

  • Hallo Herr Balling,

    die Abrechnung erfolgt über den Entgeltschlüssel 75100003. Diesem ist ein Mengenfeld zugeordnet, in dem Zahl der abzurechnenden Tage enthalten ist.

    Ob Ihr KIS dieses Mengenfeld mit der Anzahl der Belegungstage des Patienten füllt oder eine Eingabe erfordert sollten Sie mit Ihrer Patientenabrechnung klären.

    Mit freundlichen Grüßen,

    Markus Hollerbach

  • Hallo Jemebu, hallo Forum

    Ihr Fall ist leider kein einzelnes Kuriosum, sondern traurige Realität

    Kind 5 Jahre wird zur Lebensmittelallergiediagnostik stationär aufgenommen. Wegen der damit verbundenen Probleme (Durchfall, Magenkrämpfe etc.) soll die Mutter auch mit. Soweit so gut kann man ja noch verstehen.

    Jetzt folgt der Anruf der Mutter: was ist mit dem anderen Kind? Der Krankenhausarzt hat gesagt, dass zahlt die Kasse auch, weil es noch so klein ist

    Das Kind ist drei Jahre alt und der Vater kann sich nicht darum kümmern, weil er ja arbeitet und auch mit dem Kind nicht zurecht kommt! Sprich, er ist nicht in der Lage das Kind abends zu Hause zu versorgen......

    Kommentar überflüssig

    Pekka

  • Hallo Forum,
    ich habe jetzt schon eine Weile diese Diskussion beobachtet und frage mich, ob es überhaupt für unser Haus sinnvoll ist, Begleitpersonen auszugliedern. Bisher haben wir immer, insbesondere in der Pädiatrie, Begleitpersonen aufgenommen, wenn es sinnvoll war. Aufgrund der Platzverhältnisse in den Zimmern hat sich die Anzahl wohl von selbst in Grenzen gehalten. :baby:
    Wenn es nach mir ginge, bekämen die Begleitpersonen weiterhin ihre Liege bereitgestellt, Verpflegung könnten die Patienten sich selbst in der Cafeteria besorgen (ohne Gratis-Essensmarken vom Haus wie bisher). Dafür gliedere ich nichts im Budget aus und rechne auch weiterhin nichts ab. Damit ist mein Erlösrisiko überschaubar.
    Im Falle einer Erlösausgliederung im Budget (darauf läuft es ja hinaus, oder macht jemand eine Kostenausgliederung habe ich ein Risiko, da nicht ausgleichsfähig. :bombe: Weiterhin erspare ich mir die Nachfragen von Kassen und MDK.
    Wo liegt also der tiefere Sinn der Begleitpersonen-Regelung für uns als Krankenhaus? Ich fahre ohne die Ausgliederung doch mindestens genauso gut wie mit?!

    Gruß
    GeRo

  • Hallo GeRo,

    wir gehen davon aus, dass die KK auf jeden Fall etwas ausgliedern werden. Eine Nicht-Ausgliederung wird bestimmt nicht von den KK akzeptiert. HAt bereits ein KH Erfahrungen diesbezüglich sammeln können.?

  • Hallo, Forum,

    wo bitte steht, dass beim Patienten eine Z76.3 erfasst werden soll ? Dieser Kode ist Personen zuzuweisen, die eine Einrichtung des Gesundheitswesens aus diesem Grunde (Gesunde Begleitperson) in Anspruch nehmen... Der Patient ist keine Gesunde Begleitperson einer kranken Person... .

    Inklusiva, Exklusiva und DKR bestimmen nichts näheres. Habe ich da irgendetwas übersehen ?

    mfG

    C. Hirschberg