Hallo Forum!
Wir stellen immer mal wieder folgendes Problem bzgl. der Abrechnung mit den KK fest.
Pat. kommt vorstationär zur Abklärung; es besteht eine OP-Indikation; der Pat. soll sich überlegen, ob er den Eingriff möchte. Zwei Monate später kommt er zu stationären OP. Die Kasse meint nun, dass die vorstationäre Pauschale nicht extra abrechenbar ist, da diese zur Fallpauschale gehört. Ist das richtig?
Eine zweite Kasse behauptet hier:…die gesetzlich normierten Fristen in §115a (2) SGB V sind ohnehin nicht bindend….“ Warum sollte das nicht so sein?
Hat jemand ähnliche Fälle? Wie sollte man weiterhin damit umgehen? Oder gibt es sogar schon Urteile diesbezüglich?
Würd mich sehr über eine Antwort freuen.
Einen sonnigen Tag noch!! :sonne: