Liebes Forum,
folgender Fall bereitet mir Kopfzerbrechen: Ein Neugeborenens wird direkt nach der Geburt aus einer externen Geburtsklinik in die Kinderklinik verlegt. Dort Diagnostik über 8 Stunden und anschließend Verlegung in eine andere Kinderklinik. Es resultiert die P60B mit der Fehlermeldung, dass die Mindestzeit zur Erbringung der DRG von 24 Stunden nicht erreicht ist und der Fall daher nicht von der Geburtsklinik abgerechnet werden kann.
\"Info zur Kodierung: Die DRG P60B kann für das Krankenhaus, in dem die Geburt stattfand, nur bei Erreichen der Mindestverweildauer von 24h abgerechnet werden. Der vorliegende Fall unterschreitet diese Mindestverweildauer. Daher ist die Versorgung des Neugeborenen in diesem Zeitraum mit dem Entgelt für die Versorgung der Mutter abgegolten. Für das Neugeborene kann dann kein eigener Fall berechnet werden.\"
Wir sind aber nicht die Geburtsklinik. Und nun?
Danke für Hilfe,
Gruß Siefert