Respiratorische Insuffizienz

  • Hallo Forum,

    reicht die Durchführung einer Sauerstoffsättigung sowie die Verabreichung von O2 aus um eine Respiratorische Insuffizienz kodieren zu können, oder benötige ich zusätzlich noch eine BGA?

    Gruß
    Casapietra

  • Hallo und willkommen im Forum.

    Allgemein werden Diagnosen nicht gestellt, weil bestimmte Untersuchungen oder Maßnahmen durchgeführt wurden, sondern weil diese Untersuchungen bestimmte Ergebnisse zeigen.

    Auszug aus dem Roche-Lexikon:

    Zitat


    die Lungeninsuffizienz, d.h. der auf Störungen der Lungenbelüftung (Ventilation), des Gasaustausches (Diffusion) oder der Blutzirkulation in der Lunge beruhende Zustand. Führt zu Störungen der respiratorischen Homöostase: bei alleiniger Sauerstoffaufnahmestörung (= Partialinsuffizienz) zu O2-Mangel im Blut (Hypoxämie), bei allgemeiner alveolokapillärer Gasaustauschstörung (= Globalinsuffizienz) auch zu Kohlendioxidvermehrung (Hyperkapnie).

    Sie können also theoretisch bei reiner Hypoxämie (die Sie an der Sättigung erkennen können) eine resp. (Partial-)Insuff. kodieren, sofern ein Aufwand entsteht (vgl. Nebendiagnosen-Definition).

    Viele Grüße!

    Dr. Peter Leonhardt
    Neurologe
    Arzt für Med. Informatik
    Med. Controlling


    I'd rather have a full bottle in front of me than a full frontal lobotomy

  • Hallo, Herr Dr. Leonhardt,
    kann ich diese Resp. Insuff auch kodieren, wenn ich - da palliativsituation und sterbender Patient - keine Diagnostik mache, aber wegen massiver Atemnot kontinuierlich O2 läuft, medikamentöse, athemtherapeutische und pflegerische Begleitung notwendig ist und quasi immer jemand beim Pat. ist, aber nie eine Diagnostik lief? Denn ich mache ungern Blutabnahmen für die Begründung einer ICD, wenn ich dem Patient damit nicht helfe.
    Gruß aus dem Grenzgebiet der Medizin, das so garnicht in die DRG-Schubladen zu pressen ist
    Susanne :roll:

    Susanne in München :i_drink:

  • Hallo Susanne,
    wenn nur klinisch die Diagnose resp. Insuff. gestellt wurde (Pulsoxy tut aber auch nicht weh) und behandelt wird, sehe ich die Voraussetzungen zur Kodierung erfüllt.

    Zu Ihrem Nachsatz nur so viel: ob die Palliativmedizin über DRGs abzubilden ist, darüber streiten sich Fachgesellschaften, Selbstverwaltung usw. seit Jahren. Meine pers. Meinung ist, dass sich mit den Konstrukten \"ZE\" und \"Anlage 2\" alle stationären Leistungen aufwandsgerecht darstellen lassen. Die entsprechenden Forderungen der Fachgesellschaft wurden ja auch erfüllt (Schaffung der OPS-Komplexziffer; in der Folge wahrscheinlich Schaffung von Palliativ-DRGs 2006 usw.). Das zeigt, dass konstruktive Mitarbeit am System zielführender ist als Pauschalieren (\"garnicht in die Schubladen zu pressen...\").

    Viele Grüße!

    Dr. Peter Leonhardt
    Neurologe
    Arzt für Med. Informatik
    Med. Controlling


    I'd rather have a full bottle in front of me than a full frontal lobotomy

  • Hallo,

    auch ich habe hier ein Gutachten des MDK.
    Wir hatten als ND die J96.0 kodiert, die Ärztin des MDK möchte aber die J96.9.

    Sie schreibt, dass in diesem Fall eine inspiratorische Partialinsuffizienz vorlag und deswegen die J96.9 zu kodieren sei.
    Ist dies so richtig?

    Oder könnte ich anhand von durchgeführten BGA´s und O2 Gabe eine akute respiratorische Insuffizienz belegen?

    Ich freue mich über Anregungen und Antworten.

    Mit freundlichen Grüßen

    M. J. :d_gutefrage:

  • Hallo Jaemon,

    eine \"inspiratorische\" Partialinsuffizienz ist was neues, herzlichen Glückwunsch an die Kollegin des MDK.
    Nun mal in Ernst: Der Unterschied zwischen Partial- und Globalinsuffizienz liegt darin, dass in einem Fall in der BGA partiell nur der O2 oder der CO2 wert verändert ist, im anderen Fall global beides. Im Kode ist aber keine Rede von Partial-, oder Global- (oder inspratorsich), und nur weil die MDK-Kollegin ein neuen Begriff erfindet, der im ICD-10-Thesaurus nicht existiert, den unspezifischen Kode zu fordern, ist völlig unsinnig. :a_augenruppel:

    Beste Grüße,

    Dr. Stefan Stern :sterne:
    Klinik für Anästhesiologie
    Klinikum der Universität München

  • Hallo Forum,
    hier bei uns im Haus gibt es unterschiedliche Verschlüsselungen einer resp. Partialinsuffizienz.
    Im alphabetischen Verzeichnis der ICD -10 fällt diese unter J96.9
    Im Systematischen Teil steht unter J96.9 \"nicht näher bezeichnet\" und ist
    somit unspezifisch.
    Bin ich nun verpflichtet, die J96.9 zu verschlüsseln, oder kann ich die Partialinsuffizienz - ggf. als akute Form - unter J96.0 verschlüsseln?

    Vielen Dank
    Gruß,
    B. Schrader

  • Hallo Herr Schrader

    die ICD-10 GM teilt die respiratorische Insuffizienz nicht nach den Kriterien Partial-/Globalinsuffizienz, sondern nach Akuter bzw. Chronischer Insuffizienz ein. D.h. die medizinische Diagnose \"Partialinsuffizienz\" können Sie sowieso nicht spezifisch verschlüsseln. Daher sollten Sie wenigstens angeben, ob es sich um einen akuten oder einen chronischen Zustand gehandelt hat.

    Zitat

    Bin ich nun verpflichtet, die J96.9 zu verschlüsseln

    DKR D014d: \"Maßgeblich für die Kodierung ist stets das Systematische Verzeichnis. Soweit das Alphabetische Verzeichnis zu einem unspezifischen Kode (z.B. \".9-Kode\") führt, ist deshalb im Systematischen Verzeichnis zu prüfen, ob eine spezifischere Kodierung möglich ist.\"

    Mit freundlichen Grüßen

    Markus Hollerbach