Beurlaubung Fahrtkosten

  • Hallo Forum,
    gibt es eigentlich Vereinbarungen die die evtl. Fahrtkosten bei Beurlaubungen regeln?

    z.B. Pat. nicht gehfähig wird für die Trauerfeier eines Angehörigen 1.Grades für 1Tag beurlaubt. Wer trägt die med. notwendigen Transportkosten?

    Für diesbezügliche Informationen bin ich Ihnen sehr dankbar.

    Gruß

    MiChu ;)
    Sei nicht unglücklich vor der Zeit, denn was dich, als dir drohend, in Angst versetzt, wird vielleicht nie kommen. (Seneca)

  • Ha-jetzt gehts los! Wäre der Patient zuhause und wollte auf die Beerdigung, müßte er doch seinen Transport auch selbst organisieren und bezahlen - wo ist also das Problem??

    Gruß aus dem verregneten Oberschwaben
    J. Lüthy

  • Hallo,
    Das Problem ist das wenn ich den Pat. entlasse und ihn am übernächsten Tag wieder aufnehme es dafür eine Regelung bezüglich der Fahrtkosten gibt.

    Gruß

    Gruß

    MiChu ;)
    Sei nicht unglücklich vor der Zeit, denn was dich, als dir drohend, in Angst versetzt, wird vielleicht nie kommen. (Seneca)

  • Hallo MiChu,

    die Anrede \"Ha-jetzt gehts los!\" ist sicherlich etwas gewöhnungsbedürftig :d_zwinker: , aber mit der Argumentation hat luethy schon recht.

    1. gibt es meines Wissens weder gesetzliche noch vertragliche Regelungen zur Kostenübernahme solcher Fahrkosten

    2. sind Fahrkosten zu einer Beurlaubung (sofern sie nicht medizinisch notwendig ist und zur Therapie gehört wie z.B. in der Kinder- und Jugendpsychiatrie die Wochenenden als Belastungserprobung in der Familie) ganz sicher nie eine Leistung der Krankenkasse oder des Krankenhauses, ganz gleich ob die eingeschränkte Mobilität nun nur vorübergehend durch den KH-Aufenthalt bedingt ist oder nicht!

    Eine Trauerfeier erzeugt ja grundsätzlich ein gewisses Maß an Mitgefühl und Betroffenheit. Beides begründet aber keine medizinische Notwendigkeit eines Krankentransportes. Ersetzen Sie doch einfach \"Trauerfeier\" durch \"Musical\", dann wird´s m. E. deutlicher...

    Freundliche Grüße


    ToDo

    Wir lieben die Menschen, die frisch heraus sagen, was sie denken - falls sie das gleiche denken wie wir.
    (Mark Twain)

  • Hallo,

    ich kann nur dem bisher gesagten zustimmen.

    - Eine \"Beurlaubung\" auf Wunsch des Patienten zu Beerdigung, Musical oder was auch immer ist letzendlich \"sein Problem\", da sind wir uns sicherlich einig.

    ABER, ohne die Beurlaubungsdiskussion jetzt wieder eröffnen zu wollen:
    Wie steht es denn nun mit einer \"Entlassung\" und \"Wiederaufnahme\", die - am besten noch nachträglich - als Beurlaubung aufgrund einer noch nicht abgeschlossenen Behandlung im ersten Aufenthalt entstehen? Gibt es dafür Regelungen? Wenn ja, wo? (Wenn nein, warum nicht?)

    Schaun wir mal, ob die nächsten Tage zum Thema Beurlaubung Klarheit bringen...

    Danke und Gruß, J.Helling

  • Guten Morgen,

    ich habe mit dieser Thematik \"Beurlaubung\" ohnehin meine Probleme. Ich hattte erst vor kurzem einen Fall, in dem der Patient beurlaubt wurde und es um eine Verweildauerüberschreitung ging. Wie soll ich dem MDK plausibel machen, daß der Patient zwar fit genug ist, einen Tag wer-weiß-wo rumzugondeln, aber nicht fit genug, um nicht ambulant weiterbehandelt zu werden?

    Die Argumentation dürfte da eher etwas schwierig werden.

    Mag sein, daß ich da etwas zu preußisch erzogen worden bin, aber wenn ich so krank bin, daß ich stationär ins Krankenhaus gehöre, bin ich normalerweise nicht mehr in der Lage, größere Aktionen zu unternehmen. Und ich hätte als Arzt auch durchaus mein Problem, in einem Fall, in dem der Patient einen Transport benötigt (das impliziert ja, daß es ihm ziemlich dürftig gegangen sein dürfte), \"Urlaub\" zu gewähren.

    Dann soll der Patient gegen ärztlichen Rat gehen. Das enthebt mich meiner Verantwortung und bringt mich wieder in klare Regelungen rein. Denn dann bekommt der Patient den Transport nach Hause und alles andere ist sein Problem.
    Und wenn er dann doch wieder kommt, ärgere ich mich und lege zähneknirschend die Fälle zusammen.

    Herzliche Grüße,

    N.

    \"Steinigt ihn, er hat ´Jehova´ gesagt!\"

  • Hallo,

    in unserem Bundesland sind die Fahrkosten im Vertrag nach § 112 SGB V geregelt, ausnahmsweise einmal basierend auf dem gesunden Menschenverstand. :)

    Zitat:
    \"Aus Anlass der Beurlaubung aus persönlichen Gründen entstehende Kosten, ... insbesondere Krankentransport- und Fahrkosten.... gehen nicht zu Lasten des Krankenhauses oder der Krankenkasse. ... Bei Beurlaubung aus therapeutischen Gründen gehen diese Kosten zu Lasten des Krankenhauses.\"

    Eine Regelung die praktikabel ist und auch noch praktiziert wird.

    Herzliche Grüße

    aktiv

    Mit freundlichem Gruß

    Aktiv

  • Hallo Forum,
    wie schaut\'s aus wenn es sich nicht um einen geplanten, sondern um einen notfallmäßigen Transport handelt ? Im konkreten Fall wurde ein Pat. aus therapeutischen Gründen (Psychiatrie) beurlaubt und wurde während der Beurlaubung per Rettungswagen in ein (anderes) KH gebracht. Gibt es hierzu Regelungen ? In unserem § 112-Vertrag (NRW) habe ich nichts gefunden.
    Vielen Dank schon mal!

    Dr. Peter Leonhardt
    Neurologe
    Arzt für Med. Informatik
    Med. Controlling


    I'd rather have a full bottle in front of me than a full frontal lobotomy

  • Hallo Leonhardt,

    Zitat


    Original von Leonhardt:
    Hallo Forum,
    wie schaut\'s aus wenn es sich nicht um einen geplanten, sondern um einen notfallmäßigen Transport handelt ? Im konkreten Fall wurde ein Pat. aus therapeutischen Gründen (Psychiatrie) beurlaubt und wurde während der Beurlaubung per Rettungswagen in ein (anderes) KH gebracht. Gibt es hierzu Regelungen ? In unserem § 112-Vertrag (NRW) habe ich nichts gefunden.
    Vielen Dank schon mal!

    hier dürfte es sich doch wohl nicht um eine Beurlaubung handeln, sondern um eine Verlegung oder???

    Oder ist der Patient nach Hause \"beurlaubt\" worden, dort angekommen und dann per RTW ins Krhs gekommen? Falls ja, dann wäre die Fahrt von Ihrem Haus nach Hause Privatsache und die Fahrt ins Krhs Kassenangelegenheit.

    MFG

    Mr. Freundlich

  • Hallo,
    vielen Dank für die schnelle Antwort. Es war so wie von Ihnen beschrieben: Beurlaubung, dann von zu Hause per RTW ins KH. Die Krankenkasse mag aber diesen Transport nicht bezahlen. Gibt es für Ihre Auffassung (Kassenangelegenheit) eine rechtliche Grundlage ?

    Viele Grüße!

    Dr. Peter Leonhardt
    Neurologe
    Arzt für Med. Informatik
    Med. Controlling


    I'd rather have a full bottle in front of me than a full frontal lobotomy

  • Hallo,
    da es sich um eine \"therapeutische\" Beurlaubung handelt, ist die Fahrt nach Hause keine Privat- sondern je nach Vertrags/Budgetlage Kassen- oder Krankenhausangelegenheit. Die Belastungserprobung gehört ja schließlich zur Behandlung.

    Was die Fahrt mit dem RTW ins Krankenhaus angeht: Schgwierig, schwierig! Ich bin mir gar nicht so sicher, dass das Kassenangelegenheit ist, werde am Wochenede in Ruhe recherchieren.

    Viele Grüße und schönes Wochenende!

    Mit freundlichen Grüßen

    Claudia Mertens