• Hallo DRG-Forum,
    Ein Patient wird nach einem operativen DRG wegen einer Komplikation
    innerhalb der OGVD wiederaufgenommen und wird in diesem zweiten Fall
    beatmungspflichtig(Beatmungs-DRG) .
    Werden beide Fälle zusammengelegt oder einzeln abgerechnet?

  • Hallo Geranie,

    möglicherweise ist Hintergrund Ihrer Frage, daß die Beatmungs-DRGs (und eine Reihe anderer auch) im Fallpauschalenkatalog als \"Ausnahme von der Wiederaufnahme\" gekennzeichnet sind. Dieses gilt aber nicht für Wiederaufnahmen aufgrund von Komplikationen, diese sind auch bei entsprechender Kennzeichnung zusammenzuführen.

    Viele Grüße,

    V. Blaschke

    _____________________
    Dr. med. Volker Blaschke

  • Hallo Forum,
    gilt dies auch in folgendem Fall?

    Aufnahme aus einer anderen Klinik:

    Aufenthalt 1: 20.11. - 25.11. Beatmung 129h --> A13F

    Rückverlegung aufgrund Komplikationen am 25.11 und Rückübernahme zum

    Aufenthalt 2: 5.12. - 24.12. Beatmung 173h --> A13F

    DRG A13F ist von der Wiederaufnahme ausgeschlossen. Kasse möchte die Fälle zusammengeführt haben.

    Muss ich die Fälle zusammenführen? Rückübernahme war keine Komplikation.

    Herzlichen Dank.
    MfG
    H. Mende

    Mit freundlichen Grüßen
    Dr. Hendrik Mende


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    Success is a journey, not a destination. (A. Ashe)

  • Hallo Herr Dr. Mende,

    wenn ich Sie richtig verstehe, handelt es sich ja hier nicht um einen Ausschluss infolge Wiederaufnahme.
    Es greift die Regelung zur Rückverlegung. Die Ausnahme von der Verlegung ("Verlegungspauschale") schützt hierbei nicht vor der Fallzusammenführung infolge Rückverlegung.

    Tut mir leid, Ihnen dahingehend keine andere Rückmeldung geben zu können.

    Freundliche Grüße
    DK