Z03.3 HD ... (mal wieder)

  • Hallo Herr Selter,

    also dann gehen sie davon aus, dass jedes gefallene Kind, ob mit oder ohne Prellmarke, eine Schädelprellung hat.
    Wenn ein Kind wie in dem v.g. Beispiel von der Rutschbahn fällt, und die Eltern wissen gar nicht genau, ob es auf den Kopf fiel, vielleicht sogar in den Sand, muß ich auch dann eine Schädelprellung kodieren?

    Viele Grüße

    Mikki

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    Das ist ja dann etwas anderes. Wobei ich dann eher auf die Eltern eingehen würde, wenn alle Untersuchungen ohne pathologischen Befund waren, und noch nicht mal eine Beule oder Kratzer zu finden war.

    Ich weiß nicht, ob Sie klinisch tätiger Arzt sind oder waren und abschätzen können, wie oft so eine Situation sich zeigt: Anamnestische Angaben eines Sturzes mit Weinen ohne Symptom oder kleinste Verletzungen mit anschließender stationären Überwachung. So etwas hatte ich in meiner 6 jährigen unfallchirurgischen klinischen Tätigkeit nicht einmal.
    Wenn Kinder nichts zeigten, wurden sie nicht gleich aufgenommen, sondern den Eltern der Hinweis gegeben, wie sich zu verhalten ist, falls es zum Auftreten von Symptomen kommen sollte. Abgesehen davon verbrachten diese Kinder auch eine gewisse Zeit in der Klinik, da der Laden immer voll und hier der Verlauf berücksichtigt wurde.
    Zudem habe ich bei meinen bisherigen Prüffällen für Kostenträger, wo die Z03 als HD genannt wurde, nicht einen Fall, wo ich in der Dokumentation nicht zumindest ein Symptom gefunden habe. Dies dürften bestimmt 50 Fälle sein, die ich in einem Jahr hier gefunden hatte und die entsprechende Änderung hervorgerufen habe. Teilweise habe ich auch mit den Kliniken telefoniert und es explizit erklärt, damit zukünftig unnötige Arbeit für alle abgewendet werden kann.

    Sollte es aber dann doch mal so sein, dass ein Kind von einem Spielgerät fällt und Eltern hier eine stationäre Aufnahme einfordern (die Frage der Prüfung durch den MDK mal unberücksichtigt) und keine Symptome bestehen, ist die Z03.- zu kodieren.

    Aber um diesen Fall ging es die ganze Zeit nicht.

    • Offizieller Beitrag

    Hallo, nochmal zum Abschluss,

    Zitat


    Original von mikki:
    also dann gehen sie davon aus, dass jedes gefallene Kind, ob mit oder ohne Prellmarke, eine Schädelprellung hat.

    Nein, so etwas habe ich auch nirgends behauptet. Hier muss man jeden Fall einzeln sehen.

    Zitat


    Original von mikki:
    Wenn ein Kind wie in dem v.g. Beispiel von der Rutschbahn fällt, und die Eltern wissen gar nicht genau, ob es auf den Kopf fiel, vielleicht sogar in den Sand, muß ich auch dann eine Schädelprellung kodieren?

    Warum sollten Sie? Es wird das kodiert, was vorliegt. Das sind dann Symptome oder idealerweise die Diagnose einer Verletzung.

    Jetzt muss es aber für dieses Thema gut sein....

  • Hi,

    wir drehen uns mal wieder im Kreise...

    ich glaube, die DKR kann nun jeder herunterbeten.

    Bis jetzt hat mir aber noch keiner erklärt, in wiefern ?) die Schädelprellung die HD- Def. erfüllt - und mir ein Beispiel für die Verw. der HD Z03.3 gegeben. Das Beispiel in der DKR ist gut und richtig - ich kann es blos nicht auf die Z03.3 abbilden.

    Veranlassung für einen KH-Aufenthalt sehe ich darin nicht. Ich bin kein Arzt, aber veranlassen würde mich eher mein Verdacht auf neur. Erkr.

    Und damit wünsche ich allen im Forum ein schönes Wochenende.

    (Ja, ich habe aus dem Fenster gesehen - es ist nicht ironisch gemeint !)


    Zum Wohle -

    der Eastfries

    N. Richter
    medCo, DRGB, DSB

    \"Haben Sie jemals darunter gelitten, dass sie trotz Ihrer enormen Intelligenz
    von Menschen abhängig sind, um Ihre Aufgaben ausführen zu können?\"
    - \"Nicht im geringsten. Ich arbeite gerne mit Menschen.\"

  • Hallo Herr Selter,

    es gibt ja viele unterschiedliche Konstellationen bei gefallenen Kindern. Liegen Symptome vor, z.B. Erbrechen, Kopfschmerzen usw., kodiere ich natürlich auch das SHT.
    Aber es gibt hin und wieder Kinder, die z.B. aus dem elternl./eigenen Bett, von Spielgeräten o.ä. fallen, bei denen auch der Verdacht eines SHT besteht, beobachtet werden und sich keine Symptome entwickeln.
    Für diese Fälle, und nur für diese, kodiere ich die Z 03.3.
    Das sind nicht viele Fälle, aber ich denke man muß da doch differenzieren.
    Und ich glaube, hier liegt immer wieder das Problem, wann diese Ziffer benutzt werden darf und wann nicht.

    Ich wünsche ein schönes Wochenende.

    Viele Grüße

    M. Kemmer

  • Hallo,

    diese diagnostischen Unklarheiten ziehen weite Kreise. Ich will hier beispielhaft auf die Leitlinie zum Schädelhirntrauma im Kindesalter eingehen. Dort ist unter Diagnostisches Vorgehen im Einzelfall zum Thema \"leichtes\" SHT folgendes zu lesen:

    Zitat

    Liegt zum Zeitpunkt der ärztlichen Untersuchung keine BWST (=Bewußtseinsstörung) vor und ist das Kind sowohl allgemein klinisch als auch neurologisch unauffällig, ist zunächst eine weitere Überwachung - evtl. auch durch die ärztlicherseits aufgeklärten Eltern zuhause - über mindestens 24 Stunden angezeigt. Eine Kontrolluntersuchung sollte nach 24 Stunden erfolgen.

    Hier wird also trotz völliger Unauffälligkeit des Kindes das Vorliegen eines SHT angenommen. Dieser Absatz steht eben gerade nicht unter der Überschrift \"fragliches SHT\" sondern \"leichtes (bis mittelschweres) SHT\".

    Offensichtlich reicht der Gesellschaft für Neuropädiatrie (die die Leitlinie gemeinsam mit der gemeinsam mit der Deutschen Gesellschaft für Neurotraumatologie und Klinische Neuropsychologie entwickelt hat) die positive Anamnese selbst bei unauffälligem Untersuchungsbefund zur Diagnosestellung eines SHT. Warum auch immer.

    MfG
    M. Achenbach

  • Für mich ist es noch nicht gut.

    Einige Statements zu Ihren unschlüssigen Ausführungen:

    Dass Sie in Ihrer gesamten klinischen Tätigkeit kein einziges Kind mitbekommen haben, dass nicht abseits der Prellmarke eine eindeutige neurologische Auffälligkeit zeigte, wundert mich zutiefst. Wenn ein Säugling abends um 20:00 Uhr ca. 1 Meter vom Wickeltisch gefallen ist und eine deutliche Prellmarke hatte, aber keine neurologische Auffälligkeit, dann haben Sie ihn immer über nacht nach Hause gelassen? oder wenn das gleiche Kind müde und quengelig war, was es aber um diese Zeit laut Eltern immer ist?
    Meines Erachtens ist es von der Realität weit entfernt und zudem nicht sinnvoll, nur Kinder mit eindeutigen neurologischen Zeichen aufzunehmen. :d_gutefrage:

    Sie setzen immer \"Schädelprellung\" mit den Diagnosen aus der Gruppe S00 und der Endziffer 8 gleich. Dabei bringen Sie 2 verschiedene Begriffe durcheinander und das ist ein Knackpunkt. Der klinisch geläufige Begriff \"Schädelprellung\" beinhaltet ein gewisses Risiko intrakranieller Verletzung. Deshalb darf dieser Begriff auch als Diagnose auf dem Arztbrief stehen. Die Diagnosen der Gruppe S00 hingegen bezeichnen ausschließlich eine \"Oberflächliche Verletzung des Kopfes\". Also kein drohendes intrakranielles Traume inclusive. :d_neinnein:

    Und dann wieder die ewigen DKR-Interpretationen: Um die Z-Nummern zu vermeiden, ist ein Symptom gefordert, welches \"mit der Verdachtsdiagnose in Zusammenhang steht\".
    Wenn sie das auf einen Säugling anwenden, der unbeobachtet vom Wickeltisch gestürzt ist und den Sie abends wegen nicht ausschließbarer intrakranieller Blutung aufnehmen haben Sie ja nach Symptomkonstellation verschiedenste Möglichkeiten, eine Z-Nummer zu vermeiden:
    Mit Prellmarke an der Stirn: S00.85?
    Mit Prellmarke am Knie (aber nicht am Kopf): S80.88?
    Mit vermuteten Kopfschmerzen: R51?
    Mit heftigem Schreien ohne fassbaren Befund: R52.0?
    Bei Stress nach dem Unfall: R45.7?
    mit sehr besorgter Mutter, die 100%-Sicherheit verlangt und ambulant dekompensieren würde: Z60?
    :sterne:
    Ich finde diese Überlegungen absurd, und es braucht fast Gewalt dafür, die Gedanken in eine solche Richtung zu lenken.
    Weil diese Überlegungen alle nicht den Kern der Sache treffen: nämlich dass man sich vor etwas gefürchtet hat, für das es keine Symptome gegeben hat und das auch nicht eingetreten ist. Und ganz zwanglos komme ich mithilfe der DKR zur Z03.3. Genau dafür wurde die Nummer erfunden! :D

    • Offizieller Beitrag

    Schönen guten Tag Kinder-Verschlüsseler,

    ich habe eine gewisse Zeit mit mir gerungen, ob ich hierzu überhaupt etwas sage, tue es jetzt aber. Wobei mir die Zeit eigentlich hierfür viel zu schade ist.

    Normalerweise sagt man erst mal \"Guten Tag\" und dann später \"Auf Wiedersehen\". Ohne Anrede hier erstmalig und in dieser Art aufzutreten ist etwas defizitär. Solche Mitglieder haben wir alle hier besonders gerne und stellen dankenswerter Weise eine extreme Minderheit dar.

    Zu Ihren \"Ausführungen\":

    Zuerst erlauben Sie mir mal meine eigenen Erfahrungen, danke! Dann werden Sie vielleicht als Kinder-Verschlüsseler feststellen können, dass die Pädiatrie sich von der Unfallchirurgie doch auch gerade durch die Altersstruktur und damit auch durch die unterschiedliche Frequenz der Besuche ganz junger Patienten unterscheidet.
    Ich habe zu keinem Zeitpunkt gesagt, dass nur Kinder mit neurologischen Auffälligkeiten aufgenommen wurden. Ich sagte, dass wenn alle Untersuchungen ohne pathologischen Befund waren, und noch nicht mal eine Beule oder Kratzer zu finden war, eine stationäre Überwachung nicht vorgenommen wurde. Weiterhin sagte ich: Ich hatte schon einige Kinder bei Schädeltrauma zur Überwachung aufgenommen, ohne das jemals eins dabei war, dass nicht irgendein Symptom gezeigt hat.

    Auszug aus den Leitlinien (s.o.)
    Liegt zum Zeitpunkt der ärztlichen Untersuchung keine BWST vor und ist das Kind sowohl allgemein klinisch als auch neurologisch unauffällig, ist zunächst eine weitere Überwachung - evtl. auch durch die ärztlicherseits aufgeklärten Eltern zuhause - über mindestens 24 Stunden angezeigt. Eine Kontrolluntersuchung sollte nach 24 Stunden erfolgen.

    So haben wir es gehalten, wenn keinerlei Verletzungen oder Symptome festzustellen waren: Überwachung durch die aufgeklärten Eltern, die aber auch immer die Wahl hatten „Nein“ zu sagen. Gegen den Willen der Eltern wäre nie ein Kind nach Hause geschickt worden.

    Zu Ihrer Mutmaßung: “Die Diagnosen der Gruppe S00 hingegen bezeichnen ausschließlich eine \"Oberflächliche Verletzung des Kopfes\". Also kein drohendes intrakranielles Traume inclusive.“

    Ein drohendes intrakranielles Trauma ist nie zu kodieren und ist nirgends (oder überall: suchen Sie es sich bitte aus) inklusive. Genauso wenig ein vermuteter Kopfschmerz bei einem Säugling.

    Zu Ihrer nicht ganz einfach nachzuvollziehenden Äußerungen zu der Kodierung der Z03.-:

    Was ist denn nun? Hat Ihr Kind jetzt ein Symptom oder Verletzung oder nicht? Wenn ja, keine Kodierung von Z03.-. Hat es kein Symptom oder Verletzung, dann Kodierung von Z03.-.

    Ein Tipp: Lesen Sie zukünftig die Posts genau. Zudem sollten Sie die DKR und ICD-Systematik eingehender studieren und dann erst so auf die Pauke hauen. Legen Sie sich für Ihren weiteren Auftritte hier ein Mindestmaß an Höflichkeitsfloskeln zu. Ansonsten dürfen Sie mit wenig bis gar keiner Resonanz auf Ihre Ausführungen rechnen.

  • Lieber Herr Selter,

    Zunächst einmal vielen Dank, dass Sie Sich die Zeit für eine Antwort genommen haben. Außerdem muss ich Ihnen recht geben, dass ich prinzipielle Gebote der Höflichkeit missachtet habe. Dies bitte ich zu entschuldigen. Mag sein, dass das Thema mich von vornherein in einen gewissen Reizzustand versetzt, der aber zugebenermaßen nicht konstruktiv ist.
    :rotwerd:
    DKR und ICD-Systematik kenne ich übrigens gut, diesen Vorwurf von Ihrer Seite halte ich für ungerechtfertigt. Ebenso habe ich ihre Beiträge aufmerksam gelesen.

    Noch einmal zur Sache:

    \"Ein drohendes intrakranielles Trauma ist nie zu kodieren und ist nirgends (oder überall: suchen Sie es sich bitte aus) inklusive.\"

    Meines Erachtens ist die Gefahr einer (noch nicht oder noch nicht vollständig manifesten) intrakraniellen Blutung in der Diagnose Commotio cerebri inclusive, ansonsten fallen mir wenige Gründe ein, Kinder mit Commotio cerebri aufzunehmen.
    Aufnahmegrund ist ja bei Schädelprellung und bei Commotio cerebri eine drohende oder noch nicht manifest intrakranielle Hirnblutung. Wenn die nirgends inclusive ist, ist das ein Grund mehr, die Z03.3 zu verschlüsseln.

    \"Was ist denn nun? Hat Ihr Kind jetzt ein Symptom oder Verletzung oder nicht? Wenn ja, keine Kodierung von Z03.-. Hat es kein Symptom oder Verletzung, dann Kodierung von Z03.-.\"

    Es kommt darauf an, dass das Symptom wirklich etwas mit der Aufnahmeindikation zu tun hat. Wenn ein Symptom Zeichen einer bedrohlichen Krankheit sein kann und der Patient deswegen zur Überwachung aufgenommen wird, sich die Krankheit aber nicht bestätigt, dann kann natürlich keine Z-Nummer verschlüsselt werden. Wenn jedoch kein Symptom vorliegt, das Audruck der befürchteten Krankheit sein kann (und die oberflächliche Verletzung des Kopfes kann sicherlich nicht Ausdruck einer befürchteten intrakraniellen Blutung sein), und sich die befürchtete Krankheit nicht bestätigt, dann fällt es mir schwer, irgendein Symptom zu nehmen, dass halt auch von dem Unfall verursacht worden ist, aber in keinem Fall Zeichen der befürchteten Krankheit sein kann.
    Deshalb auch die abstruse, von Ihnen schwer nachvollziehbare Aufzählung möglicher Nummern im letzten Beitrag. Meines Erachtens ist das einzige Merkmal eines Symptoms, das verlässlich und unstrittig darüber entscheidet, ob es in Verdachtsfällen als Hauptdiagnose kodiert werden kann, die Antwort auf die Frage: Hätte dieses Symptom Ausdruck der befürchteten (nicht eingetretenen) Erkrankung sein können?

    Hinter der ganzen Kontroverse über die Schädelprellung steckt eine Uneinigkeit über die Interpretation folgender Passage aus der DKR D002d:
    \"Wenn ein Symptom, das mit der Verdachtsdiagnose [c=crimson]in Zusammenhang [/code] steht, vorliegt, wird die Symptomschlüsselnummer [...] als Hauptdiagnose zugewiesen.\"
    :bombe:
    Der Verfasser der DKR täte uns einen großen Gefallen, wenn er noch einfügen würde, wie eng dieser \"Zusammenhang\" sein muss. Weil dies genau der Punkt unserer Meinungsverschiedenheit ist. Und weil, wenn man die Zusammenhänge nur lax genug anerkennt, abstruse Verschlüsselungen wie in meinem letzten Beitrag vorgeschlagen, möglich werden.

    Ich hoffe, hier meine Position nochmals sachlich klargestellt zu haben.

    in jedem Fall mit freundlichen Grüßen

    Der Kinder-Verschlüssler

  • Sehr geehrter Herr Selter, hallo Eastfries und restliches Forum,

    die Eingangs-Frage „Rechtfertigt denn eine Schädelprellung eine stationäre Behandlung?“ ist m.E. sehr berechtig zu stellen. Wohl nicht im Nachhinein, wie Sie berechtigt anmerken, aber bei stationärer Aufnahme. Wenn zu diesem Zeitpunkt definitiv die Diagnose „Schädelprellung“ gestellt werden kann, ist die stationäre Überwachung nicht gerechtfertigt. Gerade bei Kindern bestehen aber oft Unsicherheiten hinsichtlich der entscheidenden (fremd)anamnestischen Angaben und es wird unter der Verdachtsdiagnose SHT aufgenommen und überwacht. Im besten Falle kann am Ende des stat. Aufenthaltes eine schwerwiegendere Hirnverletzung ausgeschlossen werden – nicht aber ein Schädel-Hirn-Trauma. Im Nachhinein eine Schädelprellung zu diagnostizieren ist m.E. ebenso falsch, wie die gängige Formulierung „Ausschluss eines SHT“.
    Lt. DKR wird die behandelte und nicht ausgeschlossene Verdachtsdiagnose als HD kodiert - also S06.0 und nicht Schädelprellung, Platzwunde, Erbrechen ....
    Logisch oder spitzfindig? Was halten Sie davon?

    Mit freundlichen Grüßen, septiker

    • Offizieller Beitrag

    Guten Tag Kinder-Kodierer,

    Zitat


    Original von Kinder-Verschlüssler:
    Meines Erachtens ist die Gefahr einer (noch nicht oder noch nicht vollständig manifesten) intrakraniellen Blutung in der Diagnose Commotio cerebri inclusive, ansonsten fallen mir wenige Gründe ein, Kinder mit Commotio cerebri aufzunehmen.
    Aufnahmegrund ist ja bei Schädelprellung und bei Commotio cerebri eine drohende oder noch nicht manifest intrakranielle Hirnblutung. Wenn die nirgends inclusive ist, ist das ein Grund mehr, die Z03.3 zu verschlüsseln.

    Deswegen sagte ich ja, dass es überall und nirgends inklusive ist. \"Drohend\" kann man nur in wenigen Ausnahmen kodieren (siehe D001a und ICD) und wenn etwas ausgeschlossen wird, wird es nun mal gar nicht kodiert. Wenn Sie dann vorliegt, wird sie eigenständig kodiert. Sie können in diesem Fall gerne die Z03.- kodieren, aber eben nur als ND.

    Zitat

    Es kommt darauf an, dass das Symptom wirklich etwas mit der Aufnahmeindikation zu tun hat. Wenn ein Symptom Zeichen einer bedrohlichen Krankheit sein kann und der Patient deswegen zur Überwachung aufgenommen wird, sich die Krankheit aber nicht bestätigt, dann kann natürlich keine Z-Nummer verschlüsselt werden.

    Darum geht es hier doch die ganze Zeit. Eingetrübtheit und Benommenheit etc. sind solche Symptome.

    Zitat

    Wenn jedoch kein Symptom vorliegt, das Audruck der befürchteten Krankheit sein kann (und die oberflächliche Verletzung des Kopfes kann sicherlich nicht Ausdruck einer befürchteten intrakraniellen Blutung sein), und sich die befürchtete Krankheit nicht bestätigt, dann fällt es mir schwer, irgendein Symptom zu nehmen, dass halt auch von dem Unfall verursacht worden ist, aber in keinem Fall Zeichen der befürchteten Krankheit sein kann.

    Und hier verstehen Sie etwas falsch. Die Schädelprellung ist natürlich kein Symptom einer ICB. Das spielt hier nur überhaupt keine Rolle. Die DKR ist komplett zu würdigen:

    \"Können für die Hauptdiagnose spezifischere Schlüsselnummern angegeben werden, haben diese Vorrang vor einer Schlüsselnummer aus der Kategorie Z03.– Ärztliche Beobachtung und Beurteilung von Verdachtsfällen.\"

    Nach Analyse lag eine Schädelprellung vor, eine ICB wurde ausgeschlossen. Schädelprellung ist HD. Selbst wenn Sie das nicht akzeptieren wollen, hat der (ältere) Patient wahrscheinlich Ihnen dann auch gesagt, dass er Kopfschmerzen hat. Schon wieder eine Symptom, was im Zusammenhang steht und die Z03.- ausschließen würde.

    Zitat

    Deshalb auch die abstruse, von Ihnen schwer nachvollziehbare Aufzählung möglicher Nummern im letzten Beitrag. Meines Erachtens ist das einzige Merkmal eines Symptoms, das verlässlich und unstrittig darüber entscheidet, ob es in Verdachtsfällen als Hauptdiagnose kodiert werden kann, die Antwort auf die Frage: Hätte dieses Symptom Ausdruck der befürchteten (nicht eingetretenen) Erkrankung sein können?

    Eine bestehende Verletzung (Schädelprellung) macht diese Frage überflüssig, da dann Symptome nicht als HD kodiert werden.

    Zitat

    Hinter der ganzen Kontroverse über die Schädelprellung steckt eine Uneinigkeit über die Interpretation folgender Passage aus der DKR D002d:
    \"Wenn ein Symptom, das mit der Verdachtsdiagnose [c=crimson]in Zusammenhang [/code] steht, vorliegt, wird die Symptomschlüsselnummer [...] als Hauptdiagnose zugewiesen.\"

    Für mich sind die weiter oben im Thread beschriebenen Symptome ohne Schwierigkeit mit der auszuschließenden Diagnose des SHT in Einklang zu bringen.

    Schauen Sie sich doch auch noch mal das Beispiel unter dieser Regel an. Es hat schon seinen Grund, warum hier weder Symptome noch Verletzungen etc. beschrieben sind, sondern lediglich ein Verdacht.
    Es gibt wirklich unklar beschriebene DKR, warum diese hier dazu gehören soll, verstehe ich nicht.

    Guten Tag Septiker,

    Zitat


    Original von septiker:
    Im Nachhinein eine Schädelprellung zu diagnostizieren ist m.E. ebenso falsch, wie die gängige Formulierung „Ausschluss eines SHT“.
    Lt. DKR wird die behandelte und nicht ausgeschlossene Verdachtsdiagnose als HD kodiert - also S06.0 und nicht Schädelprellung, Platzwunde, Erbrechen ....
    Logisch oder spitzfindig? Was halten Sie davon?

    Warum es falsch sein soll, eine bestehende Schädelprellung zu diagnostizieren, ist mir jetzt nicht klar. Wenn das Kind keine hatte, wird sie auch nicht kodiert. Die Commotio cerebri können Sie nur dann kodieren, wenn die entsprechenden Symptome vorgelegen haben.
    Sagen Sie, dass es sich um eine VD gehandelt hat, müssten wir dann noch spitzfindiger werden.: Die DKR fordert ja dann eine „Behandlung“ der VD. Wie haben Sie denn die Commotio „behandelt“? Gar nicht, Sie haben überwacht und verschiedene diagnostischen Methoden angewendet. Andererseits müssen Sie sich dann ggf. die Frage von Dritten gefallen lassen, warum Sie ohne Angaben von Symptomen auf die VD Commotio cerebri kommen und nicht auf Schädelprellung. Zumal dann, wenn während der Überwachung keinerlei Auffälligkeiten zu bemerken sind.
    Die Kassen werden Sie hierbei allerdings nicht aufhalten und Sie gerne hier unterstützen. Als Kassenvertreter würde ich es doch sehr begrüßen, wenn die Schädelprellungen als Commotio kodiert werden (siehe RG der beiden DRGs B80Z und J65A/B). Inwiefern sich diese unsinnige Zuordnung in 2006 ändert, ist abzuwarten. Ich hatte jedenfalls das InEK hierüber frühzeitig informiert und es ist auch nochmal im Vorschlagsverfahren formuliert worden.
    Würde man es mal so stehen lassen, dass es sich um eine VD handelt (die als solche zu kodieren wäre), würde eine Konkurrenz zwischen den beiden relevanten DKR entstehen. So eine Situation konnte ich aber bisher in keinen meiner geprüften Fälle finden und das waren viele. Es ist dann grundsätzlich auch im Arztbrief zu lesen: „Eine C. c. wurde ausgeschlossen“, „Bei bestehender Schädelprellung zeigten sich während der Beobachtung keine neurologischen Auffälligkeiten“, .... . Oft sieht man dann aber auch die Beschreibung einer Schädelprellung, die dann mit S06.0 kodiert wird. Dumm gelaufen, wenn man mal auf die RGs schaut. Dann werden auch C. c. mit HD Schädelprellung kodiert, C. c. dann als ND. So ließt man dann in den Arztbriefen z.B. „Es lag eine Schädelprellung mit C. c. vor“. Tja, dass geht dann halt nicht...

    Also: In allen von mir geprüften Fälle war eine Commotio von einer Schädelprellung anhand der Unterlagen zu unterscheiden (Gerne auch verwendet: Schädelprellung mit vegetativer Begleitsymptomatik). Eine Kodierung von Z03.- kam bisher in keinem Fall mit Schädelverletzung korrekt vor. Aufnahmen ohne jegliche Symptome oder Verletzungen gab es keine. Damit sage ich nicht, dass es aber nicht schon mal/manchmal woanders vorgekommen ist/vorkommt. Dann ist auch die Z03.- anwendbar.