Gutem Morgen Forum,
ich brauche heute mal den Rat des Auditoriums.
Folgender Fall:
Eine Pat. wird bei uns stat. aufgenommen. Sie leidet unter rezidivierenden Bauchschmerzen, deren Ursache bisher unklar waren. Amb. wurden schon Koloskpoie und ÖGD durchgeführt.
Bei uns werden folgende Untersuchungen durchgeführt:
-Anamnese und körperl. Untersuchung
-Labor
-EKG
-Videokapselendoskopie
und Sonografie.
Die Pat war vom 04.12.-07.12.2005 stationär. Die Kapselendoskopie konnte die Beschwerden klären, die Pat. leidet an einer Enteritis regionalis des Jejunum, einer Stelle also, die der sonstigen Diagnostik sonst nicht zugänglich ist. Eine entsprechende Behandlung wurde anschließend eingeleitet.
Jetzt erreicht mich die Stellungnahme des MDK zu diesem Fall. Diese besagt: \"einem stationärem Aufenthalt kann nicht zugestimmt werden. Im Wesentlichen wurde eine Videokapselendoskopie durchgeführt, diese stellt keine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung dar.\"
Wenn der stat. Aufenthalt nicht bezahlt wird, soll ambulant abgerechnet werden. Die GKV vergütet die Kapselendoskopie aber nicht als amb. Leistung!
Was schlägt denn das Auditorium vor, gibt es ähnliche Fälle? Oder gibt es gar schon vereinzelte Lösungen? Schließlich hat die Pat. ja profitiert.
In guter Hoffnung :sterne: :sterne: