Sehr geehrtes Forum,
in letzter Zeit erhalten wir immer mal wieder komplette oder teilweise Ablehnungen der stationären Kostenübernahme von privaten KK. Die Ablehnungen erhalten wir nachdem der stationäre Aufenthalt abgeschlossen ist. Nun kam der Gedanke auf, den ausstehenden Betrag dem Versicherten in Rechnung zu stellen.
Welche Meinung vertreten die Forumsmitglieder in dieser Angelegenheit?
Mit freundlichen Grüßen
M. Uphoff