Hallo,
wie immer komme ich mit Kodierungsproblemen.
Meine 1.Frage :
Kann man die Reoprogabe bzw. Agrastatbehandlung während der Angioplastie, mit dem Code 8-837.60 abbilden?
Unser Oberarzt ist der Meinung, daß es gerechtfertigt und der Arbeitsaufwand abgebildet ist, außerdem kommen wir in eine höhere DRG.
Meiner Meinung nach ist es nicht richtig und man kann nicht jede Maßnahme über einen Code abbilden.
Ich hätte gerne einen kompetente Vorschlag zu dieser Leistung gelesen.
Vielen Dank!
Meine 2. Anfrage betrifft den OPS für das Entfernen eines Schrittmacherhämatoms nach vorher implantierten Herzschrittmacher?
Kann man diese Leistung mit dem Code 5-378.x abbilden?
Meine 3. Anfrage betrifft das nachträgliche implantieren einer epimyocardialen Sonde bei einem biventriculären Schrittmachersystem,
wenn bei der 1. OP diese Sonde nicht implantiert werden konnte und eine 2. Op. in einem weiteren Aufenthalt erforderlich machte.
Ist dies über den OP- Code 5-377.x abbildbar?
Ich bedanke mich für ihre Mithilfe und warte auf eine Antwort.
Mit Grüßen
C.