Liebes Forum,
bezüglich der Beantwortung von Krankenkassenanfragen bin ich mir oft unsicher, ob das alles mit der Schweigepflicht vereinbar ist. Angeblich dürfen ja ärztliche Stellungnahmen/Kurzberichte direkt an die Kasse geschickt werden, aber wo ist die Grenze zu sehen? Auch Widersprüche werden gerne direkt an die Kasse adressiert.
Sollte man besser alles in geschlossenem Umschlag zur Weiterleitung an den MDK versenden? Wer hat hierzu nähere Informationen?
Herzlichen Dank und allen einen schönen Abend
Dobby