Hallo Forum, hallo Herr Selter,
ich bin noch nicht überzeugt davon, daß die Z03.3 bei nachstehender Fallkonstellation nicht als HD kodiert werden darf.
Aufnahme eines Patienten nach Sturz auf den Kopf zur Beobachtung. A.-Diagnose V.a. CC. Es liegt eine Schädelprellung vor. Der Patient bekommt Monitoring 8-930. Im Verlauf treten keine neur. Defizite auf.
Keine Übelkeit - kein Erbrechen.
Die KK fordern vorwiegend als HD z.B. S00.85
Rechtfertigt denn eine Schädelprellung eine stationäre Behandlung?
Die DGU hat in Ihrem Kodierleitfaden haargenau dieses Beispiel aufgeführt mit Z03.3 als HD und S00.85 als ND
Und zur Kodierrichtlinie: wenn keine Krankheit und auch keine Symptome einer selbigen vorliegen, warum kommt dann ein Pat. ins KH?
Ich verstehe immer noch nicht, warum es diese Diagnose ohne HDn- Verwendungsausschluss gibt, wenn man Sie doch nie als solche kodieren kann.
Man öffne mir die Augen...
Gruß - der Eastfries