Hallo rhodolith,
im Bereich Orthopädie / Unfallchirurgie existiert eine Komission DRG die auf Anfrage Stellungnehmen zu speziellen Fragen aus diesem Bereich beantwortet.
Kontakt über die Internetseiten der DGU (dgu-online) und der DGOOC
GRuß
Hallo rhodolith,
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Hallo schemmi,
danke für die Hilfe
Optimismus ist nur ein Mangel an Informationen (Heiner Müller)
Darum hier die neuesten Informationen vom MDK
Empfehlungen Nr. 1 - 298
Gesamtfassung vom 22. Januar 2009
mit kleinen redaktionellen Korrekturen in Nr. 136 und
8 neuen Empfehlungen (30, 268, 287, 289, 291, 294, 296, 298)
vom 4. Juni 2009
Moin,
wie wird diese Empfehlung im Forum bewertet?
ZitatAlles anzeigenKodierempfehlung Nr. 289
Schlagworte: Herz-Lungen-Maschine, HLM, Hämofiltration
Stand: 04.06.2009
Problem/Erläuterung
Ein Patient mit höhergradiger Aortenklappenstenose und akuter kardialer Dekompensation
wird in ein Herzzentrum verlegt. Keine Angabe einer Niereninsuffizienz.
Nach zweitägiger Vorbereitung Notfall-Aortenklappenersatz, intraoperativ
IABP (intraaortale Ballonpumpe), intraoperativer Flüssigkeitsentzug über die
HLM (Herz-Lungen-Maschine), ansonsten im gesamten Verlauf keine Dialyse.
Ist die Kodierung des OPS 8-853.3 Hämofiltration, intermittierend, Antikoagulation
mit Heparin oder ohne Antikoagulation einschließlich der Abrechnung des
ZE 62 Hämofiltration, intermittierend korrekt?
Kodierempfehlung
Im o.g. Behandlungsfall ist während der Herzoperation ein Flüssigkeitsentzug
unter Einsatz der HLM vorgenommen worden. Eine Hämofiltration als gesondertes/
eigenständiges Verfahren im Sinne des OPS 8-853.3 ist nicht zusätzlich
vorgenommen worden.
Ein spezifischer Mehraufwand hat doch trotzdem stattgefunden. Die Aufwandshöhe sollte dabei nach meiner Einschätzung unerheblich sein.
Gruß
merguet
Hallo,
hier noch das aktuelle Register.
Zitat
Original von merguet:Ein spezifischer Mehraufwand hat doch trotzdem stattgefunden. Die Aufwandshöhe sollte dabei nach meiner Einschätzung unerheblich sein.
Ich vermute, der Hintergrund dieser Empfehlung ist, dass manche Kliniken ZUSÄTZLICH zum OPS-Code für HLM noch den Code für \"Hämofiltration\" kodieren. Den Mehraufwand haben Sie aber ja durch den HLM-Code schon ausreichend abgebildet...
Mal ganz davon abgesehen, dass dieser Hämofiltrations-Code aus dem Kapitel \"8-853\" klar eine Dialyse beschreibt, wie dem Hinweis: \"(...)beginnt ein Zyklus mit Anschluss an die Dialysemaschine...\" zu entnehmen ist, hat also mit der Hämofiltration der HLM gar nichts zu tun!!
Hallo miteinander,
1. Die Hämofiltration an der HLM ist nicht integraler Bestandteil des Prozesses, also weder der zusätzlichen Kodierung der HLM (OPS-8-851) wo erforderlich noch der OP an sich, wo HLM enthalten ist. Daher nicht automatisch enthalten.
2. Der Mehraufand besteht in der Hamofilterkapsel.
3. Der Sinn besteht in der Volumenreduktion, das erfolgt häufig auch direkt po. auf ITS und dann wird es kodiert.
4. Eine Vorschrift im OPS, die dagegen spricht findet sich nicht, denn das Zitat von Rosinchen bezieht sich auf die kontinuierliche Hämofiltration, die ja auch nach OPS zumindest für 24 h geplant sein muss, aber hier handelt es sich für 272€ um eine intermittierende Filtration.
Zusammenfassend würde ich bis zum Beweis des Gegenteils die Kapsel kodieren.
Hallo Forum,
genau zu diesem Problem und die Streichung der Kodierung für eine CVVH an der HLM hatte ich am 04.02.2006 eine Frage in das Forum gesetzt.
Eine Einigung mit dem MDK gibt es zu dieser Frage nicht, das o.g. Problem scheint das Ergebnis unseres Streites zu sein. Es hört sich alles so bakannt an !
Da unser Haus nicht so klagefreundlich ist, verzichten wir lieber auf die Kodierung.
Inzwischen wird die interm. HF nur noch ganz selten durchgeführt.
Hallo Forum,
der MDK hat seine Empfehlung Nr. 30 zur iv.-Anästhesie aktualisiert.
Für die Anerkennung des OPS 8-900 wird neuerdings u.a. gefordert: \"Vorliegen Narkoseaufklärung/-Einwilligung\" und \"Durchführung durch Anästhesisten\".
Was meint das Forum hierzu?
Freundliche Grüße,
fimuc
Hallo Forum,
die Änderung der Empfehlung Nr. 30 ist nicht akzeptabel. Die Kodierempfehlung verweist hier auf die Leitlinie S3 Sedierung in der gastrointestinalen Endoskopie. Hierin wird eben gerade nicht die Durchführung durch einen Anästhesisten vorausgesetzt. sondern lediglich unter Punkt 1.5 angemerkt: \"Bei Patienten mit höherem Risikoprofil soll die Hinzuziehung eines Anästhesisten erwogen werden\".
Hieraus die zwingende Durchführung durch einen Anästhesisten abzuleiten ist nicht nachvollziehbar und auch nicht akzeptabel.
Das wird noch spannend werden.
Gruß
Hurra,
die 300´er Marke ist gefallen.