100 Euro / 300 Euro

  • Hallo Forum

    Zitat


    Original von bern:
    Hallo Rogerrabbit,

    das wäre tatsächlich denkbar. allerdings sind bei vielen MDK die Gutachten bereits kontingentiert, dh die KK sollten auch weiterhin nur die Fälle an den MDK geben, bei denen sie tatsächlich eine Minderung der Rechnung erwarten.

    MFG

    Bern


    Natürlich werden nur Fälle geprüft, von denen wir auch etwas erwarten. Alles andere wäre zwar für die Weiterentwicklung des DRG-Systems wünschenswert, in Zeiten der knappen personellen Ressourcen (ja die gibt es auch bei den Kassen :d_zwinker: ) Utopie.

    Lassen Sie mich aber zum Post von controletti etwas sagen:

    Ich finde es nicht so Quatsch, dass keine € 100,00 fällig werden, wenn sich aus der MDK-Prüfung zwar keine Minderung der Rechnungsbetrages ergibt, aber eine Kodieränderung.

    Nehmen wir mal folgendes (zugegeben extremes) Beispiel:

    Abrechnung kommt zur Kasse und als ND wird die häufig erlösrelevante I46.0 (Herzstillstand mit erfolgreicher Wiederbelebung) kodiert.
    Als OPS wird aber nix von Reanimation angegeben.

    Die DKR 0903a sagt dazu :

    Zitat

    0903a Herzstillstand

    Herzstillstand oder Herz- und Atemstillstand (I46.– Herzstillstand) sind nur zu kodieren, wenn Wiederbelebungsmaßnahmen ergriffen werden, unabhängig vom Ergebnis für den Patienten.

    Der Herzstillstand (I46.– Herzstillstand) ist nicht als Hauptdiagnose anzugeben, wenn die zugrunde liegende Ursache bekannt ist.

    Bei Reanimation im Rahmen eines Herzstillstandes ist außerdem
    8 771 Kardiale Reanimation
    zuzuweisen.

    Als Sachbearbeiter ist ein solcher Fall erstmal nicht nachvollziehbar -> MDK-Prüfung.
    Im Rahmen der MDK-Prüfung ergibt sich, dass die ND korrekt ist, allerdings der dazugehörige OPS schlichtweg vergessen wurde.

    Und nun ... :d_gutefrage:

    Wieso soll ich hier € 100,00 zahlen ????
    (Übrigens handelt es sich hier um einen Originalfall aus Zeiten vor der € 100,00-Regelung)

    MFG

    Mr. Freundlich

  • Hallo Forum, Hallo Bern, Hallo Mr. Freundlich,

    Die Argumentation wird mit dem genannten Beispiel sehr schwierig. Wie will man als KK im Einzelfall darstellen, dass man nicht geprüft hätte , wenn man die EInzelheiten gewußt hätte?

    3 Gegenbeispiele?

    1. Geprüft werden 26 Erythrozytenkonzentrate. Die Aktenprüfung ergibt 34 EK. Wollen Sie glaubhaft machen, Sie hätten nicht geprüft, wenn Ihnen die höhere Zahl von vorneherein bekannt gewesen wäre?

    2. Sie lassen 267 Beatmungsstunden prüfen. Das Ergebnis ist, dass eine Station die Beatmung nicht abgeschlossen hat, daher 280 Stunden fehlen. Wollen Sie sagen, sie hätten bei >500 Stunden nicht geprüft?

    3. EIne DRG kann in A-C gesplittet werden. Sie prüfen die B wegen der Kodierung. Die Aktenprüfung ergibt eine A. Hätten Sie die A nicht geprüft, weil die so viel plausibler ist?

    Es gibt zahlreiche weitere Beispiele, jedes aus dem Beriech der Zusatzentglete funktioniert so.

    Gruß

    merguet

  • Guten Morgen, Mr. Freundlich,

    Haben Sie schon mal von der medikamentösen Reanimation gehört? Im Ernst, Ihr Beitrag ist ein besonders reizendes Beispiel dafür, was passiert, wenn Sachbearbeiter, die von Medizin keine Ahnung haben, aufgrund von Angelesenem Prüfungen auslösen. Als Problem sehe ich dabei, dass die Programmierer der Superprüfsoftware auch nicht schlauer sind als die meisten Sachbearbeiter. Ich könnte aus meiner Klinik ähnliche Anekdoten zu anderen \"Fragestellungen\" berichten.

    Um Ihre konkrete Frage zu beantworten, fragen Sie den MDK. Die Weiterentwicklung des Systems sollte keine Utopie bleiben!!!

    Alternativ kann ich nur vorschlagen, dass kein Sachbearbeiter mehr ins Prüfgeschäft kommt, der nicht mindestens 3 Monate in einer Klinik hospitiert hat. Vielleicht sollte man das Kodiergeschäft in den Kliniken auch gleich an Ihre superschlauen Sachbearbeiter delegieren und dort Gegenproben durch Controller zulassen. Das fände ich persönlich bestens! Da wäre das Geld der Versicherten vielleicht besser angelegt und der Unsinn nähme bald ein Ende.

    Die Neuformulierung von § 275 SGB V hat nichts daran geändert, dass weiterhin Prüfungen nach EDV-Schema übergestülpt werden, Fristen nicht eingehalten und vor allem die eigentlichen (!) Prüfbegründungen nicht mitgeteilt werden.

    Vielleicht sollten wir doch mal endlich zu fairen Stichproben kommen, bei denen auch Unterkodierungen korrigiert werden können. Dann käme wahrscheinlich ein Nullsummenspiel heraus. Jeder Euro, der anstatt in diese Spitzfindigkeiten in IT und Organisation der Kliniken angelegt würde, wäre ein guter Euro. Das wäre halt leider kein Argument für die weitere Aufblähung des Prüfunwesens und für einseitige Presseberichterstattung.

    Schönen Tag noch murx

  • Hallo Forum,

    zum Beitrag von murx sei noch ergänzt, dass der ICD und OPS bei der Abbildung von Verläufen, Komplikationenen oder unerwünschten Ereignissen merkwürdig grob gestrickt und aussagelos sind. Der gesamte Bereich der T-Diagnosen, aber auch die eine Intensivtherapie komplizierenden Verläufe gehören zu dem, was nur unvollständig darstellbar ist.

    Daher führen diese Codes häufig zu Nachfragen, die in der Tat auch etwas mit dem mangelnden Verständnis der Abläufe zu tun haben.

    Gruß

    merguet

    • Offizieller Beitrag
    Zitat


    Original von bern:
    Genau. Neue Rechnung => keine Prüfung=> Keine 100€.

    Hallo Bern,

    das ist das kreativste, was ich bisher bei den Ich-will-nicht-dem Gesetz-folgen-müssen-Aktionen gesehen habe, Respekt!

    Allerdings finde ich diese Kreation eher unterhaltsam als ernsthaft beachtungswürdig.

    Glauben Sie (persönlich oder Arbeitgeber) ernsthaft, bei der klaren Formulierung des Gesetzes, damit durchzukommen?
    Da kann ich dann auf gleicher Ebene argumentieren (scheint leider notwendig zu sein):
    Es bleibt dabei, egal ob eine neue Rechnung dann vorliegen würde, dass die Prüfung der 1. Rechnung keine Minderung erbrachte. Dafür werden dann 100 € fällig. Dass die 2. (neue) Rechnung nicht geprüft wird, bleibt die Entscheidung der Kasse (schlaue Entscheidung!). Dann wird es auch keine 100 € geben, da keine Prüfung.

    Ich kann mich nur immer wieder wundern, wie weit wir den gesunden Menschenverstand für uns selber ausblenden können, wenn es um Geld geht, bzw. ein Interesse vertreten werden will (muss). Wohlweislich, dass das DRG-System mit seinen supportiven Systemen nichts mit normalem Menschenverstand gemeinsam haben muss....

  • Hallo liebe Diskutanten,

    ohne diesen sich in sich immer wieder wiederholenden Thread vorantreiben zu wollen, habe ich noch eine Frage:
    aus welchen Gründen sollte man eine Rechnung stornieren und neu erstellen, wenn man doch eine bis auf Erstelldatum und lfde. Nummer identische Rechnung übermittelt???
    Es ist doch vollkommen ausreichend in einem solchem Fall (Kodierung ändert sich, DRG bleibt bestehen) den Entlass- Satz als Änderung zu übermitteln.
    Nach dem Daten- Sparsamkeits- Prinzip (§3a BDSG) ist eine unnötige Übermittlung sogar ausgeschlossen.

    Seid gegrüßt-

    N. Richter
    medCo, DRGB, DSB

    \"Haben Sie jemals darunter gelitten, dass sie trotz Ihrer enormen Intelligenz
    von Menschen abhängig sind, um Ihre Aufgaben ausführen zu können?\"
    - \"Nicht im geringsten. Ich arbeite gerne mit Menschen.\"

  • Hallo murx,


    mal abgesehen, dass m.E. Ihr Post nahe an den Regelgrenzen verläuft, mal eine Frage: Was wollen Sie mir damit sagen?

    Tatsache ist, dass in dem Fall eine \"Fehlkodierung\" des Krankenhauses vorgelegen hat. Es wurde auch im Nachhinein durch das Krhs bestätigt, dass der OPS schlichtweg vergessen wurde (kann passieren).

    Die Prüfung erfolgte \"lediglich\" auf Grund des fehlenden OPS und wir haben selbstverständlich dem Krankenhaus den Grund unserer Anfrage genau inklusive Angabe DKR mitgeteilt (das gehört für uns dazu!).

    Also nochmals die Frage: Warum soll ich hier in einem solchen Fall, wenn er heute kommen würde, € 100,00 bezahlen?


    MFG

    Mr. Freundlich

    • Offizieller Beitrag
    Zitat


    Original von Mr. Freundlich:
    Warum soll ich hier in einem solchen Fall, wenn er heute kommen würde, € 100,00 bezahlen?

    Hallo Mr. Freundlich,

    aus dem gleichen Grund z.B. warum KH manchmal Fälle zusammenzulegen haben, obwohl sie weder medizinisch, noch sonst wie vom KH zu verantworten sind (z.B. Pat. geht nach versorgter US-Fraktur nach hause und bricht sich da den anderen US, erneute Plattenosteosynthese innerhalb der oGVD) oder Abschläge wegen Verlegung (innerhalb 24h nach Entlassung aus KH-A, notfallmäßige Aufnahme wegen irgendetwas in KH-B) hinnehmen müssen:

    Weil es ein Gesetz/Regel/Vorgabe gibt, dass so zu verfahren ist (oben beschrieben).

    Die Sinnhaftigkeit oder die (teilweise zu recht empfundene) Ungerechtigkeit im Einzelfall kann zwar diskutiert werden, ändert aber nun mal gar nichts an der Tatsache.

  • Guten Morgen Herr Selter,

    Zitat


    Original von Selter:

    Hallo Mr. Freundlich,

    aus dem gleichen Grund z.B. warum KH manchmal Fälle zusammenzulegen haben, obwohl sie weder medizinisch, noch sonst wie vom KH zu verantworten sind (z.B. Pat. geht nach versorgter US-Fraktur nach hause und bricht sich da den anderen US, erneute Plattenosteosynthese innerhalb der oGVD) oder Abschläge wegen Verlegung (innerhalb 24h nach Entlassung aus KH-A, notfallmäßige Aufnahme wegen irgendetwas in KH-B) hinzunehmen müssen:

    Weil es ein Gesetz/Regel/Vorgabe gibt, dass so zu verfahren ist (oben beschrieben).

    Die Sinnhaftigkeit oder die (teilweise zu recht empfundene) Ungerechtigkeit im Einzelfall kann zwar diskutiert werden, ändert aber nun mal gar nichts an der Tatsache.


    sie vergessen hier aber einen ganz wichtigen Punkt, der bei den von Ihnen dargestellten Sachverhalten eben nicht vorliegt, nämlich dass hier eine Prüfung nur auf Grund einer fehlenden Angabe des Krankenhauses, die lt. DKR eine Pflichtangabe ist, ausgelöst wird.

    Ich denke wir werden hier nicht zu einer Lösung kommen, aber schauen wir mal, ob es diesbezüglich mal eine Präzisierung gibt.

    Ich wünsche einen schönen Arbeitstag

    Mr. Freundlich

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Mr. Freundlich,

    nein, dass vergesse ich nicht. Da aber der Prüfanlass nicht über das Gesetz differenziert wird, sondern die 100 €-Zahlung nur über das Ergebnis \"Keine Minderung\" definiert ist, kann es keine Rolle spielen.

    Deswegen habe ich Ihnen ja auch die beiden Beispiele genannt, wo ohne jedes Verschulden des KH finanzielle Einbußen resultieren. Das ist vom Prinzip her genau das gleiche. Wenn ein KH an Sie herantreten würde und schildert, dass hier die Vorgabe über die FPV auszusetzen bzw. nach dem Verschulderprinzip zu differenzieren ist ist, weil der Patient \"eigenmächtig\" zu hause gestürzt war, werden Sie auch darauf verweisen, dass dies leider über die Vorgabe nicht abgedeckt wird und die Fälle zusammenzulegen sind.

    Würde es da helfen, Sie umzustimmen, wenn ich Ihnen das gleiche schreiben würde, wie Sie es getan haben:

    \"Sie vergessen hier aber einen ganz wichtigen Punkt, der bei den von Ihnen dargestellten Sachverhalt eben nicht vorliegt, nämlich dass hier die Fallzusammenlegung nur auf Grund des eigenen Verschuldens des Patienten ausgelöst wird.\"

    Oder würden Sie doch die Fallzusammenlegung fordern (Antwort erbeten)?

    Hier zur Sicherheit nochmal der komplette Text des §. Wo lesen Sie da die von Ihnen vorgebrachten Einschränkungen zur Anwendung?

    \"1c Bei Krankenhausbehandlung nach § 39 ist eine Prüfung nach Absatz 1 Nr. 1 zeitnah durchzuführen. Die Prüfung nach Satz 1 ist spätestens sechs Wochen nach Eingang der Abrechnung bei der Krankenkasse einzuleiten und durch den Medizinischen Dienst dem Krankenhaus anzuzeigen. Falls die Prüfung nicht zu einer Minderung des Abrechnungsbetrags führt, hat die Krankenkasse dem Krankenhaus eine Aufwandspauschale in Höhe von 100 Euro zu entrichten.\"

    Warum also da, wo es recht ist, der Vorgaben-/Gesetzestext genau befolgt wird und da, wo es einem nicht passt, alle möglichen Einschränkungen anscheinend selber formuliert werden können, will nicht so recht in meinen Kopf.