Z03.3 HD ... (mal wieder)

  • Hallo Forum, hallo Herr Selter,

    ich bin noch nicht überzeugt davon, daß die Z03.3 bei nachstehender Fallkonstellation nicht als HD kodiert werden darf.
    Aufnahme eines Patienten nach Sturz auf den Kopf zur Beobachtung. A.-Diagnose V.a. CC. Es liegt eine Schädelprellung vor. Der Patient bekommt Monitoring 8-930. Im Verlauf treten keine neur. Defizite auf.
    Keine Übelkeit - kein Erbrechen.

    Die KK fordern vorwiegend als HD z.B. S00.85

    Rechtfertigt denn eine Schädelprellung eine stationäre Behandlung?
    Die DGU hat in Ihrem Kodierleitfaden haargenau dieses Beispiel aufgeführt mit Z03.3 als HD und S00.85 als ND

    Und zur Kodierrichtlinie: wenn keine Krankheit und auch keine Symptome einer selbigen vorliegen, warum kommt dann ein Pat. ins KH?

    Ich verstehe immer noch nicht, warum es diese Diagnose ohne HDn- Verwendungsausschluss gibt, wenn man Sie doch nie als solche kodieren kann.

    Man öffne mir die Augen... 8o

    Gruß - der Eastfries

    N. Richter
    medCo, DRGB, DSB

    \"Haben Sie jemals darunter gelitten, dass sie trotz Ihrer enormen Intelligenz
    von Menschen abhängig sind, um Ihre Aufgaben ausführen zu können?\"
    - \"Nicht im geringsten. Ich arbeite gerne mit Menschen.\"

    • Offizieller Beitrag

    Guten Tag,

    das erwähnte Beispiel ist dann einfach falsch, glauben Sie mir. Ich hatte ja an anderer Stelle bereits erläutert, dass Fehler in den Beispielen sind.

    Sie sagen, der Patient hat eine Schädelprellung, dann ist diese zu kodieren. Das geht 100 % und unmißverständlich aus der DKR hervor. Der Z-Kode scheidet definitiv als HD aus.
    Es gibt keine Wechselwirkung zwischen der Frage der Notwendigkeit einer stationären Behandlung und den DKR. Wenn jemand stationär aufgenommen wird, ist nach DKR zu kodieren. Wenn nachher die stationäre Behandlungsnotwendigkeit diskutiert werden muss, ist das ein anderes Thema und hat gar nichts mit der Kodierung zu tun.

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter

    Ärztlicher Leiter Medizincontrolling

    Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau

  • Moin,

    erstmal danke, dass Sie nochmal in das Thema einsteigen...

    Ich sehe das, was Sie schreiben ja ein, aber wann darf denn die Z03.3 als HD verwendet werden? (--> DKR) Wenn ein Kind auf dem Boden liegt, könnte es ja hingefallen sein, ohne eine ersichtliche Prellmarke oder Symptome. Dann bringe ich nun meine Tochter wöchentlich in unser KH mit Z03.3 und bitte auch alle anderen Familien, dies zu tun, sobald solch ein Umstand eingetreten sein könnte. Vielleicht kommen wir dann dieses Jahr doch noch in den Genuss von Sonderzuwendungen :lach:
    Scherz beiseite. Ich wollte damit nur ausdrücken, dass mir kein Beispiel einfällt, bei dem ich den Verdacht auf eine neurologische Erkrankung hege, ohne jeglichen kodierbaren Anhaltspunkt.

    Ich werde dann mal mein sauber gebautes Argumentationsgerüst einstampfen.
    Konzessiv gesehen, gibt es allerdings viele Kassen, die uns die DRG anstandslos bezahlt haben. :threemonkey:

    Schönen Gruß - der Eastfries

    N. Richter
    medCo, DRGB, DSB

    \"Haben Sie jemals darunter gelitten, dass sie trotz Ihrer enormen Intelligenz
    von Menschen abhängig sind, um Ihre Aufgaben ausführen zu können?\"
    - \"Nicht im geringsten. Ich arbeite gerne mit Menschen.\"

    • Offizieller Beitrag
    Zitat


    Original von Eastfries:
    Konzessiv gesehen, gibt es allerdings viele Kassen, die uns die DRG anstandslos bezahlt haben. :threemonkey:

    Hallo,

    die von mir geschulten Kassen tun dies zumindest nicht. :d_zwinker:

  • Hallo zusammen,

    ich habe bisher bei \"gestürzten\" Kindern, die keine Symptome einer Gehirnerschütterung aufwiesen, die lediglich zur Beobachtung aufgenommen wurden (es könnten sich Symptome zeigen, die auf eine Blutung hindeuten) und bei denen aber auch während des stationären Aufenthaltes keine Auffälligkeiten auftraten die Z 03.3 kodiert.
    Die Kodierrichtlinien schreiben vor:

    Schlüsselnummern aus Z03.0 bis Z03.9 werden ausschlieplich dann als Hauptdiagnose für die Abklärung des Gesundheitszustandes des Patienten zugeordnet, wenn es Hinweise auf die Existenz eines abnormen Zustandes, auf die Folge eines Unfalls oder eines anderen Ereignisses mit typischerweise nachfolgenden Gesundheitsproblemen gibt und sich der Krankheitsverdacht nicht bestätigt und eine Behandlung derzeit nicht erforderlich ist.

    Also für mich war das bisher eigentlich klar, aber vielleicht lag ich ja auch falsch.

    Und: Wenn ein Kind aufgenommen wird, das z.B. Beeren von Sträuchern gegessen hat, und nur beobachtet wird ohne dass sich Symptome zeigen, wird ja auch die Z 03.6 kodiert.

    Auch hier bleibt es bei dem Verdacht und es liegt kein Symptom vor.
    Und selbst wenn das Kind jetzt zufällig noch ein Infekt der oberen Luftwege hat, aufgenommen wurde es wegen dem Verdacht der tox. Wirkung.

    Ich habe die Schädelprellung auch unter diesem Gesichtspunkt gesehen. Diese existiert zwar bei Aufnahme, evtl. ja auch Schürfwunden, aber dennoch nehme ich den Patienten wg. der evtl. nachfolgenden Gesundheitsprobleme stationär auf.
    Diese sind für mich Anlass der Behandlung - also HD.

    Oder?

    Viele Grüße

    Mikki

  • Guten Tag,
    sie haben recht,der Patient hat kein Symptome sondern eine HD,nämlich die Schädelprellung.Diese ist hier anzugeben.
    Viele Grüße

  • Hello again,

    in wie weit erfüllt denn Ihrer Meinung nach die Schädelprellung die Hauptdiagnosendefinition? (D002d)

    Für den Fall, dass Symptome vorliegen, wie Übelkeit etc. bin ich belehrt... leichtes SHT (wie in virangegangenen Threads sehr schön erörtert - Danke nochmal)

    Greetz - der Eastfries

    N. Richter
    medCo, DRGB, DSB

    \"Haben Sie jemals darunter gelitten, dass sie trotz Ihrer enormen Intelligenz
    von Menschen abhängig sind, um Ihre Aufgaben ausführen zu können?\"
    - \"Nicht im geringsten. Ich arbeite gerne mit Menschen.\"

  • Zitat


    Original von Eastfries:

    Die DGU hat in Ihrem Kodierleitfaden haargenau dieses Beispiel aufgeführt mit Z03.3 als HD und S00.85 als ND

    diese kodierleitfäden lassen wir mal ganz raus, sie sind nicht rechtsbindend. oder halten sie sich auch an den kodierleitfaden der nephrologen und kodieren NICHT die E876 bei tablettengabe? :d_zwinker:

    wie herr selter bereits sagte, ist die S0085 HD. die schädelprellung war hier doch eindeutig der veranlassende grund für die stat. behandlung.

    mfg

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    ich hoffe, wir bekommen dieses Thema dann doch noch zum Abschluss.

    Ich weiß nicht wer auf die Idee kommt, ein Kind könne eine Commotio oder Schädelprellung haben, ohne Vorliegen irgendwelcher Symptome oder zumindest kleiner Verletzungen und dies dann stationär überwachen zu lassen.

    Ich bin selber Vater zweier noch sehr der Schwerkraft ausgelieferten Kinder, wobei mein Sohn hier deutlich ihr bester Freund ist. Wenn er neben der Schaukel oder einem Klettergerüst sitzt und keine Auffälligkeiten zeigt, gehe ich davon aus, dass er sich da hingesetzt hat. Ich werde deswegen nicht in die Klinik fahren und eine 2-tägige Überwachung fordern. Sitzt er allerdings daneben und wirkt eingetrübt, benommen oder weiter Auffälligkeiten, gehe ich davon aus, dass er sich nicht hingesetzt hat, sondern hier ein Sturz nicht ausgeschlossen werden kann (abgesehen von nicht-traumatischen Ursachen). Sollten also Symptome auftreten, werde ich mit ihm in die Klinik gehen.

    Ich hatte schon einige Kinder bei Schädeltrauma zur Überwachung aufgenommen, ohne das jemals eins dabei war, dass nicht irgendein Symptom gezeigt hat.

    Die Z-Kodes kommen sehr selten bei der Kodierung vor. Ein gutes Beispiel ist hier das in der DKR erwähnte.

    Selbstverständlich erfüllt die Schädelprellung dann die Definition der HD, weil Sie nach Analyse (nach Ausschluss schwerwiegenderer Schädel-Hirn-Verletzungen) diese diagnostizieren.

  • Hallo Herr Selter,

    wie sieht es denn dann aus, wenn ein Kind z.B. von der Rutschbahn fällt, die Eltern sehen es, das Kind schreit wie verrückt, die panischen Eltern kommen ins Krankenhaus, das Kind hat weder erbrochen, noch ist es eingetrübt, fix und fertig vom Schreien, ein SHT kann nicht ausgeschlossen werden, eine Blutung auch nicht sicher...
    Was ist hier das Symptom?
    Und wenn es selbst bei der Überwachung keine Symptome entwickelt?

    Also ich sehe es dann doch unter dem Gesichtspunkt Beobachtung bei Verdacht...

    Aber vielleicht können Sie es mir ja noch näher erklären.

    Viele Grüße

    Mikki

    • Offizieller Beitrag

    Guten Tag mikki,

    Zitat


    Original von mikki:
    ich habe bisher bei \"gestürzten\" Kindern, die keine Symptome einer Gehirnerschütterung aufwiesen, die lediglich zur Beobachtung aufgenommen wurden (es könnten sich Symptome zeigen, die auf eine Blutung hindeuten) und bei denen aber auch während des stationären Aufenthaltes keine Auffälligkeiten auftraten die Z 03.3 kodiert.
    Die Kodierrichtlinien schreiben vor:

    Schlüsselnummern aus Z03.0 bis Z03.9 werden ausschlieplich dann als Hauptdiagnose für die Abklärung des Gesundheitszustandes des Patienten zugeordnet, wenn es Hinweise auf die Existenz eines abnormen Zustandes, auf die Folge eines Unfalls oder eines anderen Ereignisses mit typischerweise nachfolgenden Gesundheitsproblemen gibt und sich der Krankheitsverdacht nicht bestätigt und eine Behandlung derzeit nicht erforderlich ist.

    Also für mich war das bisher eigentlich klar, aber vielleicht lag ich ja auch falsch.

    Ich habe die Schädelprellung auch unter diesem Gesichtspunkt gesehen. Diese existiert zwar bei Aufnahme, evtl. ja auch Schürfwunden, aber dennoch nehme ich den Patienten wg. der evtl. nachfolgenden Gesundheitsprobleme stationär auf.
    Diese sind für mich Anlass der Behandlung - also HD.

    Oder?

    Dann haben Sie es bisher immer falsch gemach, denn Sie irren hier.

    Die DKR hört auch nicht an der von Ihnen zitierten Stelle auf, sondern geht so weiter:
    Können für die Hauptdiagnose spezifischere Schlüsselnummern angegeben werden, haben diese Vorrang vor einer Schlüsselnummer aus der Kategorie Z03.– Ärztliche Beobachtung und Beurteilung von Verdachtsfällen. Wenn ein Symptom, das mit der Verdachtsdiagnose im Zusammenhang steht, vorliegt, wird die Symptom-Schlüsselnummer als Hauptdiagnose zugewiesen, nicht ein Kode aus der Kategorie Z03.– Ärztliche Beobachtung und Beurteilung von Verdachtsfällen (s.a. DKR D008b Verdachtsdiagnosen ( Seite 18 ) )

    Hier kann eindeutig eine spezifischere Zuordnung vollzogen werden, nämlich die Prellung. Man kann hier auch mal das Vorwort zu den Z-Kodes im ICD lesen, das hilft auch.

    Nach Analyse lag eine Prellung vor. Diese ist dann wegen der HD-Definition und der erwähnten Hinweise zu der Kodierung der Beobachtungskodes unter D002d als HD zuzuordnen.