Sectio + Hebamme

  • Hallo und guten Morgen an alle User,
    liebe Moderatoren,

    die Geburtshilfe in unserem Klinikum gehört zur Hauptabteilung.

    Wenn nun, wie geschehen, eine Patientin ihre \"eigene\" Hebamme mitbringt aber durch eine Sectio von ihrem Kind entbunden wird, muss der Aufenthalt über die Bewertungsrelation \"Hauptabteilung und Beleghebamme\" abgerechnet werden, nicht wahr? Kann mir jemand freundlicherweise erklären, wodurch dies gerechtfertigt wird? Wie sieht denn das Aufgabengebiet einer Hebamme bei einer Sectio aus, dass das Krankenhaus dafür auf einen guten Teil seines Erlöses verzichten muss??? :d_gutefrage:

    Vielen Dank!

    Gruß

    :) T-O-R-C-I-D-A :)

  • Hallo Torcida,
    die Hebamme übernimmt bis zur Sectio-Entscheidung ja die Leitung und Durchführung der Geburt. Wenn es allerdings eine geplante Sectio war, macht es keinen Sinn die Hebamme überhaupt \"mitzubringen\", obwohl da auch die Hebamme die Nachbetreuung von Mutter und Kind übernehmen könnte.
    Vorausgesetzt die \"Mitgebrachte\" ist auch eine Beleghebamme.

    Viele Grüße aus Sachsen
    D.Zierold

  • Hallo Torcida, hallo Frau Zierold,
    eigentlich interessiert bei der o.g. Konstellation nur, ob die Hebamme ihre Leistung selbst mit der Krankenkasse abrechnet oder nicht. Wenn die Hebamme keine Angestellte des Hauses ist, bekommt sie vom Haus auch keine Vergütung. Diesen Kostenanteil hat das Krankenhaus gespart und damit ist dieser Betrag gerechtfertigterweise aus der DRG rausgerechnet.

    mfG
    Thomas Heller
    QMB/Med Co/OA Gyn
    Haßberg-Kliniken
    Haus Haßfurt/Unterfranken

  • Hallo zusammen,

    ich muss sagen, dass ich trotz der lieben Antworten immer noch nicht wirklich weiter gekommen bin. Leider kann ich auch nirgends einen konkreten Hinweis zur Lösung unseres Problemchens finden.

    Wenn doch die Beleghebamme ... wie soll ich sagen???? ... mit dem Geburtsvorgang beginnt, ihn aber nicht zu Ende bringen kann, stattdessen ein Arzt des Krankenhauses mittels operativen Eingriffes die Geburt vollendet, muss dann das Krankenhaus tatsächlich mit der Bewertungsrelation \"Beleghebamme\" die DRG abrechnen? Das ist doch keineswegs gerechtfertigt. Leider kann ich nicht sagen, was die Beleghebamme der Krankenkasse in Rechnung gestellt hat, aber die Geburt kann es doch nicht sein, oder? Vielleicht gibt es eine Pauschale für Beistand, An- und Abfahrt zum Krankenhaus oder für Händchen halten, mag sein ... Aber deshalb kann dem Krankenhaus doch nicht der Erlös für die Übernahme der geburtshilflichen Leistung \"gestohlen\" werden?!

    Kennt nicht jemand eine solche Fallkonstellation aus eigener (beruflicher) Erfahrung? Welche Bewertungsrelation ist bitte anzuwenden? Reicht die alleinige Anwesenheit einer Beleghebamme denn wirklich schon aus, auch wenn der Arzt des Krankenhauses einspringt und die Geburt quasi ohne die Beleghebamme zu Ende führen muss?

    Vielen Dank!

    :) T-O-R-C-I-D-A :)

  • Lieber Herr Torcida,

    Eine Hebamme macht doch noch ein bißchen mehr als Händchen halten. Auch nach der Entbindung wird die Mutter noch von der Hebamme betreut. Der Betrag für die geburtshilfliche Leistung wird dem Krankenhaus nicht gestohlen. Warum gibt es denn überhaupt die Kombination Sectio/Beleghebamme?? Soweit ich mich aus meiner aktiven Zeit erinnere, kümmert sich die Hebamme bei einer Sectio um das Neugeborene.

    Andererseits ist mir noch etwas unklar: Haben Sie \"eigene\" Hebammen im Haus? Und bietet Ihr Haus dennoch an, dass eine Hebamme mitgebracht werden kann?

    gruß

    Mit freundlichen Grüßen

    Claudia Mertens

  • Unglaublich spät, aber trotzdem noch eine Antwort! Gerechtfertigt ist dieser Abschlag durch §4 des Hebammengesetzes. Die Hinzuziehungspflicht unter der Geburt verlangt die Anwesenheit -und Betreuung der Frau- durch eine Hebamme. Der Entbindungsmodus ist hier nicht entscheidend!
    Übrigens, das Krankenhaus verzichtet auch auf keinerlei Erlöse, da es keine Personalkosten für diesen Fall hatte
    Viele Grüße

  • Hallo, wenn doch das Haus eine festangestellte Hebamme beschäftigt, so hat es die Kosten unabhängig davon ob die Hebamme bei der Geburt dabei ist oder nicht.
    Demnach sollte der Diff.- Betrag in einem solchen Fall der Patientin in Rechnung gestellt werden, da diese nicht die \"Haus- und Hofhebamme\" in Anspruch nehmen möchte und somit die niedriger bewertete DRG forciert.
    mfG-

    N. Richter
    medCo, DRGB, DSB

    \"Haben Sie jemals darunter gelitten, dass sie trotz Ihrer enormen Intelligenz
    von Menschen abhängig sind, um Ihre Aufgaben ausführen zu können?\"
    - \"Nicht im geringsten. Ich arbeite gerne mit Menschen.\"

  • Hallo Herr Richter,

    das verstehe ich nun nicht. Wenn Sie als Krankenhaus Beleghebammen zulassen, dann muss das für eine entbindende Frau auch nach freier Entscheidung und kostenneutral möglich sein.
    Es zwingt Sie doch niemand, mit Beleghebammen zusammen zu arbeiten.

    [f2] [c=darkblue][comic]Schönen Gruß vom Möhrle[/comic][/c] :i_wink:[/f2]

  • Hallo,
    meine Aussage bezog sich darauf, dass in Ihrem Haus eine festangestellte Hebamme vorgehalten wird. Dann dürfen Sie eine vollwertige DRG für Hauptabteilung berechnen.
    Wenn nun, wie Sie geschildert haben, eine Patientin \"ihre eigene Hebamme\" mitbringt und somit, aus welchen Gründen auch immer, die Versorgung durch die angestelte Hebamme ablehnt, kommt es darauf an, wie diese Hebamme abrechnet. Rechnet diese ihre Leistungen selbst mit der KK ab, so dürfen Sie nur die HA+Beleghebammen- DRG abrechnen. Dann hätten Sie auf der einen Seite die lfd. Kosten für Ihre Hebamme und auf der anderen Seite die minder- bewertete DRG. Für diesen Erlösausfall müsste dann m.E. die Patientin aufkommen (Diff. Betrag der DRGs). Dies müsste man natürlich vorab mit der Pat. regeln.
    Rechnet die Hebamme ihre Leistungen mit dem Haus ab, so berechnen Sie die HA- DRG. Dann müsste, aus den gleichen Gründen wie o.a., die Patientin die von der Hebamme in Rechnung gestellten Kosten erstatten.

    Sollte Ihr Haus gar keine festangestellte Hebamme vorhalten, so müssen Sie stets die niedrigere DRG abrechnen und die jeweilige Hebamme rechnet direkt mit der Kasse ab. Dann ist es unerheblich wer die Hebamme \"auswählt\".

    Ich hoffe, ich konnte mich nun verständlicher ausdrücken?

    --> die Frage warum Hebamme bei Sectio war ja bereits geklärt...

    mfG-

    N. Richter
    medCo, DRGB, DSB

    \"Haben Sie jemals darunter gelitten, dass sie trotz Ihrer enormen Intelligenz
    von Menschen abhängig sind, um Ihre Aufgaben ausführen zu können?\"
    - \"Nicht im geringsten. Ich arbeite gerne mit Menschen.\"