• Hallo,
    wie immer komme ich mit Kodierungsproblemen.
    Meine 1.Frage :
    Kann man die Reoprogabe bzw. Agrastatbehandlung während der Angioplastie, mit dem Code 8-837.60 abbilden?
    Unser Oberarzt ist der Meinung, daß es gerechtfertigt und der Arbeitsaufwand abgebildet ist, außerdem kommen wir in eine höhere DRG.
    Meiner Meinung nach ist es nicht richtig und man kann nicht jede Maßnahme über einen Code abbilden.
    Ich hätte gerne einen kompetente Vorschlag zu dieser Leistung gelesen.
    Vielen Dank!

    Meine 2. Anfrage betrifft den OPS für das Entfernen eines Schrittmacherhämatoms nach vorher implantierten Herzschrittmacher?
    Kann man diese Leistung mit dem Code 5-378.x abbilden?


    Meine 3. Anfrage betrifft das nachträgliche implantieren einer epimyocardialen Sonde bei einem biventriculären Schrittmachersystem,
    wenn bei der 1. OP diese Sonde nicht implantiert werden konnte und eine 2. Op. in einem weiteren Aufenthalt erforderlich machte.
    Ist dies über den OP- Code 5-377.x abbildbar?

    Ich bedanke mich für ihre Mithilfe und warte auf eine Antwort.
    Mit Grüßen
    C.

    c.u.

  • Guten Morgen C.U.,

    zu Anfrage 1:
    Der Code 8-837.60 spricht von einer selektiven Thrombolyse, zB intrakoronare Gabe eines Thrombolytikums. 8-020.8 bildet die systemische Gabe ab (zB über eine periphere Vene).

    Reopro hat das lytische Potential von Streptokinase. Die Definition der o.g. Codes spricht interessanterweise von Thrombolyse und nicht von Fibrinolyse. Die GP IIa/IIIb-Antagonisten sind ja keine Fibrinolytika sondern behindern die Thrombozytenaggregation so das gegen die Verwendung
    der Codes meiner Ansicht nach nichts einzuwenden ist. Da Reopro meist nicht intrakoronar sondern systemisch gegeben wird wäre in Ihrem Fall die 8-020.8 eher der richtige Code.

    Die Implantation einer epicardialen Elektrode betreffend (zB wenn eine Plazierung im Koronarsinus bei CRT-Systemen nicht gelingt) kenne ich auch keinen besseren Code als den von Ihnen vorgeschlagenen. Bin aber gespannt ob jemand im Forum eine bessere Idee hat.

    Viele Grüße.


  • Hier sehe ich Sie unter Beachtung der DKR P001 im Recht:
    Prozedurenkomponenten
    Normalerweise ist eine Prozedur vollständig mit all ihren Komponenten, wie z.B. Vorbereitung, Lagerung, Anästhesie, Zugang, Naht, usw., in einem Kode abgebildet (siehe Beispiel 1 und 2). Abweichungen davon sind in den Hinweisen beschrieben.

    Mit freundlichen Grüßen

    D. Duck

  • Guten Abend,

    da die Gabe von Reopro oder Aggrastat nicht zu den routinemäßig bei einer Koronarangioplastie gegebenen Medikamenten gehört muß ich D.Duck widersprechen.

    Schönes WE

  • Hallo allerseits,

    aus aktuellem Anlass (dem Post von Karlsburg hier: http://dedi694.your-server.de/mydrgj/apboard…user=&sepost=#1) kam ich in diesen Thread und möchte auch 12345 und D.Duck vehement widersprechen:

    Die intrakoronare Gabe eines Thrombolytikum ist kein standardmäßiger Bestandteil einer PCI, siehe auch die spezielle Abfrage nach diesem OPS im Definitionshandbuch 2007:
    8-837.6- MDC:05 DRGS: F01A, F01B, F01D, F15Z, F24A, F24B, F24C, F52A,
    F52B, F56Z, F57A, F57B, F58A, F58B

    Sommerliche Grüße

    Jannis

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    muss man hier nicht differenzieren? Ich muss da mal als Nicht-Kardiologe fragen:
    Wenn z.B. ein Verschluss mittels Ballon dilatiert wird und keine weiteren Thromben beschrieben werden und hier zusätzlich Reopro-/Aggrastatgabe erfolgt, sehe ich keine selektive Thrombolyse, sondern eine Prophylaxe. Hier würde der Kode wohl nicht passen, egal ob es Standard ist oder nicht, oder?

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter

    Ärztlicher Leiter Medizincontrolling

    Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau

  • Hallo c.u.,
    zum Problem Plazierung der LV sonde bei biventrikulärem Schrittmacher. Wenn es in den Coronarsinus nicht geht, folgt bei uns eine epimyokardiale Implantation durch Kardiochirurgie . Kode seit 2005/oder 2006 5-377.c0 (LV). Führt vom Aufwand vergleichbar in die F12Z (Implantation Einkammersystem).
    Falls eine liegende cs sonde nur korrigiert wird, nehme ich die 5-378.3 und falls eine neue Einschwemmung einer cs sonde vorgenommen wird halte ich die 5-377.x für gerechtfertigt. Aber der 1. Fall ist in der Praxis am häufigsten und
    Sie haben ja auch epimyokardial geschrieben.

    Mfg

    Uwe Neiser


  • Hallo Herr Selter,

    das sehe ich genauso wie sie, allerdings wird bei uns Reopro oder ähnliches nicht prophylaktisch gegeben und somit ist es wie unten erwähnt auch kein Routinebestandteil der PCI etc.
    Wie handhaben es die anderen kardiologisch vorbelasteten Kollegen?

    Mfg.

    Uwe Neiser


  • Hallo,
    bei uns gehört Reo-Pro absolut nicht zum Standart und ist somit auch nicht als Routine anzusehen. Die Lyse wird eher auf dem RTW/anbehandelnten KH durchgeführt und ist in unserem Haus recht selten.
    Eine Gabe von Aggrastat ist prophylaktisch über 24 Std.schon häufiger, aber findet ebenfalls nach PCI nur nach Notwendigkeit Anwendung.

    Mit frdl. Grüßen
    [c=blue]Mikka[/c]

    :d_zwinker:
    Das Leben ist die Suche des Nichts aus dem Etwas.
    (Chr. Morgenstern)

  • Hallo,
    seit dem Jahr 2007 ist die Gabe von GP-Hemmern im OPS differenziert abgebildet und zwar im Kapitel Medikamentenapplikation: Tirofiban 8-013.j-; Eptifibatid 8-013.k-, Abciximab 8-013.m-. Möglicherweise ergibt sich damit Option in folgenden Jahren ein entsprechendes (dosisabhängiges) Zusatzentgelt zu kalkulieren. Die Kodierung als Thrombolyse dürfte damit m.E. obsolet sein.

    Viele Grüße,
    A. Bongartz

  • Guten Tag!

    Ich möchte diesen Thread nun auffrischen. Unsere Kardiologen beharren darauf, dass die intrakoronare Gabe von GP-Hemmern (bspw. Tirofiban) als selektive Thrombolyse (8-837.6*) kodiert werden darf/soll/muss. Ich bin nur ein Chirurg und finde (vielleicht deswegen :-)) nirgendwo, dass die Thrombozytenaggregationshemmung als Thrombolyse interpretiert werden kann. Es gibt zwar Publikationen, dass Tirofiban, zusammen mit Actilyse gegeben, das Ergebnis der Trombolyse im Vergleich zur isolierten Gabe von Actilyse verbessert, daraus kann man aber m.E. nicht ableiten, dass die intrakoronare Gabe von Tirofiban eine Thrombolyse darstellt. So sieht es auch der MDK-Gutachter und ich bin mit ihm ausnahmsweise der gleichen Meinung. Oder habe ich doch etwas übersehen? Wer kodiert die intrakoronare Gabe von IIa/IIIb-Antagonisten wie?

    Gruß
    GenS