- Offizieller Beitrag
Hallo,
Zitat
Original von RolandBalling:
Versucht die KK mit Verweis auf das BSG, die 300 Euro wegen fehlerhafter Kodierung zu umgehen. Begründung: Die Schmerzen hätten kodiert werden müssen. Vorgeschlagen wurde von der KK übrigens R52.9 (Schmerz, nicht näher bezeichnet)...
Den Gag habe ich schon im Juni mal vorformuliert.....
Zitat
Original von Selter:
Hallo,spinnen wir den Faden doch mal weiter....
Alle Verweildauerprüfungen werden nun automatisch auch mit Fragen nach der Kodierung verknüpft. Es wird dann die HD, sowie die Nebendiagnosen bezüglich ihrer korrekten Kodierung in Frage gestellt. Und wenn wir gerade dabei sind, auch alle Prozeduren. Sollte man also bei der Verweildauerprüfung \"leer\" ausgehen, findet man in den meisten Fällen irgendeine \"Unkorrektheit\" bei der Kodierung. Ergo keine Aufwandspauschale.
Szenario:
Die Kliniken fangen an, nur noch DRG-relevante Nebendiagnosen und Prozeduren zu erfassen, um das Risiko einer \"Falsch-Kodierung“ zu minimieren, ohne dabei die DRG-Zuordnung zu gefährden.
Reaktion der Kassen:
Es werden bei den Prüfaufträgen auch Fragen zu nicht vorgenommenen Kodierungen gestellt und dann auch gefunden. Ergo keine Aufwandspauschale.Vielleicht sehe ich das aber auch zu pessimistisch…..
http://mydrg.de.dedi694.your-server.de/apboard/thread.php?id=1466&start=176#