Hallo Forum,
das Prüfverfahren nach § 17 c KHG erfolgt - so meine ich - im Auftrag der Krankenkassen.
Mir ist nur nicht ganz klar, nach welchen Kriterien Krankenhäuser ausgesucht werden, die nach §17 c KHG überprüft werden sollen.
Einfacher gesagt, was gibt Anlass dazu, Krankenhaus XY nach § 17 c KHG zu überprüfen?
Kann mir dazu jemand Auskunft geben?
Danke,
B. Schader