Hallo Forum,
wir behandelten eine Pat. aus Norddeutschland hier im schönen Ruhrgebiet. Sie wählte unser Haus, weil wir so gut sind.
Die Intervention hätte auch ambulant durchgeführt werden können, da der Wohnort aber ein bisschen zu weit entfermnt war, konnten wir die Behandlung nur stationär durchführen.
Laut MDK wäre die Bahandlung auch ambulant in Norddeutschland durchführbar gewesen und somit sollen wir ambulant abrechnen.
[f4]Wir (im Ruhrgebiet)konnten die Behandlung nicht ambulant durchführen![/f4]
Hätten wir die Patientin abweisen sollen?:t_teufelboese:
Gibt es schon Erfahrungen?