Abrechnung des ZE Hämodialyse ohne eigene Dialyseabtlg.

  • Guten Morgen Herr Selter!

    Sie hatten mal wieder recht. Laut IneK ist die Dokumentation von Leistungen, die dem Krankenhaus nicht berechnet werden, nicht erlaubt.

    Mit freundlichem Gruß
    F. Killmer

    Frank Killmer

    • Offizieller Beitrag
    Zitat


    Original von Killmer:
    Guten Morgen Herr Selter!
    Sie hatten mal wieder recht.

    Guten Morgen Herr Killmer,

    auch ein blindes Huhn findet mal ein Korn! :strauss:

  • Hallo Herr Killmer,

    verstehe ich Sie richtig: Ihr KH hat keine eigene Dialyseeinrichtung,
    Sie haben jedoch dennoch mit den KK vereinbart, in 2005 die Zusatzentgelte bei entsprechend durchgeführten Dialysen abzurechnen?
    Manche KK meinen nämlich, dass ein KH solche ZE nicht abrechnen kann,
    wenn es über keine eigene Dialyseeinrichtung verfügt, obwohl der Pat.
    diese Behandlung auf Kosten des KH erhielt. Dies entspricht aber
    nicht der Logik des DRG-Systems (Geld folgt der Leistung!).
    Gruß
    Ordu

  • Hallo Dr. Ordu!

    Korrekt! Das Haus hat keine eigene Dialyseeinrichtung.
    Die Vereinbarung sieht vor, daß die KK\'s die AKUTDIALYSEN und ausschließlich diese, mit dem entsprechenden ZE vergüten. In diesem Haus sind das nur Hämodialysen ergo ZE01.

    Mit freundlichem Gruß
    F. Killmer

    Frank Killmer

  • Guten Morgen liebe Diskussionsrunde,
    mit großem Interesse habe ich die Beiträge verfolgt. Einigermaßen überrascht hat mich dabei die Mitteilung, dass Dialysen, die \"außer Haus\" (z.B. KfH) durchgeführt werden, nicht verschlüsselt werden dürfen.
    Auch an \"meinem\" Krankenhaus werden die Patienten sozusagen über den Hof zur KfH gefahren. Auf meine Anfrage an die KfH wurde mir mitgeteilt, dass diese die Dialysen auch von stationären Patienten direkt mit den Krankenkassen abrechnet.
    Nun war ja die Angabe der Dialysetermine auch eine gewisse Begründung für einen u.U. etwas protrahierten Verlauf eines stat. Aufenthaltes (der Pat. steht an den Dialysetagen für andere Untersuchungen nur sehr eingeschränkt zur Verfügung).
    Welche Möglichkeiten der Kodierung außer N18.0 stehen denn noch zur Verfügung, um eine Dialysepflicht auch kodiertechnisch kenntlich zu machen?
    Oder anders herum gefragt: Wann kommt eigentlich die Z99.2 zum Einsatz?

    Beste Grüße aus dem verschneiten Unterfranken

    J.Kistler

  • Hallo Herr Kistler,

    darf ich Ihnen kurz die Frage stellen, wer die Transportkosten zur Dialyse bezahlt? Müssen Sie dafür aufkommen oder werden sie durch die Kasse finanziert?

    Viele Grüße,
    V. Blaschke

    _____________________
    Dr. med. Volker Blaschke

  • Grüß Gott Herr Blaschke, Grüß Gott Forumteilnehmer,
    vielen Dank für Ihre Frage.
    Ich habe mich erneut erkundigt. Die Fahrtkosten für Dauerdialysepatienten werden direkt mit dem Kostenträger abgerechnet, d.h. unser Haus hat außer der Organisation tatsächlich kaum etwas mit der Dialyse zu tun.

    Gruß Kistler

  • Hallo Hr. Killmer,

    sie schreiben, das lt. INEK Leistungen nicht kodiert werden dürfen, die vom KrH nicht bezahlt werden. Wennn sie darüber eine mail bekommen haben wäre ich an dieser sehr interessiert. Ich frage mich in diesem Zusammenhang allerdings warum ein Krankenhaus mit eigener Dialyseabteilung sozusagen doppelt (Zusatzentgelt und höherwertige DRG)abrechnen darf, Krankenhaäuser ohne Dialyseabteilung die höher wertige DRG (zB. die F49) dann nicht abrechnen dürfen :d_gutefrage: :sterne: . Ich würde diesen Sachverhalt gerne nochmal mit dem INEK durchdiskutieren (mir fehlt aber irgentwie eine ansprechadresse (wäre hier für Tips dankbar.

    Gruß DRG-Medicus
    c.boehme@st-augustinus.de

  • Mahlzeit Herr Boehme, hallo Forum,

    das ist doch mal eine super Diskussion. Je länger ich mitlese, desto unsicherer werde ich... :erschreck:

    Die höherwertige DRG ergibt sich doch durch die Angabe des ICD Nierenversagen und nicht durch die Angabe des OPS Dialyse, oder???

    Wenn dem so ist, widerspicht das InEK Ihrer Auffassung doch nicht. Erfüllt das Nierenversagen (neben der Dialysepflicht!!!) die ND-Kriterien, können Sie sie kodieren und damit u.U. einen höheren Erlös erzielen.

    In der bisherigen Diskussion ging es doch nur um die Verschlüsselung des OPS für die Dialyse und in dem Zusammenhang um die Abrechenbarkeit der entsprechenden Zusatzentgelte, oder???

    Sollte ich jetzt völlig auf dem Holzweg sein oder für noch mehr Verwirrung sorgen, so bitte ich schon jetzt um Entschuldigung :rotwerd: aber dennoch um Aufklärung.

    Gruß und schönes Wochenende,


    ToDo

    Freundliche Grüße


    ToDo

    Wir lieben die Menschen, die frisch heraus sagen, was sie denken - falls sie das gleiche denken wie wir.
    (Mark Twain)