MDK ignoriert Argumente

  • Hallo ins Münsterland,
    Ihr Vorgehen mag ja pragmatisch sein, verstößt aber unzweifelhaft gegen das Verschwiegenheitsgebot. Es müsste doch ausreichen, wenn Sie dem Gesprächspartner am Telefon versichern, dass die strittige ND oder was auch immer kodierrelevant war. Dazu braucht man doch keinen Arztbrief vorlesen! Wie will den der Gesprächspartner überprüfen, ob alles auch so dokumentiert ist.
    Ich möchte nur davor warnen, mit solchen Verfahren schrittweise den Datenschutz zu unterlaufen. Fragen Sie mal einen Richter, was er von \"Beugung des Datenschutzes\" hält.
    Gruß

    Dr.Gerhard Fischer
    Medizincontroller/Frauenarzt

  • Hallo Herr Fischer,

    Zitat


    Original von gefi:
    Fragen Sie mal einen Richter, was er von \"Beugung des Datenschutzes\" hält.

    Vielleicht sollten mal alle an einem Strang ziehen und man sollte von Seiten des Gesetzgebers die Notwendigkeit einer derart strikten Auslegung des Datenschutzes hinterfragen.

    Es würde vieles erleichtern, wenn eine Kommunikation, wie von Herrn Lindenau beschrieben, auch offiziell möglich wäre. :d_zwinker: Es würde m.E. für alle Beteiligten viel Zeit und Geld sparen, wenn man denn endlich mal ohne die Zwänge des Datenschutzes über Fälle diskutieren und zumindest einen Großteil direkt lösen könnte.

    Sorry für dieses relativ eindeutige Bekenntnis zur Lockerung des Datenschutzes und mir ist bewusst, dass sich jetzt wohl einige Datenschützer darüber empören, aber dennoch stehe ich zu der Aussage, denn in diesem Bereich ist der Datenschutz m.E. einfach hinderlich.
    Auch den Grund für den Datenschutz sehe ich hier ehrlich gesagt nicht. Denn macht es denn tatsächlich einen Unterschied, ob ich im Datensatz \"Hypokaliämie\" als ND lese oder ob mir ein Arzt/Controller etc. am Telefon sagt \"Der Patient hat wegen der Diagnose Hypokaliämie die berühmt berücktigte Kalinorbrause erhalten\" ?

    M.E. nein !

    In diesem Sinne

    Mr. Freundlich

  • Hallo Forum, lieber Mr. Freundlich,

    Wenn´s mal so einfach wäre. Natürlich reden wir am Telefon miteinander. Und sofern die DIagnose oder Umstände aus dem Datensatz zu entnehmen sind, mache ich mir auch keine Sorgen wegen des Datenschutzes.
    Das o.g. Besipiel ist aber in der Praxis nicht umzusetzen. Enn wir sagen, dei Diagnose ist verschlüsset worden, weil sie auch therapiert wurde, oder weil die Kriterien vorlagen, davon habe ich mich gerade anhand der Akte noch einmal überzeugt, dann ist die Reaktion bei Kasse oder auch MDK meist: \"Beweis erbringen, Kopie vorlegen\". Also nützt mir das Gespräch häufig gar nichts.
    Ich fände es so auch einfacher

    Gruß

    Merguet

  • Hallo Herr Merguet,
    genau so isses! Ich hab schon hunderte von Kurzberichten an die KK geschickt und angegeben, dass ich die Kodierrelevanz der ND überprüft habe. Anscheinend gilt meine Unterschrift in den Augen der KK nichts und sie beauftragen den MDK, den Fall doch zu prüfen. Was soll das alles?
    Gruß

    Dr.Gerhard Fischer
    Medizincontroller/Frauenarzt

  • Guten Tag zusammen,
    das mit dem Daenschutz ist so eine Sache und zugegeben manchmal auch eine hilfreiche Argumentation für bestimmte Sachbearbeiter, die einem flächendeckend nur mit Textbausteinen und PC-generierten Anfragen als \"Einzelfallprüfung\" kommen.
    Aber ich kann den Sinn nicht erkennen, wenn der KK-Mitarbeiter erst aus dem MDK-Gutachten erfährt, dass der Pat. die berühmte Tablette Kalinor erhalten hat. Oder darf der MDK-Gutachter das nicht in sein Gutachten schreiben??
    Wenn ich das vor Einleitung einer Anfrage mit der KK klären könnte, dann wäre uns erspart:
    schriftliche Anfrage
    Versand Arztbrief
    ablehnendes Gutschten (weil Kalium für Hausarzt nicht relevant und deshalb nicht erwähnt)
    Widerspruch
    Zweigutachten.

    Irgendwie muss das Ganze doch auch noch umstzbar sein.

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

  • Guten Morgen Forum,
    guten Morgen gefi,

    wie in meinem Beitrag bereits erwähnt habe ich im Rahmen einer Gerichtsverhandlung (in der Pause) mit dem Richter unser Vorgehen mal \"inoffiziell\" besprochen.

    Wie bereist erwähnt war der Richter nicht abgeneigt. Er war vielmehr froh, dass sich almählich wieder eine konstruktive Zusammenarbeit zwischen KHs und KKs abzeichnet und wir ihm dadurch ein Haufen unnötiger Arbeit ersparen.

    Wir lesen auch nicht den ganzen E-Brief vor sondern die nötigen Passagen.
    Das Vertrauen ist auf beiden Seiten hoch genug, so dass der Sachberarbeiter der KK das auch glaubt was wir ihm vorlesen, dies hat allerdings auch Zeit gekostet. Deshalb haben wir die KK auch zu uns ins Haus eingeladen, damit die sehen wie wir arbeiten, als Vertrauensbildende Maßnahme.

    Mit dem Datenschutz ist es so eine Sache. Ich bin nicht so naiv zu glauben, dass ein Sachbearbeiter der KK sich nicht das MDK-Gutachten komplett durchliest. Und in den meisten Fällen ist in den Gutachten doch der E-Brief in großen Teilen aufgeführt. Ob der Sachbearbeiter nun von uns oder vom MDK erfährt was im E-Brief steht ist Haarspalterei. Erfahren tut er es sowieso wenn er es möchte.

    Es muß nur allen Beteiligten klar sein, dass man hier mit sensiblen Daten umgeht. Sollten wir merken, oder nur das Gefühl haben, dass mit den Daten nicht ordnungsgemäß im Rahmen unserer Vereinbarung umgegangen wird würden wir dieses Vorgehen auch sofort auf Eis legen. Wir sind ja nicht verpflichtet so zu handlen.

    Wir sind im Moment mit diesem Vorgehen zufrieden, zumal wir nun nicht mehr hunderte von Kurzberichten rausschicken müssen.


    Freundliche Grüße

    S. Lindenau

  • Hallo Forum,

    Vertrauen gegen Vertrauen, das wäre der beste Weg, klappt aber leider nur sehr punktuell. Der Regelfall ist leider immer noch: Die relvanten Befunde werden telefonisch mit dem MDK, manchmal auch mit der Kasse telefonisch erörtert, bei Gesprächen mit der Kasse beschränken wir uns dabei auf das, was auch aus der Verschlüsselung zu entnehmen ist. Ergebnis: \"Ich muß das mit unserem medizinischen Berater besprechen\" und dann werden doch schriftliche Unterlagen gefordert. Analog beim MDK: \"Ich möchte Ihnen das ja geren glauben, aber: Sie wissen wie es ist, ich bracuh irgendwas schriftliches.\" Also geht der ganze Unsinn von vorne los.

    Gruß

    merguet

  • Hallo gefi,

    Sie sehen mich Beifall klatschen!
    Ich kenne diese harmlosen Anfragen per Fax zur Genüge.Es geht immer darum, die weitere Abklärung der Reha-Massnahmen zu koordinieren. :totlach:
    Bei entsprechenden Telefonaten habe ich festgestellt, dass diese Herrschaften, welche im Übrigen auch nur ihre Weisungen befolgen, sich sehr zufrieden geben mit der Angabe der HD und des Entlassdatums.
    Ein Verweis auf § 100 Abs.2 SGBX tut hier auch seine Wirkung.

    Gruß
    S.Helfenstein

    S.Helfenstein


    Wer den Teufel an die Wand malt, spart Tapete :t_teufelboese:

  • Zitat von Herrn Heller

    Ich glaube einfach, dass mittlerweile die Erfahrung lehrt,
    dass es nicht funktioniert, eine \"unabhängige\" Institution zu schaffen, die von seinem Auftraggeber bezahlt wird.

    Diese Feststellung kann ich nur bestätigen! MDK trifft zunehmend realitätsfremde Entscheidungen, weil z. B. eine bestimmte Prozedur
    sich zufällig in einem Katalog befindet.
    Beispiel: Ein 7-jähriges kind erlitt eine stark dislozierte Radiusfraktur
    und wird um 20.00 stat. aufgenommen, am nächsten Tag operiert und entlassen. Die Kasse möchte eigentlich von MDK nur wissen, ob eine
    Begleitperson auch erforderlich war. MDK lehnt natürlich im gleichen
    Atemzug auch die Notwendigkeit einer stat. Behandlung ab, da ja die
    kodierte Maßnahme auch ambulant erbracht werden kann.

    Dieser MDK-Arzt würde demnach sein sicher nicht nüchternes Kind mit
    gebrochenem Arm zurück nach Hause mitnehmen und am nächsten Tag wieder bringen zur ambulanten OP! Oder er nimmt sein operiertes Kind mitten in der Nacht nach Hause, um ganze Nacht bei ihm Wache zu halten.
    Da lachen aber die Hühner! Und was er seinem Kind nicht zutrauen wird, erwartet er von den anderen Kindern.
    Solche Entscheidungen vorbei am wirklichen Leben tragen nicht gerade zu der Annahme bei, MDK wäre neutral.

    Gruß
    Ordu

    • Offizieller Beitrag

    Guten Abend,

    Zitat


    Original von Ordu Dr.:
    …Die Kasse möchte eigentlich von MDK nur wissen, ob eine
    Begleitperson auch erforderlich war. MDK lehnt natürlich im gleichen
    Atemzug auch die Notwendigkeit einer stat. Behandlung ab, da ja die
    kodierte Maßnahme auch ambulant erbracht werden kann.


    1. Der MDK besitzt kein eigenes Initiativrecht zur Beurteilung von Fehlbelegung im Krankenhaus, er darf lediglich auf Veranlassung des Kostenträgers („gezielt einschalten“) für die Krankenkasse tätig werden.

    2. Ärzte des MDK sind nicht berechtigt die durchgeführte Krankenhausbehandlung völlig „frei“ zu beurteilen. Die häufig zu beobachtende Praxis „ex post“ ohne Begründung für den konkreten Einzelfall (Alter, Umstände, Komorbiditäten, forensische Aspekte, etc.) die durchgeführte Krankenhausbehandlung pauschal als nicht erforderlich zu beurteilen, ist nicht zulässig.

    3. Die pauschale Behauptung, die gewählte Form der Behandlung sei nicht erforderlich gewesen, es hätte auch ambulante Alternativen gegeben, reicht alleine nicht aus. Auch die Behauptung, dass die Behandlung medizinisch unwirtschaftlich war, muß substantiiert begründet werden.

    4. Der Gutachter muß bewerten, ob die Entscheidung des Krankenhausarztes nach seinen Erkenntnismöglichkeiten (ex ante) vertretbar war oder nicht. Die ärztliche Therapiefreiheit (wissenschaftlich „abgesichert“) muß respektiert werden.


    Fazit: Im geschilderten Fall sind weder eine Verletzung des Wirtschaftlichkeitsgebots, ein Behandlungsfehler, eine Nichtbeachtung der Regeln der ärztlichen Kunst, Missachtung von Erfahrungswerten oder Fehler im organisatorischen Ablauf der Behandlung, zu erkennen.


    Zitat


    Original von Ordu Dr.:
    Dieser MDK-Arzt würde demnach sein sicher nicht nüchternes Kind mit
    gebrochenem Arm zurück nach Hause mitnehmen und am nächsten Tag wieder bringen zur ambulanten OP! Oder er nimmt sein operiertes Kind mitten in der Nacht nach Hause, um ganze Nacht bei ihm Wache zu halten.


    Frage an den Gutachter:
    „Stell dir vor, alle wollten so handeln wie du jetzt in der gutachterlichen Stellungnahme forderst - wären die Folgen für den Patienten medizinisch vertretbar bzw. erträglich?\"

    oder:
    KANT „Grundgesetz der reinen praktischen Vernunft\"
    „Handle so, daß die Maxime deines Willens jederzeit zugleich als Prinzip
    einer allgemeinen Gesetzgebung gelten könne.\"


    Gruß

    E Rembs

  • Lieber Herr Kollege Rembs,

    wer nachts um diese Zeit zur solchen Erwiderungen und Beiträgen in der Lage ist, verdient unseren uneingeschränkten
    :i_respekt: .
    Diese Anmerkungen lassen sich jeweils wunderbar in die Kommunikation einbauen, die die geschundenen Mitarbeiter täglich abzuwickeln haben. Dafür herzlichen Dank.
    Würden Sie vielleicht Kants \"Grundgesetz der reinen praktischen Vernunft\" auch an viele andere Stellen vermitteln, ich denke, die Auswahl ist da riesig: Verbände, Ministerien, Ärzte, Fachgruppen, Gewerkschaften, ...
    :d_zwinker:

    Gruß aus DU
    Dr. med. Andreas Sander
    Evangelisches und Johanniter
    Klinikum Niederrhein