postoperatives durchgangssyndrom

  • Zitat


    Original von Miller:
    Im Verzeichnis steht dort explizit im Thesaurus das postoperatives Durchgangssyndrom aus der Gruppe Verhaltenssrörungen durch Sedative oder Hypnotika.

    Guten Tag Herr Miller,

    in welchem Thesaurus wurden sie fündig?

    Wenn ich in mein Alphabetisches Verzeichnis schaue (Buchform: ICD-10-GM Version 2009 - Alphabetisches Verzeichnis - (Diagnosenthesaurus)), gibt es kein postoperatives Durchgangssyndrom mit F13.7, sondern nur das Durchgangssyndrom mit F09.

    Mit freundlichen Grüßen
    vom Caseschnüffler

  • Hallo Forum,
    die Akte ist nun angekommen.
    1. Aufenthalt: 25.05.2009 - 18.06.2009
    OP: 28.05.2009 mit postoper. Durchgangssyndrom
    Im Rahmen seiner - zeitweise - aufgetretenen Verwirrtheit stürzte der Pat. zweimalig.
    Bei einem Toilettengang - kurz vor der Entlassung - wurde ihm schwindelig und es kam zu einem weiteren Sturz.
    Aus dem Pflegebericht gehen - bei Entlassung - keine nennenswerten Verhaltensauffälligkeiten hervor, wobei die Entlassung in eine Kurzzeitpflege angedacht war. Die Angehörigen haben anders entschieden, Entlassung nach Hause.
    2. Aufenthalt: 28.06.2009 - 03.07.2009
    Aufnahme wegen anhaltender Unruhe - insbesondere nachts.
    Angehörige berichten über verminderte Nahrungsaufnahme in den letzten Wochen sowie seit einem Jahr bestehenden langsamen mentalen und körperlichen Abbau.
    Neurol. Vorstellung: prolong.Durchgangssyndrom sowie eine möglicherweise beginndende Lewy-Body-Demenz.
    Verlegung in eine Psychiatrie.
    Gruß,
    B. Schrader

  • Liebes Forum,

    ich habe auch das Problem mit dem postoperativen Durchgangssyndrom und finde im alphabetischen Verzeichnis ebenfalls nur das Durchgangssyndrom F09, im Grouper vom 3M kommt die F13.7 aber als postoperatives DS. Ich bin verwirrt :erschreck:
    Wo ist denn nun die F13.7 als postoperatives Durchgangssyndrom MDK-sicher beschrieben???

    Grüße,
    greenhorn

  • Hallo -

    ich fürchte nirgendwo - eine Beschreibung mit F13.7 ist nicht richtig und greift zu kurz. Es wird eher eine multifaktorielle Genese vermutet. Als nur ein Beispiel siehe Seite 909 (Die Anästhesie: Grundlagen und Praxis von Hans Walter Striebel) unter:

    http://books.google.de/books?id=wR_AT…syndrom&f=false

    Herzliche Grüße.

    „Quod non in actis est, non est in mundo.“ (Was nicht in den Akten ist, ist nicht in der Welt)

  • Hallo liebe Mitstreiter,

    also auch ich verwende hier die F05.0, v.a. weil die F09 dann doch zu unspezifisch ist und unter F05.0 auch eine akute Verwirrtheit zu finden ist. Und wie Herr Schaffert weiter oben schreibt: \" in der Vorabversion des ICD 2010 wurde unter F05.8 \" Postoperatives Delir\" ergänzt.\". Deshalb denke ich, da ist auch endlich mal die Richtung vorgegeben worden. Immer vorausgesetzt der Patient war nicht nur ein bischen desorientier, sondern wirklich delierant und die Dokumentation spiegelt den v.a. pflegerischen Aufwand wieder.

    MfG findus

    MfG findus

  • Guten Tag,
    eine Frage zum Durchgangssyndrom:
    bei der Kodierung über F05.8 (postoperatives Delir) wird vom MDK das gleichzeitige Vorhandensein und entsprechende Doku aller im ICD genannten Störungen verlangt i.S. einer UND und nicht als Und/oder Verknüpfung.
    Ich kenne so gut wie keine Doku wo alles
    (gleichzeitig bestehende Störungen des Bewusstseins und der Aufmerksamkeit, der Wahrnehmung, des Denkens, des Gedächtnisses, der Psychomotorik, der Emotionalität und des Schlaf-Wach-Rhythmus)
    vorhanden ist.
    Wie wird das woanders gehandhabt?

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

  • Guten Tag Herr Horndasch,

    es gibt nicht selten Zweizeiler im Pflegebericht, wo im Grunde alle o.g. Störungen beschrieben werden - bspw. Patient nicht orientiert, nicht kooperativ. bettflüchtig, handgreiflich, aggressiv, und das alles im Bericht vom Nachtdienst. Damit sind wir schon durchgekommen.

    Gruß
    GenS

  • Hallo,
    in Ihrer Beschreibung fehlt die Gedächtnisstörung (und die fach-neurologische Beurteilung). Ein Wahrnehmungsstörung ist auch nicht beschrieben und das das Ganze vom nachtdienst beschrieben wird bedeutet noch lange keine Störung des Schlaf-Wach-Rhythmus weil zum Tag nichts dazu drin steht.

    Um mal kurz die Argumentationsebene zu schildern, auf der wir uns bewegen. Leider ist in meinen Augen das Eis für ein SG-verfahren auch sehr dünn, da ich nciht weiss, wie ein vom Gericht bestellter Psychiater das Ganze dann beurteilen würde.
    Aber vielleicht könnten die hier Anwesenden aus dem psychiatrischen Bereich was dazu sagen?

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch