• Hallo


    Zitat

    Aus diesem Grunde bin ich da der Meinung, dass man bei solcherlei Zusammenlegungen auch nicht zwingend die erste HD zur Gesamt-HD machen muß, sondern die, die für den GESAMT-Aufenthalt am maßgeblichsten war - im Beispiel z.B. die Fraktur, die zum TEP-Einbau führt

    ... und geht das durch ???

    mfG

    C. Hirschberg

  • Hallo Forum,

    Zitat

    ... und geht das durch ???

    Ich glaube es nicht, denn die Hauptdiagnose wird definiert als:

    „Die Diagnose, die nach Analyse als diejenige festgestellt wurde, die hauptsächlich für die Veranlassung des stationären Krankenhausaufenthaltes des Patienten verantwortlich ist.â€

    Und das ist hier nun mal nicht eine Fraktur.

    MFG

    Mr. Freundlich

  • Hallo,

    die Hauptdiagnose nachträglich der aufwendigen Prozeduren anzupassen, halte ich auch für wenig erfolgversprechend, da hier die Kodierrichtlinien keinen Spielraum lassen.
    Rein ökonomisch betrachtet kann ich die oben beschriebene Fallzusammenführung jedoch schwer akzeptieren. :noo:

    Des weiteren kann ich auch nur dazu ermuntern, auch mal gegen die Regeln zu entscheiden, da der MDK bei Fallprüfungen auch schon zu unseren Gunsten entschieden hat. Der Aufwand lohnt sich also. Unser Argument ist dies, wäre der Patient in ein anderes Krankenhaus eingeliefert worden, hätte auch keine Zusammenführung der Fälle stattfinden können.

    Wer kann von anderen Erfahrungen berichten?

    Mit freundlíchen Grüßen
    MC Tu

  • Hallo Mr. Freundlich, MC TU,

    hier wird was falsch verstanden:
    Ich will nicht die \"nachträglich die HD der aufwändigen Prozedur anpassen.\". Nein, ich nehme die Diagnose, die für den GESAMTEN Aufenthalt einer solchen Konstellation NACH ANALYSE (und diese findet erst NACH der letzten Entlassung, hier also wieder Zurück-Verlegung) für den GESAMTEN Aufenthalt verantwortlich war. Und dies muß meiner Ansicht nach nicht die Diagnose des ersten Teilaufenthaltes sein. Dies widerspricht doch nicht der Definition der HD!
    Es heißt immer, man solle den \"Geist\" der Gesetze/Verordnungen lesen und nicht die Buchstaben, und mein Geist sieht in dieser speziellen Konstellation der Rückverlegung eben nicht nur den ersten Aufenthalt, der den ganzen, nicht dazu passenden Rest mitzieht.

    Vielleicht sollte man es sich so vorstellen: Der Pat. kommt nicht dreimal mit verschiedenen Dingen, sondern, da ja zusammengeführt wird wg. Rückverlegung, im Geiste mit allen Diagnosen \"gleichzeitig\".


    Viele Grüße
    P.Dietz

  • Hmm, altes Thema:

    \"Veranlassung des stationären Aufenthaltes...\" laut DKR D002d Beispiel 1 aber doch eindeutig geregelt:

    Zitat

    Entscheidend für die Auswahl der Hauptdiagnose sind die Umstände der Aufnahme.

    Aber ich muss Herrn Dietz Recht geben: DKR D002d Beispiel 12

    Zitat

    Nach Rückverlegung werden die Diagnosen aus dem 1. und 2. Aufenthalt betrachtet, um die Haupt- und Nebendiagnosen zu bestimmen.

    ... und da hat man dann eben 2 Aufnahmen und potentiell 2 verschiedene Umstände der Aufnahme. Nun kommt die HD-Definition \"Gesamtaufenthalt hauptsächlich veranlasst durch...\" und man könnte sicher nicht grob fahrlässig erklären:
    \"im Hinblick auf den Gesamtaufenthalt können auch die zur 2. Aufnahme führenden Umstände angeführt werden...\"

    Weitere Meinungen / Erfahrungen ?

    mfG

    C. Hirschberg

  • Hallo,

    tatsächlich erklärt sich ja die HD des ersten stationären Aufenthaltes häufig durch diagnostische Maßnahmen im Krankenhaus, in welches verlegt wurde bzw. erst nach der Verlegung eintreffende Befunde. Wenn beispielsweise die Aufnahme aufgrund einer unspezifischen Anämie erfolgte und nach Verlegung in ein anderes Krankenhaus eine spezifische Ursache benannt werden kann. Dann kann die Hauptdiagnose aus allen vorliegenden Sachverhalten retrospektiv eruiert werden. Hier besteht ein logischer Zusammenhang zwischen beiden Aufenthalten.

    Da nun aber eine neurologische Ursache den ersten stationären Aufenthalt verursachte und eine traumatologische Verletzung zur Rückverlegung führte, kann ich doch nicht argumentieren, dass rückblickend das Trauma den Gesamtaufenthalt verursachte?!...

    Nebenbei bemerkt entsteht tatsächlich eine 901D (Anfrage von Mr. Freundlich)

    MfG
    MC Tu

  • Hallo liebes Forum,

    Fallbsp.:
    Patient wird direkt nach WS-OP gegen 17 Uhr auf die Intensivstation in ein anderes KH verlegt und kommt am nächsten Tag um 14 Uhr zu uns zurück. Müssen wir nun in unserem Fall eine Unterbrechung eingeben?

    Viele Grüße
    raxa

  • Hallo raxa,

    im BSG Urteil vom 28.02.2007 (B 3 KR 17/06 R) wird eine ähnliche Variante als Verlegung festgestellt (Aufenthalt < 24 Std., Intensivstation). Ohne die Behandlung auf der Intensivstation wäre es wohl eine Verbringung, so jedoch ist es als Verlegung zu betrachten.

    Die Verlegung ist somit zu melden.

    [c=green]MfG
    Codemaker[/c]

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    war der Patient nur am OP-Tag stationär? Dann: Nein.
    War er schon mind. einen präop. Tag da? Dann: Ja.

    FPV: Maßgeblich für die Ermittlung der Verweildauer ist die Zahl der Belegungstage.
    Belegungstage sind der Aufnahmetag sowie jeder weitere Tag des Krankenhausaufenthalts ohne den Verlegungs- oder Entlassungstag aus dem Krankenhaus;...

  • Hallo,
    geht es um die Berechnung der Tage
    oder
    geht es um die Frage Verlegung oder Verbringung?

    Stehe gerade etwas auf dem Schlauch.

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    es ist doch schon beides thematisiert. raxa kann sich dann etwas aussuchen.